kurz zur Erklärung:
Aktuell war ich einer der wenig glücklichen die letzten Montag noch einen Polestar 2 am späten Nachmittag bestellen konnten, obwohl bereits der Konfi gegen Mittag tot bzw. nicht mehr erreichbar war (einem Umstand hatte ich es dann zu verdanken das es doch irgendwie durch ging.
Zuvor hatte ich am Morgen mir einen Polestar Account erstellt und am Konfi gespielt bis zu dem Punkt…bitte die 1000 Euro übeweisen, dadurch war meine Zusammenstellung des letzten Wagens natürlich gespeichert und ich konnte diese am Montag Abend dann doch irgendwie absenden, meine Bestätigung kam zeitnah, das angenommen wurde (hab mich natürlich gefreut wie Bolle )
Nun zu meiner eigentlichen Frage…
hat jemand schon einmal eine bestehende Bestellung abgeändert, ich konnte leider an dem Punkt am Abend nichts mehr ändern und somit hab ich nun den DM mit Pilot Paket Lite, mir würde aber der FWLR reichen.
Nach zwei Anrufen in der Hotline bin ich nun kein Schritt schlauer…die eine Dame meine Sie fragt nach und meldet sich spätestens in 24Std zurück…darauf warte ich heute noch vergeblich und die liebe 2. Dame heute am Telefon meinte der Vertrag müsse storniert werden und ich könne ab 27.04 neu bestellen…darauf hin verwies ich die Damen auf die bevorstehende Preiserhöhung etc. und sie meinte dann ,ja da haben sie natürlich recht" in den AGB´s von Polestar steht das mann binnen 14 Tage am Fahrzeug noch was ändern könne…wie sind konkret eure Erfahrungen bei dem Thema ??? Bzw kann mir jemand einen Tip geben !?
Ich hab auch versucht meine Bestellung ändern zu lassen.
Hatte meinem Supporter dazu eine Mail geschrieben.
Bei mir war der Hintergrund, dass ich mich bei den super Marketingbegriffen verklickt hatte. Ich wollte Schwarz innen und war der Meinung, dass ich dafür „Slate“ anklicken müsste. Als mir aufgefallen war, dass ich einen Fehler gemacht hatte, hab ich mich an den Support gewandt.
Ergebnis war wie bei dir. Man hätte meine Bestellung stornieren und neu anlegen müssen. Dann hätte aber auch mein Pilot zu Pilot light gewechselt. Also fahre ich demnächst mit Slate im Innenraum.
Selbiges bei mir. Ich habe letzten Sonntag, also einen Tag vor der Schließung des Konfigurators, einen SM SR mit AHK bestellt und wollte jetzt doch noch das Plus Paket ergänzen. Auch das ist nur über einen Storno möglich. Also bleibt’s beim Standard… Vielleicht kommt der dafür etwas schneller.
nun sei es drum…dann lass ich ihn so wie er ist, 408 ps sind zwar etwas übertrieben, aber ich befürchte das die Preiserhöhung nicht nur 1000-2000 Euro sind…Liefertermin ist jetzt schon von Juli-August auf September gerutscht…realistisch denke ich eher Nov/Dez. Wenn nicht noch der Anruf kommt ich rutsche in Modelljahr 2023…was ist eigentlich dann ???, wir müsste noch Preisgarantie haben egal welches Modelljahr?
mein Polestar Center Manager meinte billiger wird es nach dem 4.4.2022 ( als der Konfi geschlossen wurde) auf keinen Fall mehr…siehe auch die anderen Mitbewerber wie Tesla,Ford und Dacia die Teilweise für ihre Fahrzeuge letzte Woche die Preise um teils bis zu 10k angehoben haben
Preisgarantie? Fast jeder andere Hersteller behält sich das Recht vor, sogar nachträglich den Preis zu erhöhen und das ist rechtmäßig. Alles andere ist Kulanz.
Wo hast du das her, dass es rechtmäßig ist? Ich bin immer davon ausgegangen, dass Verträge für beide Seiten verbindlich sind. Ich würde jedenfalls von meinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, wenn mir nachträglich der Preis erhöht würde. We’ve got the power!
Dieses ‚pauschale Rücktrittsrecht‘ haben nicht diese beiden Hersteller in ihrer unermesslichen Güte eingeführt, vielmehr ist es eine unvermeidbare Konsequenz daraus, dass sie auf Onlinehandel umgestellt haben. Für Fernabsatzgeschäfte gilt in Deutschland nun mal ein Widerrufsrecht.
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann kann bei einem späteren Rücktritt die Bestellgebühr von 1000 Euro von Polestar als Entschädigung einbehalten werden (AGB Online Bestellungen Absatz 6.2) Hat jemand damit Erfahrungen gemacht?
Gibt es da dann nicht noch die Regelung bei selbst konfigurierten Fahrzeugen, dass das dann als nach Kundenauftrag gefertigt gilt, wodurch das Widerrufsrecht beim Fernabsatz nach Auslieferung weg fällt?
Wenn man also nicht grade ein vorkonfiguriertes Fahrzeug nimmt, dann hat man da meine ich keinen Rechtsanspruch drauf, oder?
Dann müsstest Du die Option haben den Kosenamen Deiner Frau auf der Motorhaube einzugravieren. Die hier angebotenen Optionen reichen nicht für die Umgehung des Fernabsatzgesetzes bzw. des Schuldrechtsmodernierungsgesetzes.
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