Neue Steuerregelung in Sicht

Das Handelsblatt berichtet am Freitag, dass der (so vermute ich) Solarstrom vom eigenen Dach schon bald abgabenfrei ist, wenn er in den Polestar2 fließt. Auch wird es keine Förderung privater Wallboxen mehr geben und keine Förderung von Wasserstofftankstellen. E-Fuels vorrangig für Luftfahrt (Quelle: DLF).

Wäre aus meiner Sicht logisch, da Wasserstoff und E-Fuels Stromfresser sind und im System Herstellung bis Rad grottenschlechte Wirkungsgrade aufweisen. Das funktioniert mit dem aktuell knappen Stromangebot nicht.

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Das verstehe nicht. Bezahlt man Steuern auf den Strom, den man selbst produziert und verbraucht? Wie soll das denn gehen?

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Ja, Entnahme aus dem Betrieb —> USt wird fällig. Mindestens

Ach? Wie funktioniert das in der Praxis? Muss ich dem Finanzamt vorlegen, wie viel ich produziert habe?
Ich plane für dieses Jahr eine PV Anlage. Wenn die Preise steigen, lohnt sich das immer mehr. Und wir haben inzwischen 3 BEVs im Haushalt.

Kommt auf die Anlagengröße an. Bei Anlagen bis 10kWp kann man sich die Arbeit mit der Steuer sparen. Ich kopiere mal meinen Beitrag aus Motor Talk:

Ich habe mir dieses Jahr Ende April eine 10kWP Anlage aufs Dach bauen lassen. Ertrag 2020 gemessen rund 6.000kWh, Einspeisung ca. 2.000kWh. Das heißt, dass ich rund 4.000kWh selbst nutzen konnte. Hätte ich diese aus dem Netz bezogen, hätten sie mich bei den rund 30ct/kWh die ich sonst zahle ca. 1.200,-Euro gekostet, bei steigendem Strompreis entsprechend mehr. Für die Einspeisung bekomme ich ca. 140,-Euro fürs Jahr. Damit zusammen hat die Anlage im ersten Jahr bereits 10% ihrer Anschaffungskosten erwirtschaftet. In den Folgejahren wird der Ertrag höher, da dann auch die Monate 1-4 schon Ertrag liefern.

Der Schlüssel zur Wirtschaftlichkeit liegt im Eigenverbrauch. Die Einspeisevergütung wird ja politisch gewollt immer weiter abgebaut und verliert darum an Bedeutung. 140,- Euro im Jahr machen den Bock auch so schon nicht fett. Ich erreiche einen hohen Eigenverbrauch, indem ich mein EV dank intelligenter Wallbox (OpenWB) mit PV Überschuss lade und im Sommer damit meine „Spritkosten“ extrem reduziere. Im Winter deckt die PV tagsüber höchstens den Grundverbrauch des Hauses, ein Überschuss für Auto oder Ladung eines Hausakkus bleibt praktisch nicht. Der Vollständigkeit halber: ich heize mit Gas, ohne WP. Der Stromverbrauch der Umwälzpumpe für die Solaranlage zur Warmassererzeugung und Heizungsunterstützung fällt bei der PV natürlich auch mit ab.

Ein Hausakku ist wenn man Anzahl der Ladezyklen und damit Lebensdauer berücksichtigt unwirtschaftlich. Das Prinzip hört sich gut an, hält jedoch keiner Wirtschaftlichkeitsberechnung stand. Wenn man das Auto das vor dem Haus steht dazu nutzen könnte, im Sommer die paar kWh Nachtverbrauch zu puffern wäre das anders. Auto ist ja eh da und wird regelmäßig ersetzt, d.h. zusätzliche Abnutzung des Akkus fällt bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung unter den Tisch.

Steuerlicher Mehraufwand durch die PV fällt nicht an, ich verzichte auf supersmarte Steuersparmodelle, betreibe die PV privat aus Liebhaberei und rechne brutto. Trotzdem amortisiert sich die PV in 10 Jahren und verdient danach Geld.

Solange es draussen hell ist, deckt die PV den Grundverbrauch des Hauses. Strom brauche ich nur wenn es dunkel ist, kein Überschuss zum Laden des Autos da ist oder ein Großverbraucher läuft (Kochen, Backen, Kaffeemaschine, Waschmaschine, Wäschetrockner, …).

Ich kann es nur jedem Hausbesitzer, der den erzeugten Strom selbst nutzen kann empfehlen sich eine PV aufs Dach zu setzen. Lohnt sich und macht Spaß im Sommer mit Sonnenlicht zu fahren.

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Du legst dem Finanzamt vor, wieviel Strom aus eigener Produktion Du selbst verbraucht hast. Es ist unabhängig ob für das E-Auto oder für Deinen Hausverbrauch, es zählt der eigen verbrauchte Strom aus PV-Erzeugung.

Doch Vorsicht; Deine Steuerlast wird im gesamten ermittelt, die Ust. wird individuell für Dich berechnet. Man kann nicht sagen der eigenverbrauchte Strom kostet X oder Y, das ist bei jedem etwas anders, je nach Steuerklasse, Einkommen etc.
Bei mir lag es umgerechnet bei etwa 3 Cent / kWh.

ABER: Es gibt da keine allgemeine Regel oder Vorschrift an Zähler etc. Du ermittelst es selbst mit den Meßmethoden die Du hast…

Wir reden hier auch nicht von Unsummen, ich habe das nach dem ersten Jahr als „vernachlässigbar“ eingestuft und fertig. Fakt ist; Strom tanken aus eigener PV-Anlage kostet fast nichts, die Kosten der PV Anlage mal abgezogen.

Sofern du mit der Anlage umsatzsteuerpflichtig bist, musst du tatsächlich auf deinen selbst verbrauchten Strom Umsatzsteuer bezahlen - und zwar von ausgehend von deinem normalen Stromtarif!
Bsp.: Du hast einen Stromtarif von 30 ct brutto, davon sind also ca. 5 ct Umsatzsteuer. Verbrauchst du nun 1 kWh deines selbst erzeugten Stroms, dann verbrauchst du die ja gerade nicht aus dem Stromnetz. Dem Finanzamt entgeht dann ja die Umsatzsteuer von 5 ct, die du sonst mit deinen 30 ct automatisch bezahlt hättest. Also will das Finanzamt, dass du nun diese 5 ct trotzdem bezahlst! Das musst du aber selbst ausrechnen und dann dem Finanzamt gegenüber mit einer Umsatzsteuerklärung (läuft alles elektronisch) anzeigen (erinnert mich daran, dass ich mal meine Abrechnung für 2021 machen muss …).

So pauschal sollte man das nicht sagen. Man muss sich dann darüber im Klaren sein, dass man beim Kauf der Anlage für diesen Fall halt auch die Umsatzsteuer auf diesen Kauf entrichten muss.
Das Ganze gehört ordentlich durchgerechnet und hängt vom Einzelfall ab!

Dann hast du aber ein schlechtes Dach. Mit 10 kWp ist normalerweise eine deutlich höhere Erzeugung möglich - 8.000 bis 9.000 kWh im Jahr sollten da eigentlich kein Thema sein.

Auch wieder sehr ungewöhnlich, vor allem, wenn man sein Haus nicht über eine Wärmepumpe beheizt und keinen Pufferakku hat.
Mal zum Vergleich meine Zahlen:
25 kWp (beide Dachhäften belegt), kein Pufferakku.
Erzeugung 2021: 11.500 kWh (Südost-Seite) + 7.000 kWh (Nordwest-Seite)
Eigenverbrauch Haushalt: 1.200 kWh
Eigenverbrauch Wärmepumpe: 1.300 kWh
Eigenverbrauch E-Autos: lässt sich noch nicht sinnvoll beziffern, da unterjährig angeschafft. Aber die Leistungsfähigkeit meiner Anlage lässt sich wie folgt übersetzen: Im Zeitraum Mitte Februar bis Ende Oktober lassen sich 2 E-Autos mit einer Fahrleistung von je 15.000 km / Jahr nahezu vollständig über Photovoltaik laden.
FAZIT: Wer eine PV-Anlage plant und ein E-Auto hat, soll sich keinesfalls von irgendwelchen Grenzen wie 10 kWp einschränken lassen. Sofern sinnvoll machbar, gehören alle Dächer des Hauses mit PV belegt.

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Bitte sauber trennen: Mit „Steuerlast“ ist hier wahrscheinlich die Einkommensteuer gemeint - das hat nichts mit der Umsatzsteuerpflicht zu tun. Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Ich kann einkommensteuerpflichtig sein, aber nicht umsatzsteuerpflichtig oder umgekehrt.
Für die Umsatzsteuer lege ich dem Finanzamt eine Umsatzsteuererklärung vor. Wie ich auf die einzelnen Beträge in dieser Erklärung komme, muss ich schon selbst ausrechnen (oder der Steuerberater) - das Finanzamt rechnet da nicht etwa die kWh in Euro um!

Wenn ich den Strom in das Netz einspeise, dann muss ich keine USt von 5ct bezahlen aber wenn ich es selbst verbrauche, dann schon? Klingt merkwürdig.

Ich habe mich tragischerweise Umsatzsteuerpflichtig gemacht, weil ich hörte (und dachte), „Dann bekomme ich die Umsatzsteuer der Anlage wieder zurück“. Ein nicht gerade kleiner Betrag.
Soweit so gut… Bis mir dann das FA im nächsten Jahr klar machte, dass ich diese Umsatzsteuer Rückerstattung wiederum im Folgejahr als Einnahme verbuchen muss und somit einiges davon wieder verliere :rage:

Unterm Strich „lohnt“ es sich immer noch, aber das zusätzliche Gehampel mit dem Finanzamt wäre es mir kein zweites Mal wert.

Klingt merkwürdig, ist aber genau so! Soll ja aber abgeschafft werden, genauso wie diese unsinnige EEG Umlage wenn Du mit Deiner PV Anlage auf einem Mehrfamilienhaus noch andere Parteien versorgst. Wohnen bspw. Deine Eltern mit im Haus, musst Du für deren Stromverbrauch aus eigener Erzeugung EEG Umlage zahlen…

Wird alles besser mit der Zeit, dafür wird die Ampel schon sorgen.

Genau, aber nur 5 Jahre lang, dann ist das Thema „Umsatzsteuer Optierung“ erledigt. Ich habe es durchgerechnet, es lohnt sich trotzdem. Ganz grob bezahle ich 5 Jahre lang etwa 50% der 19% MwSt auf die PV-Anlage.

Wenn du in das Netz einspeist, dann zahlt dir dein Netzbetreiber die Vergütung und darauf auch die Umsatzsteuer.
Beispiel: Vergütung 10 ct / kWh → Der Netzbetreiber zahlt dir 11,9 ct pro kWh. Davon führst du 1,9 ct an das Finanzamt ab.
Wenn du den Strom selbst verbrauchst, dann ist es wie oben beschrieben. Stichwort „unentgeltliche Wertabgabe“. Siehe bspw.: Wie berechne ich die Umsatzsteuer für Photovoltaik-Eigenverbrauch?

Wenn du so „ungeschickt“ warst, die Umsatzsteuerrückerstattung erst im Folgejahr (x+1) zu beantragen (bzw. zu erhalten), dann ist das im Jahr x+1 so. Dafür konntest du aber auch im Jahr der Inbetriebnahme (x) die Umsatzsteuer auf die Anlage von der Einkommensteuer abziehen und hast eine fette Rückzahlung erhalten.
Wenn man die Anlage im Jahr x anschafft und im Jahr x auch die Umsatzsteuer zurückerhält, dann hebt sich das ±0 auf und dann kann da im Jahr x auch keine Einkommensteuerpflicht entstehen.
Wer Spaß daran hat, der kann sich da selbst ganz gut schlau machen - mit entsprechend hohem Zeitaufwand. Ansonsten empfiehlt sich da eine steuerliche Beratung.
Empfehlenswert ist auf jeden Fall das Photovoltaik-Forum. Da kann man sich sehr gut in die Materie einlesen.

Mit dem Ertrag bin ich für mein Dach mit Ost/West Ausrichtung schon zufrieden. Nächstes Jahr wird es mehr, denn ich habe die Anlage ja erst seit Ende April drauf. Unser Haushaltsverbrauch lag in den Vorjahren immer bei ca. 4.500kWh, jetzt kommt noch das Auto dazu.

Meine genannten Zahlen sind valide, gemessene Werte: Die Open WB misst wieviel geladen wurde, der Wechselrichter wieviel produziert wurde. Die Einspeisung misst der Stromzähler, zusätzlich der SMA Home Manager, der der Open WB sagt ob gerade Überschuss zum Laden vorhanden ist.

Größere Anlagen habe ich auch durchgerechnet, mich aber wegen schlechterer Rendite und schlechterem absolutem Ertrag dagegen entschieden. Vor der Bestellung habe ich wochenlang Excel gequält und sämtliche Konfigurationen, Prognosen und steuerlichen Varianten durchgerechnet. Eine größere Anlage hätte mir keinen Vorteil gebracht. Ich gehe mit der im PV Forum vorherrschenden und von Dir vertretenen Meinung, man solle die Anlage so groß wie möglich dimensionieren nicht konform. Eine zu große Anlage spielt ihre Mehrkosten nicht ein. Ohne entsprechende Einspeisevergütung - die ja zur Zeit immer geringer wird - liegt der Schlüssel zur Wirtschaftlichkeit ausschließlich im Eigenverbrauch. Ein Hausakku erhöht den Eigenverbrauch, verschlechtert aber das wirtschaftliche Gesamtergebnis. Subjektiv hätte ich gerne einen um mich im Sommer autark zu fühlen, objektiv ist er unwirtschaftlich.

Ich hätte gerne eine größere Anlage und habe auf dem Dach auch noch Platz. Wenn die neue Bundesregierung wider erwarten die Rahmenbedingungen (Einspeisevergütung, Abschaffung des „steuerlichen Gehampels“ für größere Anlagen) dafür schafft, kann ich gerne erweitern.

Inbetriebnahme war Ende November und die Rückerstattung gabs erst im Folgejahr :man_shrugging:

Als vorteilhaft finde ich auch folgende Lösung für Selbständige jenseits des Bergfestes.

Die Anlage durch Investitionsabzugsbetrag schneller als binnen 20 Jahren abschreiben. Das mindert die Einkommenssteuerlast. Die Umsatzsteuer bei Anschaffung ziehen. Den Eigenverbrauch dem Gewinn zuschlagen und USt/ESt dafür ans FA zahlen.

Mindestens fünf Jahre obiges Procedere durchziehen. Wenn man in
Rente geht auf Kleinunternehmerregelung wechseln, d.h. es ist keine Umsatzsteuer mehr für Eigenverbrauch/erzeugten Strom fällig und das Finanzamt kann die gezogene Umsatzsteuer nicht mehr durch Berichtigung des Bescheids rückwirkend zurückfordern. Die Anlage dann zur Liebhaberei erklären (nur unter 10kWp möglich) - dadurch entfällt meines Wissens auch Einkommenssteuerpflicht. All das gilt, sofern nicht noch weitere, riesige Umsätze aus selbständiger Tätigkeit des Unruheständlers anfallen.

Doch EU-weit ist ohnehin eine USt-Befreiung von PV-Anlagen in Planung. Ich wette, dass einige Hersteller nach evtl. Wegfall der USt. das dadurch entstehende Delta zu ihren Gunsten auf den Netto-Preis draufschlagen, denn die hohe Nachfrage nach PV-Technik macht’s möglich. :pleading_face:

All das unverbindlich und als Meinungsbeitrag. :joy:

Es gibt so viele Stellschrauben bei dieser PV-Versteuerung, das ist unfassbar.
Hier alle Fälle aufzuzählen, ist schier unmöglich.
Da muss man „Altanlagen“ vor 2013, Altanlagen vor 2018 und was weiß ich nicht noch beachten. Dann gibt es noch die 10kWp-Grenze, die Einspeisevergütung und die erlaubte Eigenentnahme usw.

Das ist sehr individuell.
Meine Anlage ging 31.10.2012 ans Netz. Damit habe ich Einspeisung und Eigenverbrauch, aber ich zahle die Steuern für den Eigenverbrauch eben nicht vom Strompreis, den ich bezahlen würde, sondern von der Einspeisevergütung.

Wichtig ist zunächst mal: Wenn man zur Umsatzsteuer optiert hat wegen Vorsteuerabzug bei der Investition, dann zahlt man für den Eigenverbrauch Umsatzsteuer.

Bei mir ist dann noch die Einnahmeüberschuss-Rechnung notwendig gewesen, die zusammen mit meiner Einkommensteuer das zu versteuernde Einkommen erhöht.

Für Anlagen bis 10kWp hat sich das mit der Einkommensteuer auf Antrag aber jetzt erledigt, da gibt es ein Schreiben vom BMF, dass dies auf Antrag entfallen kann. Somit bleibt bei mir nur noch die zu zahlende USt ans Finanzamt abzudrücken.

Aber: Viele Möglichkeiten, wie gesagt, daher sollte das Ganze meiner Meinung nach von einem Steuer-Fachmensch betrachtet werden, und zwar leider jede Anlage individuell.

Das BMF-Schreiben ist übrigens hier zu finden:
20211029-gewinnerzielungsabsicht-bei-kleinen-photovoltaikanlagen.pdf (52,7 KB)

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Den Krampf habe ich auch und im ersten Jahr zudem noch die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung.
Das ist mehr eine Fleißaufgabe, aber lästig. Und bis ich wusste, was ich da (und wie) angeben muss… :roll_eyes: Zum Glück bin ich beim FA auf eine hilfsbereite Beraterin gestoßen.

Bezogen auf die aktuelle Einspeisevergütung magst du da in vielen Fällen Recht haben - aber: ich warne jedoch immer vor absoluten Aussagen wie „ausschließlich“. Die Mehrkosten für eine größere Anlage können sich durchaus im Rahmen halten - und dann kann für diesen Anteil auch die Einspeisung wirtschaftlich sein.
Bei mir war es 2019 so, dass die Mehrkosten für die zusätzliche Belegung meines Nordwest-Daches so „niedrig“ waren, dass diese Seite, obwohl sie nur etwa 60 % des Ertrages der Südost-Seite bringt, trotzdem eine deutlich positive Rendite erzielt.
Ich würde aktuell aber tatsächlich eine Neuregelung durch die Bundesregierung abwarten - die derzeit immer weiter abschmelzende Einspeisevergütung stellt sicherlich keine große Motivation für den freiwilligen Bau einer PV-Anlage dar.

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10kWp Grenze ist gefallen, 30kWp sind jetzt für die Fälligkeit der EEG zum Eigenverbrauch gesetzt. Daher würde ich jedem der eine Anlage plant, Maximale Dachausnutzung!!! Ich renne dank Installation unserer 9,6kWp nun dem Solarteur hinterher und bettel förmlich um eine Erweiterung. Neben den Kosten und der Amortisation darf man eines nicht vergessen, das Gefühl die eigene Tankstelle auf dem Dach zu haben und nach einem sonnigen Tag (oder wenn die Anlage groß genug ist) einen sonnigen Vormittag, mit vollgeladen Kiste eine Runde für lau zu drehen :slight_smile:

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