Wallbox Firmenwagen Abrechnung Steuern

Hallo,
ich bräuchte mal einen Tipp. Ich habe schon viel im Netz gelesen, aber ganz sicher bin ich noch nicht.

Ich frage mich wie es am besten mache. Ich fahre 2500km im Monat. Ich wollte gerne primär zuhause tanken. Wallbox (easee) hat einen Zähler +/- 2% Genauigkeit und habe einen Mid Zähler installieren lassen. Ich dachte mir ich schicke dem Betrieb jeden Monat die Daten was ich verbraucht habe und bekomme die Kosten erstattet.
Jetzt ist das ja für den Betrieb Einkommenssteuerbefreit, nach meiner Recherche.

ABER ist es auch Umsatzsteuerbefreit?

Denn wenn ich doch im Betrieb tanken würde, würde der Betrieb doch die Umsatzsteuer und die Einkommenssteuerbefreiung bekommen, oder?

Also wäre es für den Betrieb doch nicht so gut wenn ich zuhause tanke. Und da ich möchte das mein Betrieb auch so wenig Kosten hat, tanke ich doch am besten dann nur wenn muss zuhause und wenn es geht auf dem Betrieb?

Denke ich irgendwo falsch? Oder hat einer einen besseren Vorschlag?

Danke

Hebras

Für deinen Betrieb ist das egal. Das, was du dem Betrieb in Rechnung stellst, ist inkl. MwSt, die deine Firma als Vorsteuer abzieht.
Kosten kannst du deinem Betrieb sparen, in dem du dort tankst, wo der Strom am günstigsten ist.

Als Privatperson kannst Du keine USt ausweisen, also kann die Firma die auch nicht ansetzen.

Das geht nur, wenn der Betrieb direkt die Rechnung des Stromanbieters (Tank-/Ladekarte) zahlt.

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Ich versuche auch immer in der Firma zu laden, da 1. der Strom wegen der höheren Abnahmemenge günster ist und eben auch wegen der Mwst.

Die kann man als Privatperson wie Klaus schon gesagt hat nicht absetzen, dann muss der Arbeitgeber den Strom den Du zuhause verbrauchst komplett mit Mwst. zahlen.

Ich dokumentiere übrigens auch meinen Verbrauch Zuhause mit jeweils einem Bild vom Gesamtzählerstand des geeichten Zahlers zum Monatsende. Sodass im Zweifel das Finanzamt nichts zu mekern hat.

Bei meinem Vater ist es noch anders er lädt Zuhause teilweise auch mit seiner Photovoltaikanlage auf, er bekommt aber trotzdem den Strom von den Kosten her so bezahlt wie wenn er es aus der Leitung zieht. Hier wird mit der Dokumentation der Wallbox bzw. Screenshot der APP vom Monatsverbrauch abgerechnet. Das ist alles mit dem Finanzamt vorab geklärt worden.

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Da habe ich meinen Steuerberater letztens aber anders verstanden, denn es geht hier um den „Kraftstoff“ für ein Firmenfahrzeug. Vielleicht habe ich das aber auch falsch verstanden - frage gerne nochmal nach.

Ich bin mir auch sicher, das der Betrieb das kann, er ist „Vorsteuerabzugsberechtigt“. Ich weiß nicht wann das ein Unternehmen ist, aber unser Unternehmen ist so eins.

Und wer weist gegenüber dem vorsteuerabzugsberechtigtem Unternehmen die Umsatzsteuer aus, die das Unternehmen dann als Vorsteuer absetzt? Glaubt es doch Klaus @krheinwald einfach.

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Nach meinem Verständnis bringst du hier zwei Dinge zusammen, was ich nicht tue. Also ich sage nur das mein Betrieb grundsätzlich „vorsteuerabzugsberechtig“ ist. Wenn ich im Betrieb tanke, dann kann er das gelten machen und zusätzlich kommt dann eben noch der Einkommensteuer Abzug hinzu.
Klaus bezieht sich auf, das tanken zuhause, was ja auch meine Eingangsfrage war.
Aber Tatsache ist das ich Recht habe kann und Klaus, unser Betrieb ist „vorsteuerabzugsberechtig“ bei Kosten die Betriebsnah anfallen und meine Stromkosten an meiner heimischen Wallbox fallen nicht unter die Berechtigung.

Zu deinem Einwand „glaubt Klaus einfach“, nein das tue ich grundsätzlich nie. Klaus Aussage habe ich zur Kenntnis genommen und jetzt bin ich neu hier und kenne Klaus nicht und schon gar nicht seine Reputation in diesem Fachthema, würde ich das, würde seine Aussage natürlich ein dem entsprechendes Gewicht bekommen. Alternativ könnten sich jetzt auch andere Forenmitglieder sich seiner Meinung anschließen, aufgrund eigenem Wissen, auch dann würde diese Aussage natürlich für mich an Bedeutung gewinnen. Eben wie @oli9291 es tut.

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Es liegt als Nachfrage bei meinem Steuerberater. Es sei denn, @krheinwald ist vom Steuerfach, dann ist alles geklärt. Auf reine Logik kann man sich im deutschen Steuerrecht nämlich nicht verlassen, auch wenn ich die Argumentation hinsichtlich Vorsteuer schlüssig finde.

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Also umsatzsteuerrechtlich ist das ziemlich klar: als Privatperson darf niemand eine Rechnung mit Umsatzsteuer erstellen. Meiner Ansicht nach geht es hierbei auch nicht um eine Rechnungslegung sondern eine Kostenerstattung. Dafür kannst Du, wenn Deine Arbeitgeber dies so akzeptiert, einfach einen Nachweis (über die Form müsst ihr euch einigen) über den Verbrauch vorlegen und der AG erstattet dieses. Aber aufpassen. Dies kann auch als geldwerter Vorteil gelten und muss dann versteuert werden.

"Lädt der Arbeitnehmer ein ihm auch zur privaten Nutzung überlassenes (Elektro-)Firmenfahrzeug zuhause zu seinen Lasten auf, müssten deshalb eigentlich Aufzeichnungen geführt werden. Erforderlich ist dazu regelmäßig ein Einzelnachweis der Kosten, am besten mit einem gesonderten Stromzähler. Erforderlich sind Aufzeichnungen für einen repräsentativen zusammenhängenden Zeitraum, in der Regel drei Monate.

Dies verursacht jedoch Kosten - zum Beispiel für einen gesonderten geeichten Zähler - und administrativen Aufwand. Zur Vereinfachung des steuer- und beitragsfreien Auslagenersatzes für das elektrische Aufladen eines Firmenwagens beim Mitarbeiter lässt die Finanzverwaltung deshalb monatliche Pauschalen zu (BMF, Schreiben v. 29. September 2020, IV C 5 - S 2334/19/10009 :004).

Ab 2021 (bis Ende 2030) gelten erhöhte Pauschalen:

Monatliche Pauschale bei zusätzlicher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber:

** 30 Euro monatlich für Elektrofahrzeuge (bis 2020: 20 Euro),*
** 15 Euro monatlich für Hybridelektrofahrzeuge (bis 2020: 10 Euro).*

Monatliche Pauschale ohne zusätzliche Lademöglichkeit beim Arbeitgeber:

** 70 Euro monatlich für Elektrofahrzeuge (bis 2020: 50 Euro),*
** 35 Euro monatlich für Elektrohybridfahrzeuge (bis 2020: 25 Euro)."*

Quelle: https://www.haufe.de/personal/entgelt/elektro-dienstwagen-privates

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Sorry, aber:

Du stellt in Deinem eigenen Eingangspost die Frage

… und bekommst von Jörg eine unzutreffende Antwort

… was Klaus völlig richtig korrigiert

Und das bezweifelt Jörg und Du schreibst

Mach Dich bei Deinem Steuerberater schlau, wenn Du die von Dir erbetenen Antworten nicht glaubst, obwohl das Steuerrecht an der Stelle nun wirklich keine Interpretation zulässt. Ist ja legitim, allerdings fragt man sich, warum Du dann im Forum um einen Tipp bittest.

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Ah dann könnte es so gehen. Ich lasse meine heimische Stromvertrag auf die Firma umschreiben. Dann hat das Unternehmen eine „Vorzugsteuerabzug berechtigte Rechnung“. Ich habe eine Mid Zähler und rechne den Firmenanteil raus. Dann gebe ich der Buchhaltung die Rechnung mit Firmenadresse und lasse mir den Firmenanteil erstatten, oder? :slight_smile:

Ich hätte dazuschreiben sollen das der Betrieb „Vorsteuerabzugsberechtigt“ ist, dann wäre das Missverständnis nicht entstanden. :slight_smile:

Auch hier wird ja keine USt. ausgewiesen.

Die Firma kann ohne eine Rechnung mit ausgewiesener USt. die Vorsteuer nicht ziehen, da der Zahlungsempfänger diese nicht abführt. Es kann ‚nur‘ der Gesamt-/Bruttobetrag als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Anders ist es, wenn die Firma Rechnungsempfänger ist und der MA die Zahlung nur ‚auslegt‘ oder mit einer Firmenkarte bezahlt.

Vlt. mag @Eva_Das_Bloghaus sich mal räuspern?

Ich bin mir nicht sicher, dass das so einfach ist. Dann wird aus deinem Privatanschluss plötzlich ein geschäftlicher Anschluss.

Darüber hinaus bin mir nicht sicher, wie das mit der steuerlichen Bewertungen deines Privatanteils aussieht. Das sollte aber eigentlich eure Buchhaltung/Steuerberater wissen.

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Ich weiss nicht ob externe Links erlaubt sind wenn war es das letzte Mal… Hier steht fast mein Ansatz von Lösung bei „Haufe“. Externe Seite Haufe

Und dort steht im letzten Satz:
„Wenn die Stromrechnung an den Gesellschafter adressiert ist, kann die GmbH nicht als Leistungsempfänger behandelt werden, sodass ein Vorsteuerabzug insoweit ausgeschlossen ist.“

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Das hatte ich auch zweimal lesen müssen, bis ich das verstanden habe. Bei einer GmbH gibt es einen Gesellschafter. Wenn es an ihn adressiert ist, ist es ja seine Privatadresse, geht dann nicht und das ist dann auch zu verstehen.
Das was ich meine, ist das was da eben nicht steht :-). Im Umkehrschluss steht für mich da, „aber wenn es an die Firma adressiert ist, dann geht es.“ :slight_smile:

Vollkommen richtig. Das war ja oben auch schon dargestellt worden:

D.h., dass Deine Stromrechnung zu Hause - zumindest die für die Wallbox, wenn das trennbar wäre - Deine Firma als Rechnungsempfänger haben müsste. Wenn Du das hinbekommst, kann die Firma den MwSt.-Betrag als Vorsteuerabzug geltend machen. Dann ist es nämlich eine Rechnung an die Firma, die direkt vom Energieversorger kommt. Du bist in dem Moment Rechnungsseitig gar nicht beteiligt.

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So, also ich habe parallel zum Forum hier auch gestern viel nochmal im Netz gelesen und nachgedacht. Also, das mit der Rechnung von Stromanbieter auf Firmenadresse, unabhängig davon ob Chef da überhaupt mitgehen würde, ist das nix. Weil meine Wallbox ja gefördert ist und das könnte vor Ablauf des ersten Jahres Probleme machen. Daher geht’s nicht.

Ich werde das Gespräch mit Chef suchen. Ich denke das beste ich, das ich monatlich meinen Verbrauch zuhause melde und er mir das zurückerstattet. Hier bekommt er ja die Einkommensteuer schon mal sicher zurück. Und ich kann ja auch gerne wenn möglich bei der Arbeit tanken, damit er auch die Umsatzsteuer „ziehen kann“ (:slight_smile: wenn man das so schreibt).

Danke aber für die Hilfe und Anregungen, dass hilft doch immer sehr.