Das kommt drauf an, wann Du den Antrag gestellt hast. Seit September nicht mehr, da holt sich die BAFA die Daten elektronisch vom KBA:
" Darüber hinaus werden auf Grundlage Ihrer Einwilligung nach Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO [m.E. falsche Rechtsgrundlage. Einwilligung wird nicht benötigt, da notwendig zur Vertragserfüllung] durch das BAFA nach der Antragstellung und erteilter Einwilligung die nachfolgenden Daten beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) angefordert und vom BAFA verarbeitet:
- Fahrzeugspezifische Daten wie FIN, Marke, Modell, Typgenehmigungsnummer
- Angaben zum Fahrzeughalter
- Angaben zur Halterhistorie
- Angaben zur An- und Abmeldung des Fahrzeuge
- Angaben zur Haltedauer"
Ich habe den Brief noch hochgeladen und das Geld bereits auf dem Konto.