@moderatoren diese Thread gerät völlig aus den Fugen, die Fachbegriffe werden wild durcheinander geworfen und generell sollte der TE sich wohl besser von Profis beraten lassen und nicht in eine Auto-Forum und durch Selbstdiagnosen mit Google.
Alle Versuche von @krheinwald, @anon20072543 und @Scorgan die Grundbegriffe zu vermitteln scheitern hier leider schon im Ansatz.
Sonst endet das noch darin, dass andere sich auf solchen Unfug berufen wie „der Chef […] bekommt die Einkommensteuer schon mal sicher zurück“.
@anon10063568 Ich hege wahrlich keinen Zweifel aufgrund meiner Recherche, dass die Stromkosten meiner heimischen Wallbox, unter die „Betriebskosten“ fallen. Und daraus folgt die Annahme das der Betrieb dafür keine Einkommensteuer zahlen muss. Das stand für mich nie außer Frage, ist diese Annahme falsch?
Schwer zu beantworten:
Denn schon der Begriff „Einkommensteuer“ ist in diesem Zusammenhang fehl am Platz.
Wenn man falsche Begriffe wild in einen Post steckt und dann fragt, ob die Erkenntnisse (die bei Dir ohnehin nie außer Frage standen) durch Recherche bei Google zu falschen Annahmen führen, dann muss die Antwort „ja“ lauten.
Andererseits ist es völlig richtig, dass der Betrieb keine Einkommensteuer zahlt. Also lautet die Antwort genau genommen „nein“.
Nur leider ist es so, dass Betriebe grundsätzlich keine Einkommensteuer zahlen.
Alleine Deine Rückfrage bestärkt mich darin zu sagen: dieses Forum ist kein Ort für die Aufklärung von Steuerfragen.
Also wenn ich google bekomme ich unter anderem die Erklärung: „Unternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) zahlen
Einkommensteuer. Die Steuer wird aus dem so genannten „zu versteuernden Einkommen“ berechnet.
In diese Bemessungsgrundlage werden alle sieben Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes (EStG) einbezogen.
Gewinne werden als Einkünfte aus Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit einbezogen.“ Quelle: https://www.gruender-mv.de/service/downloads/allgemein/Steuern.pdf
Warum ist dann Einkommensteuer in diesem Zusammenhang fehl am Platz?
Das hatte ich auch gelesen, okay stimmt verstanden, unterschiedliche Begriff bei unterschiedlichen Unternehmensstrukturen.
Dann anders formuliert. Ist meine Annahme falsch, das das tanken an der heimischen Wallbox (vom Arbeitnehmer finanziert mit Mid Zähler) eine Betriebsausgabe darstellt und daher „genauso“ betrachtet wird, wie das laden an einer Wallbox im Besitzt und am Standort des Unternehmens?
Morgen ist Montag, dann kann die Frage von einem Fachmann ausserhalb des Internets und damit verlässlich geklärt werden.
Das Steuerrecht und seine Begrifflichkeiten sind alles andere als trivial, und eine tatsächliche Beratung wird hier keiner geben wollen bzw. können.
Okay, ich sage schon mal Tschüss. Ich liebe Fehler, weil ich so ständig lerne. Ich weiss das viele das anders sehen. Die Energie heute hier, war wieder ein Beleg, daher lerne ich auch eher in der Stille. Aber danke auch den mindesten 50% sachliche antworten und helfenden, es war mir eine Freude eure Energie wahrzunehmen @moderatoren Ihr könnt gerne löschen.
Mein Tipp zum Schluss: Besprich diese Sachlage doch erst mal mit deinem Chef und wenn es sein muss auch mit dem Steuerberater der Firma.
Was ich so oberflächlich gelesen habe ist schon ziemlich durcheinander. Aber ganz sicher werden wir hier keine steuerliche Beratung geben können, die belastbar ist. Daher hole ich mal den Schlüssel und stecke ihn ins Schloss.
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Enso
(Markus)
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