Warten auf P2

Da geht im Moment einiges.
Der Blick über den Tellerrand
ist zu empfehlen!

Würde sagen, Kragen geplatzt und Knopf weggeflogen.
Kann das aber gut verstehen.

Meine Erfahrung mit dem Kauf/Leasing eines Autos - und hier zeige ich nicht unbedingt nur Polestar die rote Karte - ist die anonyme ‚Abwicklung‘ durch persönlich unbeteiligte Mitarbeiter.
Da ist es dann vorprogrammiert, dass man bei der Hotline an die falsche Person gerät und weg ist die gute Laune.
Bei allen früheren Leasings und Käufen hat sich ein (1!) Verkäufer um alles gekümmert. Sämtliches Papier, alle Absprachen, alles in einer Hand.
Jetzt habe ich für den 1. Polestar einen vollen Leitz-Ordner. Der für den 2. Polestar ist auch schon halbvoll.

Aus seamless wird seemless.

Alles Gute und lass dir die Wartezeit auf den BMW nicht vermiesen!

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Hoffentlich brauche ich für den Widerruf nicht einen weiteren Ordner :thinking:

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Ich hoffe es sind keine so Späße dabei wie ein Abo für die Sitzheizung etc.

Mein Sohn fährt den BMW nun schon 2 Jahre und ist, nach wie vor, nicht nur zufrieden sondern begeistert.
Nach meinem Unfall habe ich überlegt auch zu BMW zu wechseln bin dann aber,
weil ich sehr zufrieden war, bei Polestar geblieben.
Das hat sich, durch vorab beschriebene Umstände, geändert.

Für die Ausübung des Widerrufsrechts ist es unerheblich, ob der geschlossene Vertrag erfüllt wurde oder nicht. Der Vertragswiderruf führt zum Rücktritt vom Vertrag.

Nun sind die letzten Spymphatien f. Die Marke auch dahin :cry:

Es wäre echt schön, wenn du nicht in Rätseln mit uns sprechen würdest und direkt erzählst, was denn vorgefallen ist, ohne, dass wir explizit nachfragen müssen :sweat_smile:

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Vielleicht will es ja keiner wissen!
Also: Da ich den Widerruf gesendet habe, habe ich mit versch. Mitarbeitern des Supports gesprochen und nur gefragt ob das Schreiben in der Form richtig ist und der Widerruf akzeptiert wurde! 3 Anrufe - kein Rückruf.
Heute habe ich den Support angeschrieben und bekam folgende Antwort:
Bis das, für mich zugelassene Fahrzeug vor Ort ist Düsseldorf, kann es noch dauern und erst dann könnte die Rückzahlung erfolgen (alles sinngemäß)
Mein Ortner wird sich nicht füllen.

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Ich verstehe das Problem nicht. Du hast einen sach- und fristgerechten Widerruf (bzw. Rücktritt) schriftlich per Mail gesendet. Punkt. Genauso wie Polestar es verlangt. Mehr brauchst du doch gar nicht. Was hilft dir eine telefonische Bestätigung von jemandem der im Zweifel gar nicht berechtigt ist irgendwas zu bestätigen?

Inhaltlich ist es aber korrekt so: theoretisch kannst du erst nach Auslieferung zurücktreten, macht nur faktisch keinen Sinn für Polestar. Das der Prozess mit der Rückzahlung dennoch dadran gekoppelt ist, ist ja logisch. Wieso da immer sofort jegliches Vertrauen in die Menschheit verloren geht, und die Welt unter geht, erschließt sich mir nicht. Du hast alles Recht auf deiner Seite, einfach abwarten und alles regelt sich.

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Das stimmt schlicht und ergreifend nicht. Sobald ein Vertrag rechtskräftig geschlossen wurde, kann bei Vorliegen der Voraussetzungen vom Vertrag zurückgetreten werden. Die Erfüllung des Vertrages ist gerade keine Voraussetzung, sondern eher ein Hindernis für einen Rücktritt, der insbesondere bei Nichterfüllung erklärt werden könnte. Liegt die Voraussetzung für die Gültigkeit des Widerrufsrechts vor (Privatkunden, Fernabsatz), gibt es keine weitere Voraussetzungen zum Rücktritt. Auch das Widerrufsrecht kann jederzeit, d. h. auch vor Vertragserfüllung, ausgeübt werden.

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Wenn mein Geld am Ende dieser Woche nicht auf meinem Konto ist kümmert sich ein Anwalt darum.
Der kennt sich aus :grin:

Doch das stimmt, wenn man vom Widerruf-Fall ausgeht und darauf habe ich mich ja bezogen.

Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht, wonach sie sich innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag lösen können.

Werden Waren über den Online-Handel verkauft, so beginnt die Widerrufsfrist, wenn
der Verbraucher die Ware erhalten hat. Die Widerrufsfrist beginnt aber erst dann zu
laufen, wenn der Unternehmer den Verbraucher auch über sein Widerrufsrecht
unterrichtet hat.

Ja klar, der verdient ja auch viel Geld damit.

Die Frist für den Ablauf der Inanspruchnahmemöglichkeit des Widerrufsrechts beginnt mit Auslieferung zu laufen. Das heißt nicht, dass es nicht vorher ausgeübt werden kann.

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Nur mal so, wen es interessiert:

Den Kaufbetrag (Widerruf wir vor beschrieben) habe ich immer noch nicht!

Dann schreib eine Mahnung. Nächster Schritt wäre dann die Erwirkung eines gerichtlichen Mahnbescheids.

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In Sachen Fairness:

Das Geld ist soeben auf meinem Konto eingegangen!

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