Rechtsanspruch auf die Installation einer Ladestation

Moin liebe Community,

eventuell hat jemand Erfahrungen gesammelt oder kommt vom Fach. Folgende Situation: Unser PS 2 steht auf einem gemieteten Stellplatz in der Tiefgarage einer Genossenschaft. Der Mietvertrag laeuft getrennt von Wohnmietvertraegen und ist beidseitig ohne Angabe von Gruenden innerhalb von 3 Monaten kuendbar.

Jetzt habe ich seit 2012, nach der ersten Probefahrt mit einem Tesla Model S, nach einem Ladepunkt gefragt und dieses bis heute in aller Regelmaessigkeit wiederholt. Die Antworten waren eine Art Hinhaltetaktik, aus denen nichts Konkretes abzuleiten war. ‚Bitten‘ um persoenliche Gespraeche bzgl. der Planung/des weiteren Vorgehens sind mit dem Satz abgetan worden, dass man die bestmoeglich Strategie mit einer Partnergenossenschaft (ohne konkret zu werden, sollten angeblich Piloten gestartet sein) fuer die Mieter evaluiert und man ohne weitere Nachfrage wieder auf uns zukommt.

Der Hinweis auf § 554 BGB wurde ueber die Zeit diffus reflektiert und zwischen den Zeilen deutlich gemacht, dass ‚man jederzeit innerhalb von 3 Monaten kuendigen koennte‘. Damit ist eine beantragte und genehmigte KfW-Foerderung von 2x €900 fuer meine beiden gemieteten Stellplaetze ‚durch die Ignoranz der Genossenschaft‘ verfallen und ein ‚Durchsetzen des § 554 BGB‘ waere entsprechend teurer. Nichstdestotrotz moechte ich den Ball wieder aufnehmen. Unter anderem, weil inzwischen 8 E-Fahrzeuge in der Garage stehen und ich denke durch die ‚kritische‘ Masse wird es schwieriger fuer die Genossenschaft, allen mit Kuendigung zu drohen. Idee waere, das Ganze ueber einen Anwalt zu buendeln. Dabei idealerweise das grosse Besteck rauszuholen: „Eine Ladeinfrastruktur dient dem Umweltschutz, das als Staatsziel in Art. 20a im Grundgesetz verankert ist!“

By the way - ich habe zufaellig einmal mit dem betreuenden Elektroinstallateur des Objekts sprechen koennen. Baujahr 2009 und auf dem neusten Stand, sodass aus technischer Sicht nichts gegen eine entsprechende Ladeinfrastruktur mit oder ohne Lastenmanagement spricht. Ohne Lastenmanagement natuerlich nur fuer wenige Plaetze - was die Genossenschaft als No-Go sieht und eben dieses Lastenmanagement als ‚das Problem‘ fuer ein Umsetzung in den Vordergrund stellt.

Wie schaetzt ihr die Situation ein bzw. hat jemand schon aehnliche Erfahrungen gemacht?

Zur Kündigungsfrist des Mietverhätnisses kann ich nichts sagen.

Was die Installation der Ladeeinrichtung angeht, kannst du das Bauvorhaben einreichen, Frist setzen und zu deinen Kosten bauen. Eine Ablehnung ist nur noch aus technischen Gründen möglich. Eventuell musst du Änderungswünsche umsetzen, sofern diese zumutbar sind.

Ja, soweit bin ich auch. Auch das sie mir nicht einfach wegen des Antrags/ bzw. bei Umsetzung nach. § 554 BGB kuendigen duerfen ist soweit klar. So eine Kuendigung waere aufgrund von ‚rechtsmissbraeuchlicher Rechtsausuebung‘ unzulassig.

Was mir allerdings Sorgen macht - Die Genossenschafft braucht bei Kuendigung keinen Grund angeben. Heisst, wenn sie einfach, sagen wir mal, ein Jahr warten und dann kuendigen gibt es wahrscheinlich keine Verknuepfung zum Ladepunkt und ich bin meine Stellplaetze los - Leider sind die recht klein, haben ein Elefantengedaechtnis was so etwas angeht und sind auf entsprechende ‚Gegenschlaege als Erziehungsmassnahmen‘ aus.

Solltest Du in München oder im Umkreis von 50 Kilometern wohnen, kann ich Dir evtl. weiterhelfen, da ich den ganzen Tag mit Hausverwaltungen, Gewerbe etc. in Sachen Ladeinfrastruktur zu tun habe (Privat laden | M-Ladelösung | SWM)

Hej Thorsten, Danke fuer das Angebot - leider wohne ich ganz am anderen Ende der Republik in Hamburg.

Fuer Tips waere ich aber dennoch dankbar. Bin diesbezueglich auch mit dem Buergerbuero der Senatskanzlei/BSW in Kontakt, wie die Stadt als Eigentuemerin der SAGA mit dem Thema umgeht.

Wie gesagt - ich sehe zurzeit die Buendelung von Kraeften, um Gegenschlaege zu vermeiden. Aber gut ist das alles nicht :frowning:

Hab ich quasi auch durch. Bishin zu konkreter Rechtsberatung. Am Ende… Ist das Gesetz recht weich. Ausschlaggebend ist hier das Wort „zumutbar“ und das erfordert halt diverse Argumente und anhörungen. Was teuer wird, wenn dann das ultimative Argument der Brandgefahr kommt, dann bestellste 3 Gutachter ein… Und am Ende kommt es wie so oft auf den Richter an, ob er Elektro gegenüber aufgeschlossen ist.

Heißt: so gut wie möglich eine außergerichtliche Lösung finden. Das ist dir sicher auch klar… Vllt. Schaffst du es Mit der gemeinsamen Kraft der andere e-Fahrer.

Wäre es möglich, dass du vorher den Mietvertrag an die Wohnung koppelst oder den Stellplatz gleich für 1-2 Jahre dauerhaft mietest?

Der Rechtsweg ist definitiv der falsche Weg, gerade wenn die Verwaltung klein ist. Da wird sich dann ja auch der Entscheider relativ leicht herausfinden lassen, auf den man dann einwirken kann. Von juristischen Supertricks, wie den Wohnungs MV nachträglich irgendwie an den Stellplatz MV zu koppeln versuchen, um sich besser gegen Kündigung abzusichern, würde ich ebenfalls abraten.

Danke fuers das Teilen deiner Erfahrungen! Absolut identisch zu dem, was mein Bauch mir so sagt.

Waere eventuell ein Ansatz aber, nicht moeglich

Schoen waere es - schon alles ganz nett versucht! Inkl. der Bitte um persoenliche Gespraeche, um Ideen zu teilen und zu gucken, wie man gemeinsam Loesungsansaetze entwickeln kann. Die wollen einfach nicht und die Antworten, die ich ueber die letzten Jahre bekommen habe, werden schoen sequenziell allen nach und nach erzaehlt, die jetzt anfragen. Da werden selbst Argumente, die ich schon vor 10 Jahren gehoert habe, wieder aufgewaermt und der gleiche Film abgespult.

Ich sehe schon - ich muss weiter an den Oeffentlichen laden oder auf ein Wunder hoffen :frowning: Erstmal vielen Dank fuer das Teilen Eurer Gedanken zu dem Thema

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Nicht aufgeben, ein gewisser Lästigkeitsfaktor, insbesondere dann, wenn es mehrere E-Fahrer werden, bewirkt irgendwann ein Umdenken

Jo - meine Hoffnung… freundlich hartnaeckig bleiben… und am Ende die Awareness schaffen, das selbst eine Genossenschaft um die Zukunft nicht herum kommt :smiley:

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Hallo @Totti1984 ,
ich habe diesen Thread gesehen und stehe auch vor so einem Problem. Da ich in München wohne würde ich gerne das Angebot mit ‚weiterhelfen‘ gerne annehmen.
Wenn das also auch für ‚Neu-Mitglieder‘ gilt, würde ich mich über eine Reaktion freuen :slight_smile:
Grüße
Jörg

Scheine aktuell einen Schritt weitergekommen zu sein - die Genossenschaft hat mir… natuerlich auf aktive Nachfragen, mitgeteilt, dass sie ihre Piloten (wo auch immer diese laufen) kurzfristig abschliesst und im Maerz 23 auf mich zukommt…

Na, jetzt sind wir mal gespannt! Jedenfalls danke fuer Eure Einschaetzungen… und ruhig, nett aber stetig Nachfragen scheint der Sache definitiv nicht geschadet zu haben. Insbesondere ist so zumindest keine verbrannte Erde entstanden 🫣

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Hallo Jörg,

nachdem ich schon mit Michael vor Weihnachten ein angenehmes Gespräch hatte, können wir z.B. am Mittwoch auch gerne telefonieren. Bei Interesse schreib mir eine persönliche Nachricht und ich sende Dir meine Arbeitsnummer zu.

VG
Thorsten

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Hallo Torsten,
also, normalerweise für mich kein Problem, aber ich verzweifle gerade, weil ich nicht verstehe, wie ich eine PN schreiben kann… bitte schreibe du mich an oder jemand kann mir kurz skizzieren wie ich es durchführen kann :frowning: :slight_smile:
Danke, Jörg

Ich habe Dir grade eine PN gesendet =)