2 Leasingraten geschenkt

Heute per e-Mail:

Tja, was sagt man dazu, wenn man gerade einen MY23 bestellt hat :clown_face: ?

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Stornieren und MY24 bestellen

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Das wäre auch mein Vorschlag.

…zumindest wenn es überhaupt etwas bringt. Keine Ahnung wie sich der Leasingfaktor entwickelt hat, aber die Autos sind ja nicht billiger geworden.

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Die Sache hat leider mehrere Haken.

  1. Ein MY24 käme etwa 1-2 Monate zu spät.
  2. Polestarleasing ALD hat sich bisher überaus unbeweglich gezeigt.
    Jegliche Änderungen am noch laufenden MY21 und auch am neuen Leasingvertrag MY23 haben sie abgelehnt. D.h. Verlängern fänden sie aber toll. Verkürzen oder Stornieren schließen sie aus.

Das ist noch taufrische Erfahrung der letzten Woche und nun erhalte ich dieses ‚Angebot‘.
Um eine Auklärung habe ich ALD natürlich gebeten.
Da ich aber genau so viele Gründe für einen MY23 wie für einen MY24 habe, ist mir der Ausgang so ziemlich egal.

So langsam geht’s auch bei Polestar los mit den Rabatten. Bestimmt kommen bald auch Abschläge auf die sofort verfügbaren Fahrzeuge. Gerade sind 41 auf der Website gelistet.

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Nur so als Info für eventuell andere ‚Betroffene‘.
Aus einem laufenden Leasingvertrag (zumindest bei ALD) kommt man so einfach nicht heraus.
Das steht aber auch im Kleingedruckten: Nur bei nachwiesenen Härtefällen.
Sollte man wissen.
Also MY23 stornieren und MY24 neu bestellen ist zumindest für Leasingnehmer kaum möglich.

Privates oder gewerbliches Leasing?
Im Privatbereich sollte das unkritisch sein, da das Leasinggeschäft ebenfalls dem Fernabsatz unterliegen sollte. Der BGH hat das Leasinggeschäft ausschließlich für die Vermittlung über das Autohaus anders bewertet. Hier wird man sich wohl nicht auf die Vermittlung durch Polestar berufen können :wink:

es ist ein Firmenleasing.

Nach meiner Erfahrung mit der ALD (egal ob Polestar oder Hyundai) würde ich tunlichst vermeiden, überhaupt wieder bei denen zu leasen. Und solche Änderungen sind ja nahezu unmöglich - da investierst du mehr Zeit, als die Monatsraten wert sind. :smiley:

Gibt es beim Firmenleasing denn keine 14 Tage Rücktrittsrecht aufgrund des Fernabgaben-Gesetzes?

Das Fernabsatzgesetz ist ein VERBRAUCHERschuzgesetz. Gilt nicht für Vollkaufleute.

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Hatte ich mir eigentlich nach dem 1. Leasing bei ALD auch so gedacht. Aber was macht man nicht alles aus Bequemlichkeit. Online klicken und fertig.
Dennoch denke ich, dass man mit jeder Leasinggesellschaft Ärger haben kann und meistens aber nicht.
Ich bin Leasingnehmer bei etlichen Gesellschaften seitdem es Leasing gibt und bin immer gut damit gefahren. Deshalb mache ich das auch.
Bei solchen Verträgen zählt immer das Kleingedruckte. Muß man halt lesen.
ALD hat sich in diesem Fall aber nobel gezeigt und die 2 Monatsraten geschenkt, obwohl ich kein MY24 bekomme. Ich habe für MY23 und MY24 gleich viele gute Argumente. Also ist nun alles in Ordnung.

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