2 Leasingraten geschenkt

Heute per e-Mail:

Tja, was sagt man dazu, wenn man gerade einen MY23 bestellt hat :clown_face: ?

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Stornieren und MY24 bestellen

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Das wÀre auch mein Vorschlag.


zumindest wenn es ĂŒberhaupt etwas bringt. Keine Ahnung wie sich der Leasingfaktor entwickelt hat, aber die Autos sind ja nicht billiger geworden.

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Die Sache hat leider mehrere Haken.

  1. Ein MY24 kÀme etwa 1-2 Monate zu spÀt.
  2. Polestarleasing ALD hat sich bisher ĂŒberaus unbeweglich gezeigt.
    Jegliche Änderungen am noch laufenden MY21 und auch am neuen Leasingvertrag MY23 haben sie abgelehnt. D.h. VerlĂ€ngern fĂ€nden sie aber toll. VerkĂŒrzen oder Stornieren schließen sie aus.

Das ist noch taufrische Erfahrung der letzten Woche und nun erhalte ich dieses ‚Angebot‘.
Um eine AuklĂ€rung habe ich ALD natĂŒrlich gebeten.
Da ich aber genau so viele GrĂŒnde fĂŒr einen MY23 wie fĂŒr einen MY24 habe, ist mir der Ausgang so ziemlich egal.

So langsam geht’s auch bei Polestar los mit den Rabatten. Bestimmt kommen bald auch AbschlĂ€ge auf die sofort verfĂŒgbaren Fahrzeuge. Gerade sind 41 auf der Website gelistet.

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Nur so als Info fĂŒr eventuell andere ‚Betroffene‘.
Aus einem laufenden Leasingvertrag (zumindest bei ALD) kommt man so einfach nicht heraus.
Das steht aber auch im Kleingedruckten: Nur bei nachwiesenen HÀrtefÀllen.
Sollte man wissen.
Also MY23 stornieren und MY24 neu bestellen ist zumindest fĂŒr Leasingnehmer kaum möglich.

Privates oder gewerbliches Leasing?
Im Privatbereich sollte das unkritisch sein, da das LeasinggeschĂ€ft ebenfalls dem Fernabsatz unterliegen sollte. Der BGH hat das LeasinggeschĂ€ft ausschließlich fĂŒr die Vermittlung ĂŒber das Autohaus anders bewertet. Hier wird man sich wohl nicht auf die Vermittlung durch Polestar berufen können :wink:

es ist ein Firmenleasing.

Nach meiner Erfahrung mit der ALD (egal ob Polestar oder Hyundai) wĂŒrde ich tunlichst vermeiden, ĂŒberhaupt wieder bei denen zu leasen. Und solche Änderungen sind ja nahezu unmöglich - da investierst du mehr Zeit, als die Monatsraten wert sind. :smiley:

Gibt es beim Firmenleasing denn keine 14 Tage RĂŒcktrittsrecht aufgrund des Fernabgaben-Gesetzes?

Das Fernabsatzgesetz ist ein VERBRAUCHERschuzgesetz. Gilt nicht fĂŒr Vollkaufleute.

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Hatte ich mir eigentlich nach dem 1. Leasing bei ALD auch so gedacht. Aber was macht man nicht alles aus Bequemlichkeit. Online klicken und fertig.
Dennoch denke ich, dass man mit jeder Leasinggesellschaft Ärger haben kann und meistens aber nicht.
Ich bin Leasingnehmer bei etlichen Gesellschaften seitdem es Leasing gibt und bin immer gut damit gefahren. Deshalb mache ich das auch.
Bei solchen VertrĂ€gen zĂ€hlt immer das Kleingedruckte. Muß man halt lesen.
ALD hat sich in diesem Fall aber nobel gezeigt und die 2 Monatsraten geschenkt, obwohl ich kein MY24 bekomme. Ich habe fĂŒr MY23 und MY24 gleich viele gute Argumente. Also ist nun alles in Ordnung.

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