24 Werkstattaufenthalte, keine Mangelbehebung – Wandelung / Anwalt gesucht

Liebes Polestar Forum

Ich möchte hier unseren Fall schildern und fragen, ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat bzw. Empfehlungen zum weiteren Vorgehen hat.

Unser Polestar 2 (Auslieferung September 2023) befand sich seit Übergabe 24 Mal in der Werkstatt, ein 25. Termin wäre bereits geplant gewesen. Trotz zahlreicher Reparaturversuche bestehen weiterhin zwei klar reproduzierbare Mängel:

  • „Rotteln“ bei höheren Geschwindigkeiten
  • Klack-Geräusch beim Anfahren

Die Probleme sind bei unserem Fahrzeug eindeutig nachvollziehbar. Bei Ersatzfahrzeugen traten diese Symptome nicht auf.

Mehrfach wurde uns zugesichert, dass ein Experte beigezogen werde, um eine nachhaltige Ursachenanalyse vorzunehmen. Dies ist nach unserer Wahrnehmung nicht erfolgt – es wurde wiederholt symptomorientiert repariert, ohne die Ursache dauerhaft zu beheben.

Nach über zwei Jahren und 24 Werkstattaufenthalten sehen wir weitere Reparaturversuche als nicht mehr zumutbar an. Wir haben Polestar gestützt auf Art. 197 ff. OR die Wandelung des Kaufvertrags bzw. Rücknahme des Fahrzeugs schriftlich verlangt. Eine Antwort auf unsere letzte Fristsetzung blieb bislang aus.

Fragen an die Runde:

  1. Hat jemand in der Schweiz erfolgreich eine Wandelung/Rücknahme bei Polestar durchgesetzt?
  2. Wie seid ihr konkret vorgegangen?
  3. Kennt jemand einen spezialisierten Anwalt in der Schweiz (Vertrags-/Gewährleistungsrecht im Automobilbereich), der Erfahrung mit solchen Fällen hat?

Ich bin dankbar für sachliche Erfahrungsberichte oder Empfehlungen.

Besten Dank im Voraus.

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