ALD Leasingrücknahme

Zur Haftpflichtversicherung des vermeintlichen Verursachers: Grundsätzlich ist Steinschlag ein unabwendbares Ereignis, weshalb der vorherfahrende eben nicht haftet und folglich dessen Haftpflichtversicherung auch nichts zahlt. Einzig, wenn der vorherfahrende bspw. ein Baustellen-LKW mit Schüttgut ist und er Teile seiner Ladung verliert oder aber ein Trecker ist, der gerade vom Feld kommt und Sau dreckig ist, kann eine Haftung des vorherfahrenden infrage kommen.

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Eine Frage in die Runde: im Sommer läuft mein Leasing aus. Bei Herrn xxxxxxx habe ich bzgl. einer Verlängerung angefragt. Soll fast 100 Euro mehr kosten. lst eher uninteressant für mich. Einen neuen Wagen bestellen, egal welcher colouere dauert wie man weis. Hat jemand Erfahrung ob man das Leasingende „hinauszögern“ kann?