Also bei der Windschutzscheibe hatte ich bei anderen Fahrzeugen oft die Forderung nach Austausch. Manchmal denke ich die machen das bei ein paar Kratzern mit Absicht um „neue“ Scheiben zu bekommen. Das ging jedesmal über sie TK, auch wenn der Wagen schon weg war.
Meiner ging vor vier Wochen bei Leaseplan zurück, jetzt zusammen mit ALD, das ging was den Lack betrifft. Bei der Abholung wurden zwei Lackschäden notiert, wobei der Abholer echt fair war. Denn alles danach kann ihm angelastet werden, wenn der Wagen auf den eigenen vier Reifen überführt wird. Die Lackschäden (eine dicke Macke ein cm und ein mm tief) beim Kofferraum wurde nicht bemängelt. Abschürfungen an der Beifahrerseite auch nicht.
Dafür haben sie die Felgen unter die Lupe genommen, da gab es eine 10cm Macke, dich ich selbst optisch beseitigt hatte. War so kaum zu sehen, aber mit Felgen macht mann schnell Geld, vor allem bei Minderkilometern.
Das Thema ist ja nicht das mit der Versicherung über die Teilkasko abzurechnen, die Frage die ich mir stelle ist vielmehr, ob das noch geht wenn ich das Auto abgegeben habe.
Wenn es jetzt mein örtlicher Händler wäre, würde ich mit ihm das Vorgehen einfach besprechen, also das Auto erst abmelden wenn die neue Scheibe eingebaut ist.
ALD scheint mir an dieser Stelle eine Behörde zu sein, Kommunikation läuft nur über irgendwelche Portale, die Abgabe ist nicht einen Tag vor Ende des Leasingvertrag möglich, alles was bei Fahrzeugabgabe nicht da ist, kann nicht mehr nachgereicht werden (z.B. Schlüssel), usw.
Bin eh schon genervt von der ganzen Rückgabeaktion, und nun noch die Unsicherheit mit der Scheibe.
Ich glaube nämlich nicht, das sich ALD überhaupt mit dem Thema neue Scheibe beschäftigt. Vielmehr vermute ich, das sie mir diese einfach in Rechnung stellen, und das Auto dann so weiter verkaufen. In dem Moment nützt mir meine Versicherung dann gar nichts.
Vielleicht bekomme ich morgen ja mal jemanden persönlich ans Telefon, der mir Auskunft darüber geben kann.
Die Broschüre zur „Fairen Fahrzeugbewertung“ von ALD ist da relativ eindeutig.
Alles was in diesem Bereich ist, darf nicht repariert werden, sondern zieht einen Ersatz der Scheibe nach sich:
Alles was außerhalb ist, geht nach „Beeinträchtigung der Sicherheit“. In der Broschüre von ALD gibt es ein Beispiel-Foto das einen Steinschlag in etwa „deiner“ Größe zeigt, und das als „akzeptiert“ eingestuft.
Sobald du den Wagen abgegeben hast, wirst du keine Veränderungen mehr dran vornehmen dürfen, weil es dann ja in keiner Form mehr deiner ist.
Wenn dein Steinschlag also im Sichtbereich des Fahrers ist, dann ist es für dich vermutlich kostengünstiger, die Abgabe zu verschieben und den Scheibentausch über deine Versicherung abzuwickeln. (es sei denn, ALD nimmt Geld für eine Verschiebung der Abgabe).
Das der Steinschlag im Sichtbereich ist, ist nicht zu diskutieren.
Die Frage ist, wie die Größe bewertet wird. In der Broschüre von Polestar Leasing, was ja im Grunde genommen das gleiche wie ALD direkt ist, ist nämlich kein Beispielfoto abgebildet, in der Broschüre von ALD, welche Du hier zitiert hast, schon.
Ich spreche nachher erst einmal mit meiner Versicherung. Ich meine, wenn mir das ganze morgen auf dem Weg zur Abgabe passiert wäre, müsste es ja auch eine Lösung geben.
Da brauchst Du keine Angst haben. Die Obliegenheit greift nicht, da keine Kausalität vorliegt. Sprich, dass man es später meldet, ist nicht zum Nachteil der Versicherung.
Zur Haftpflichtversicherung des vermeintlichen Verursachers: Grundsätzlich ist Steinschlag ein unabwendbares Ereignis, weshalb der vorherfahrende eben nicht haftet und folglich dessen Haftpflichtversicherung auch nichts zahlt. Einzig, wenn der vorherfahrende bspw. ein Baustellen-LKW mit Schüttgut ist und er Teile seiner Ladung verliert oder aber ein Trecker ist, der gerade vom Feld kommt und Sau dreckig ist, kann eine Haftung des vorherfahrenden infrage kommen.