es geht hier um den Anschluss meines neuen go-eCharger HOMEfix 11 kW durch einen Elektriker. Ich komme da im Moment nicht weiter. Den Lader habe ich schon in der Garage angebaut, der Kabel liegt bis zum Zählerkasten, jetzt benötige ich noch einen Elektriker der den Charger am Zählerkasten auflegt. Ist gar nicht so einfach.
Mein aktuelles Angebot eines Elektrikers hier in Mecklenburg dazu enthält einen 300 EUR teuren Überspannungsschutz für den Lader. Der Elektriker besteht auf diesem Teil. Meine Frage an die Auskenner: macht ein Überspannungsschutz tatsächlich Sinn und gibt es eine Vorschrift oder Norm die das bei einem neuen Anschluß fordert? Mein Haus von 1896 wurde vor ca. 10 Jahren totalsaniert, so alt ist auch die Elektroinstallation, die Anlage hat keinen Überspannungsschutz.
Ich würde ja den Anschluss am Zählerkasten auch selbst vornehmen aber dann erfülle ich nicht die Förderbedingungen, ein Elektriker muss ran.
Öhmmmm… das ist nicht ganz richtig!
Diese Antwort hatte mir der go-e Support geschrieben:
Die Absicherung der Leitung erfolgt durch einen FI Typ A. In unserem Charger ist bereits ein FI mit Typ B Charakteristik (6mA DC und 30mA AC) verbaut, deswegen wird nur ein FI Typ A (40A) für die Absicherung benötigt.
Weiters empfehlen wir ein 5-poliges Zuleitungskabel mit 6mm² Leitungsquerschnitt. Sie können sowohl B als auch C Charakteristik LS Schalter verwenden.
Schraubsicherungen bitte nicht, es sollen alle Phasen beim Fehlerfall gleichzeitig getrennt werden.
Mein Elektriker hat bei der Gelegenheit sehr viel umgebaut und seither haben wir auch einen Überspannungsschutz (grob/mittel?)
Er sagte dass sei so Vorschrift.
Es geht hier nicht um FI sondern um Überspannungsschutz. Also darum das Auto und das Haus bei Überspannung im Netz zu schützen. Z. B. bei Blitzeinschlägen.
Die Frage ist ob das bei einem Anschluss des Laders Vorschrift ist oder im eigenen Ermessen liegt. Der Anschluss ist doch kein Umbau der Anlage, da wäre der Einbau des Überspannungsschutz wohl verpflichtend. Ich halte ihn für überflüssig.
Genau. In meinem Fall war es ein Umbau daher wohl nötig. In einen vorhandenen Zählerschrank sollte es optional sein. Ob die 10 Jahre alte Installation da etwas erfordert ist schwer aus der Ferne zu beurteilen. Ich würde einen zweiten Elektriker fragen, falls mir das komisch erscheint.
Hallo, Überspannungsschutz macht unabhängig davon ob Vorschrift oder nicht, auf jeden Fall sinn, den Überspannungen können auch bei Schalthandlungen auftreten. Dies soll heißen, nicht nur von Außen bei Blitzschlag, nein auch bei Schalthandlungen im vorgelagerten Netz wie auch bei Schalthandlungen (Auslösung FI, Abschaltung von Hand, Abschaltungen automatisch, Auslösungen von Sicherungen… = transiente Überspannungen) in der Hausanlage selbst. Thema Blitzeinschlag noch ne Anmerkung: Viele Versicherungen regeln solche Schäden meist nur wenn der Einschlag direkt in der Anlage stattgefunden hat, also nicht wenn der Blitz das Nachbarhaus heimsuchte und über die elektrischen Verbindungen der Schaden in Deiner Anlage stattfand.
Enso
(Markus)
geschlossen
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