Automatische Geschwindigkeitsregelung

Mein Polestar2 erkennt Verkehrszeichen. Zwar dauert es manchmal recht lange bis er reagiert. Ich nehme an es liegt an dem Telekomzugang. Ab 2022 verlangt die EU bei Neuzulassungen eine Geschwindigkeitsregelung (ISA), die sich automatisch an die Tempolimits anpassen kann. Ist das beim Polestar2 ueber OTA nachruestbar?

Geht schon. Mittels des automatischen Begrenzers.
Ist aber nicht soooo gut zu verwenden, da oftmals falsche Begrenzungen erkannt werden… und der Polestar in einer 70er Zone auf einmal meint es sei eine 30er Zone… und dann herunterbremst. Von daher regle ich die Begrenzung manuell…
Ja… da muss man dann immer mal klicken. Macht ein bisschen Arbeit. Aber immernoch deutlich weniger, als z.B. nen Schaltwagen zu fahren.

Nervig sind natürlich auch temporäre Tempolimits (z.B. Mo - Fr) oder Straßeneinmündungen an denen Tempolimits aufgehoben werden, werden auch nicht erkannt. Also die Automatik ist zur Zeit noch echt nervig.

Straßeneinmündungen heben kein Tempolimit auf.

Bei Autobahnauffahrten ist das doch völlig unlogisch und die Beschilderung lebt auch eine andere Realität.
Wir haben hier zwischen Reutlingen und Tübingen eine beiderseits zweispurige Strecke mit aufgedoppelter Leitplanke außen und auf dem Mittelstreifen. Also eigentlich kein Tempolimit.
Die Strecke wird aber auf 110km/h begrenzt und die Begrenzung wird an jeder Auffahrt wiederholt.
Auch wenn das so dämlich im Gesetzestext steht. Wie soll das sonst jemand wissen, der auf einer der jeweils vier Auffahrten auf die Strecke kommt.

Mein Polestar hebt übrigens zuverlässig an den Auffahrten die Begrenzung auf und fängt sie kurz drauf mit dem nächsten Schild wieder ein :face_with_hand_over_mouth:
(Und gestern hat er in einer 80er Zone für einige hundert Meter 130 angezeigt)

Mich würde mal interessieren, ob wir hier nennenswert Leute finden, welche eine andere Beschilderung auf Autobahnstrecken in D kennen.

Ich habe nur mehr als 20 Zeichen zitiert :man_shrugging:t2:

Der Artikel ist wohl ein schlechter Witz:
" Das Tempolimit gilt über die entsprechende Stelle hinaus und es wird erwartet, dass sich auch Autofahrer daran halten, die erst hier auf die Straße einbiegen – selbst wenn sie nicht durch ein weiteres Schild auf das Tempolimit aufmerksam gemacht werden und von diesem also eigentlich nichts wissen können ."

und dann steht da noch das die Geschwindigkeitsbegrenzung " * beim Verlassen der Strecke mit der Geschwindigkeitsbegrenzung" automatisch aufgehoben ist, Verlassen ist ja wohl eine Kreuzung oder Einmündung solange mein Auto nicht fliegen kann.

Im Zweifel muss mir der Richter den Paragraphen nennen der hellseherische Fähigkeiten zum Führen eines Kraftfahrzeugs vorschreibt oder verlangt, dass ich genau wissen muss welcher Straßenabschnitt auf welche max. zul. Höchstgeschw. begrenzt ist. Ich bin ziemlich sicher das er da nichts ausgraben kann und dann gilt: in dubio pro reo iudicantum est!

Richtig muss hier sein:
Wer die begrenzte Straße nicht verlässt, für den gilt weiterhin die Limitierung. Wer jedoch auf die begrenzte Straße auffährt ohne das nach der Einmündung die Begrenzung wiederholt wird (STZVO Sichtbarkeitsgrundsatz, die Wiederholung aller Streckenvorschriftszeichen) muss diese Begrenzung auch nicht beachten. Siehe hier

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In Bezug auf die Einmündenden mag das tatsächlich abstrus sein. Im Zweifelsfall landet das über einen Widerspruch vor einem Richter, vor dem Du als Ortskundiger (z.B. Anwohner) schlechte Karten haben wirst.

Bez. der Aussage ‚Straßeneinmündungen heben kein Tempolimit auf‘ - um die ja es ursprünglich ging - sind wir uns aber einig? D.h. die VZE zeigt - anders als von @bluelion angenommen - richtig an.

Ja, da sind wir uns einig, VZE behält korrekterweise die Geschwindigkeitsbegrenzung bei beim Überfahren von Kreuzungen und Einmündungen.

Beim Ortskundigen sehe ich das kritischer als du - wie ist denn „ortskundig“ definiert? Aber das ist kein Thema für das Forum und schon gar nicht für VZE.

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Wie aktivierst du das denn? Ich habe dazu noch nichts gefunden und bin bisher davon ausgegangen, dass es nicht geht.

Über das linke Tastenfeld am Lenkrad.

Mittlere Taste, Begrenzer einschalten.
Wenn Begrenzer an, linke Taste um zum automatischen Begrenzer zu wechseln.

Das muss ich direkt mal testen, cool und danke für die Info!

Nicht dafür.

Aber sei gewarnt. Es steht und fällt mit der Erkennung der Verkehrszeichen. Die meisten gut ist… aber ab und an auch mal richtig daneben liegt.
Mein Rat: Teste es auf einer Standardstrecke die du öfter fährst… per Augenmaß. Steht im Dashboard die RICHTIGE Geschwindigkeit? Die, die auf dem Streckenabschnitt auch gilt?
Wenn es dann auf der Strecke sauber funktioniert… kann man damit schon SEHR gut fahren.

Leider passiert es aber immer mal wieder… dass er, z.B. auf einer Landstraße mit Tempo 100, auf einmal denkt „ach… hier ist nur 30 erlaubt!“ und der Wagen bremst herunter.

Das ist mir in der Praxis echt zu anstrengend, weshalb ich dazu übergegangen bin, einfach manuell zu regeln. Von 30 auf 50… 4x auf den Knopf nach oben, etc. Man muss gar nicht mehr auf’s Display schielen.

Oh… und noch eins… nur, falls das untergegangen ist.
Die Automatik gibt es NUR beim Begrenzer/Limiter.
Bei CC oder ACC gibt es die Funktion ausdrücklich NICHT.

Ich finde die Funktion allgemein Quatsch.
Es wird erst abgebremst wenn man an dem Tempolimit vorbei ist. Es gilt aber ab dem Schild.
Fährst mit 100 in die Ortschaft er sagt ab Schild 50 und bremst… Ich kenne zwei Ortschafteb an denen das Teuer werden kann :sweat_smile:

Derweil würde er das nächste Schild ja bereits vorher kennen…

So viel zum Thema „Autonomes Fahren“, und was da alles wohl mindestens ebenso gut erfüllt sein muss, wie beim aufmerksamen und angepassten, und dennoch immer auch individuell unterschiedlichen Selber-Fahren (früher oder später mit abbremsen beginnen zum Beispiel)…

Eigentlich schon erstaunlich, was alles wir unter normalen Umstände unterwegs auf der Strasse selber „fast automatisch“ erfassen und simultan einbeziehen können :thinking:

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Was heißt die Funktion gibt es nur beim Begrenzer? Wie benutze ich es dann?

Wenn ich auf der Autobahn 130 einstelle und fahren möchte solange das Geschwindigkeitslimit bspw. nicht auf 80 runtergeht, geht es dann nicht?

Du benutzt die Funktion um deine MAXIMAL-Geschwindigkeit einzustellen.
Dann gibst du mit dem rechten Fuß einfach dauerhaft Vollgas… wirst aber (außer bei Kick-Down im Notfall) nie schneller fahren, als die von dir eingestellte Geschwindigkeit.

Gleichzeitig behältst du die Freiheit… mal kurz vom Gas zu gehen, falls du z.B. mal jemanden reinlassen willst oder ähnliches… wo der ACC stur den Abstand zum Vordermann halten würde.

Begrenzer = du setzt (oder beim automatischen Begrenzer lässt setzen) die maximale Geschwindigkeit die du „erlauben“ willst. Ansonsten fährst du ganz normal wie ohne Assistent und gibst Gas und bremst nach belieben.

:point_up: Genau. Wichtigste Funktion überhaupt. Knöllchenfrei fahren ohne auf den Tacho achten zu müssen.

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