Moin Frago,
danke für deine ausführliche Rückmeldung.
Mein Gedanke war, dass das BAFA sich hier genaugenommen widerspricht. Zum einen schreiben sie im Antrag, dass es sich um das „verbindliche Bestelldatum“ handeln soll und dahinter, in der Erklärung eben „Abschlussdatum vom Kauf- bzw Leasingvertrag“.
Die einzige Situation, in der wirklich beides das gleiche Datum hat und die mir persönlich einfällt, könnte das Datum der Willenserklärungen zum Kauf bzw Verkauf des Fahrzeuges beiderseits sein, also der Kaufvertrag, den Polestar ja bekanntlich in Schriftform abwickelt.
Bei Tesla zB wird es etwas anders gehandhabt. Da wird mit Anzahlung ein Kaufvertrag geschlossen. Da steht das Datum sowie die Begrifflichkeit „Kaufvertrag“ auch direkt in der Bestellbestätigung mit drin.
Bei Polestar heißt das jedoch „Auftragsvertrag“ und ist wahrscheinlich eher ein Vertrag über die Abwicklung bis zum Kaufvertrag selbst, jedoch nur für den Bezug des Fahrzeuges, aber ohne Fahrzeug. Ich vermute, dass es eher die rechtliche Grundlage darstellt, um die 1000 EUR begründet zu berechnen und ggf. den möglicherweise entstehenden Schaden (zb. durch Storno oder was weiß ich; Der realistisch in dieser Zeit natürlich nicht vorhanden ist.) dem Kunden in Rechnung zu stellen. Das könnte auch der Grund sein, weswegen dieser Betrag auch umgehend mit Abschluss des eigentlichen Kaufvertrages für das Fahrzeug, wieder erstattet und nicht verrechnet wird.
Soviel zu meine Gedanken.
Wie du schon richtig sagtest Frago, wird es sehr wahrscheinlich durch mangelnde Prüfbarkeit (Hauptsache das angegebene Datum steht irgendwo, falls das Amt nachfragt) ehh völlig egal sein, welches Datum da steht und von der BAFA werden ausschließlich, die von dir aufgeführten prüfbaren Punkte kontrolliert und und der Antrag abschließend genehmigen.
Ich finde es rechtlich jedoch äußerst spannend.
Edit: Oder es ist bewusst so diffus formuliert, da es jeder Hersteller ja irgendwie anders abwickelt.