Bafa Datum der verbindlichen Bestellung

Hallo,
ich habe Ende August meinen Polestar bekommen. Nun möchte ich gerne die Bafa Förderung beantragen, weiß allerdings nicht was in meinem das Datum der verbindlichen Bestellung ist. Seitens Bafa bekomme ich über das Kontaktformular keine Antwort und am Telefon keine konkrete Aussage.
Das Auto wurde im März 2022 „unverbindlich“ mit 1000€ Anzahlung bestellt. Der unterzeichnete Kaufvertrag ist auf Juni 2022 datiert.
Welches Datum habt ihr hier als das verbindliche Bestelldatum angegeben?

Vielen Dank!
Grüße
Elena

Hallo, hab das bestätigte Datum genommen, den finalen Kauf Vertrag, ist so glatt gegangen…

Super, danke für die schnelle Antwort. Also praktisch der Juni…?

Meinst du das Datum an dem Polestar den Vertrag unterschrieben hat?
Also das Signed Datum?

Das Datum aus dem Bestellvertrag, so steht es drüber wird aber von PS glaube ich „Auftragsvertrag“ genannt" ist korrekt und wird akzeptiert.

Ist ein 10-seitiges Dokument, daran erkennst du es. Auf der ersten Seite stehen nur deine Personendaten und die PS Firmendaten, Überschrift „Bestellvertrag“.
Ab Seite zwei dann Bestellung mit Datum usw.

Gruß
Martin

Moin,

bin gerade auch beim Bafa Antrag dabei. Laut @Harvey soll es das Bestellungsdatum, in meinem Fall der 10.05. sein und laut @Casi das Datum des finalen Kaufvertrags, in meinem Fall 03.08., bedeuten würde. Ich bin bei der Menge Kohle etwas verunsichert und möchte natürlich nichts falsch machen. Oder geht scheinbar beides durch. Gibt es hier noch weitere Berichte?

Die Bestellung wird verbindlich, sobald beide Parteien den Kaufvertrag unterschrieben haben. Ich würde diesen Datum nehmen.

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Moin,

habe gerade noch mal die Unterlagen gewälzt, ist aber eigentlich wurscht weil ich viel zu viel vorbereitet war (Zahlungsbestätigung, KFZ-Schein usw.). Was die am Ende haben wollten war ein Dokument, die Rechnung. Den Rest (KFZ-Schein) zogen die sich bei Straßenverkehrsamt anhand der VIN und das Datum wurde nicht weiter hinterfragt.
Zitat bei einem Telefonat mit `nem Kollegen von der BAFA: „wenn Sie eine Rechnung und das Auto haben, werden Sie bestellt und bezahlt haben sonst geben die ihnen das kaum“ :slight_smile:

Mein Bestelldatum beim ersten Wagen war 23.05., Kaufvertrag 25.05. aber fordert ja keiner an und wofür auch ?

Schätze die sind auch froh, wenn die weiter kommen :wink:

Gruß
Martin

Moin,
ich habe jetzt das Rechnungsdatum (ist gleich dem Datum des Kaufvertrages) genommen und den Antrag gestellt. Da das BAFA ja auch die Rechnung vom Fahrzeug möchte, erschien es mir am sinnvollsten dieses Datum zu wählen, wobei ich nach etlichen Berichten mittlerweile Glaube, dass es völlig egal ist, welches Datum da steht. :smiley:

Naja sollte wohl klappen. :innocent:

Ich schmeiß mich einfach mal wech, wenn die jetzt ablehnen oder sich das verzögert mit der Begründung: "wir haben nach Bestelldatum gefragt :rofl:

Ich verpflichte Dich hiermit aber auf jeden Fall zu berichten, der nächste Polestar müsste die Tage zugelassen sein und dann muss ich ja auch wieder … :wink:

Dein Antrag war ja so durch, also mit Bestelldatum?

jo (202020202020202020)

Gerade nochmal auf der Rechnung geschaut. Da steht kein Bestelldatum, sondern ausschließlich das Rechnungsdatum drauf. Daher gehe ich eher davon aus, dass es völlig egal ist, welches Datum drauf steht, weil es keine Relevanz hat :grin:

genau, da steht das Bestelldatum nicht drauf, das hatte mich auch verwirrt. Aber et hät noch immer jot jejange …

Jup, bei den Leuten aus dem „anderen Forum“ nehmen die immer das Datum aus dem „Kaufvertrag“. Deswegen ist es ja nicht eindeutig. :sweat_smile:

Aber auf jeden Fall hast du mich jetzt verunsichert :rofl::rofl:

Edit: Jetzt einmal die Föderrichtlinien durchwühlt und folgendes gefunden: „Als maßgebliches Erwerbsdatum gilt der Abschluss eines Kauf- bzw. Leasingvertrags.“ und im Antrag gibt es hinter dem verbindlichen Datum eine Ausfüllhilfe, die sagt: „Abschluss Kauf- oder Leasingvertrag“

Für mich klingt es damit eindeutig und es zählt das Kaufvertragsdatum. Wenn die Anträge mit dem Bestelldatum durchgehen, heißt es nur im Umkehrschluss > das Datum ist für die Genehmigung nicht relevant.

Ich verstehe das Problem nicht ganz:

  • An dem Tag, wo man bestellt hat gibt es (zumindest für PrivatKÄUFER) eine Bestellbestätigung mit allen Daten inkl. einem ausdrücklich erwähntem BESTELLDATUM. Danach fragt die Bafa. Das Dokument wird jedoch NICHT als upload gefordert, sodass die Bafa es nicht kontrollieren kann/will?

  • Dann wird noch nach dem Zulassungsdatum gefragt, welches entscheidend ist für die Fördervorraussetzung ist. Auch hier wird kein Dokument gefordert.

  • Es wird noch nach der FIN gefragt. Die ist auch in der Rechnung zu erkennen

  • Dann wird nach der Rechnung gefragt, die man hochladen soll. Dort sind vor allem die Geldbeträge relevant, die mit der bafa-Fahrzeugliste zusammenpassen müssen. Dort muß der Basispreis mit der Liste zusammenpassen, und der Herstelleranteil vom Umweltbonus muß ausgewiesen sein. War bei mir beides korrekt von Polestar angegeben.

  • Zuletzt muss man noch mit Unterschrift beurkunden, dass man alle Angaben wahrheitsgemäß getätigt hat.

fertig.

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Moin Frago,

danke für deine ausführliche Rückmeldung.

Mein Gedanke war, dass das BAFA sich hier genaugenommen widerspricht. Zum einen schreiben sie im Antrag, dass es sich um das „verbindliche Bestelldatum“ handeln soll und dahinter, in der Erklärung eben „Abschlussdatum vom Kauf- bzw Leasingvertrag“.

Die einzige Situation, in der wirklich beides das gleiche Datum hat und die mir persönlich einfällt, könnte das Datum der Willenserklärungen zum Kauf bzw Verkauf des Fahrzeuges beiderseits sein, also der Kaufvertrag, den Polestar ja bekanntlich in Schriftform abwickelt.

Bei Tesla zB wird es etwas anders gehandhabt. Da wird mit Anzahlung ein Kaufvertrag geschlossen. Da steht das Datum sowie die Begrifflichkeit „Kaufvertrag“ auch direkt in der Bestellbestätigung mit drin.

Bei Polestar heißt das jedoch „Auftragsvertrag“ und ist wahrscheinlich eher ein Vertrag über die Abwicklung bis zum Kaufvertrag selbst, jedoch nur für den Bezug des Fahrzeuges, aber ohne Fahrzeug. Ich vermute, dass es eher die rechtliche Grundlage darstellt, um die 1000 EUR begründet zu berechnen und ggf. den möglicherweise entstehenden Schaden (zb. durch Storno oder was weiß ich; Der realistisch in dieser Zeit natürlich nicht vorhanden ist.) dem Kunden in Rechnung zu stellen. Das könnte auch der Grund sein, weswegen dieser Betrag auch umgehend mit Abschluss des eigentlichen Kaufvertrages für das Fahrzeug, wieder erstattet und nicht verrechnet wird.

Soviel zu meine Gedanken. :sweat_smile:

Wie du schon richtig sagtest Frago, wird es sehr wahrscheinlich durch mangelnde Prüfbarkeit (Hauptsache das angegebene Datum steht irgendwo, falls das Amt nachfragt) ehh völlig egal sein, welches Datum da steht und von der BAFA werden ausschließlich, die von dir aufgeführten prüfbaren Punkte kontrolliert und und der Antrag abschließend genehmigen.

Ich finde es rechtlich jedoch äußerst spannend. :innocent::innocent:

Edit: Oder es ist bewusst so diffus formuliert, da es jeder Hersteller ja irgendwie anders abwickelt. :sweat_smile:

Es sein denn, man macht es über Bund-ID mit online-Ausweisfunktion, dann muss man noch nicht mal was mit Unterschrift bekunden :slight_smile:

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Gerne komme ich meiner Verpflichtung nach​:grin:

Hab gestern die positive Rückmeldung der BAFA mit Kaufvertragsdatum = verbindliches Bestelldatum im Formular bekommen. Also das Datum welches auf dem Dokument mit der Unterschrift von Polestar ist.

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Grüß Dich,

passt, ich habe gestern das Gleiche mit Bestelldatum = verbindliches Bestelldatum bekommen = egal isses :grin:

Gruß
Martin