BAFA - Freiberufler / Rechnungsname / Fahrzeughalter

Hallo werte PS2 Enthusiasten,

als Designer bin ich ein „echter“ Freiberufler ohne Unternehmen. Ich muss als Firmennamen meinen eigenen Namen angeben, kann aber einen „Agenturnamen“ dahinterhängen.
Meinen PS2 werde ich als Firmenwagen von der Steuer absetzen (gekauft, nicht geleast).

Ich habe noch einen 2. Vornamen, den ich eigentlich nie angebe.
Bei der Bestellung wählte ich „Firmenwagen“ aus und als Namen dies in der Art:
Max Mustermann Central Services
Das steht nun auch auf der Rechnung.

Angemeldet ist der Wagen aber auf meinen echten Namen
Max Moritz Mustermann
Etwas anderes lässt die Zulassungsstelle bei Freiberuflern nicht zu.
Rechnungsanschrift u Anschrift Zulassungsschein sind identisch.

Den Antrag bei der BAFA muss ich ja mit dem Namen des Fahrzeughalters stellen.
Nun habe ich Angst, dass der Antrag abgelehnt wird, weil auf der Rechnung halt was anderes steht.
Und man kann die Re. ja nachträglich nicht ändern, bzw. den Antrag mit geänderter Re. noch mal stellen.

Hat jemand hier sowas auch schon gehabt? Wie gesagt: geht um Kauf, nicht Leasing.

Danke!

Für die BAFA macht Kauf oder Leasing keinen Unterschied. Und zu deiner Situation: keine Sorge, war/ist bei mir genau so. Zugelassen ist er auf Vorname Nachname, der Kaufvertrag geht auf Initialien von Vor- und Mittelname Nachname und Firmenname. Lief alles ohne Probleme durch.

Hi!

Das gleiche Thema hatte ich ebenso - und auch die Befürchtung, dass das ein Problem geben könnte:

Freiberufler → Bestellung auf Name + Firmenname → Anmeldung auf Name

Bei mir ist sogar Büroadresse und Anmelde-Adresse unterschiedlich. Ging aber ohne irgendeine Rückfrage bei der BAFA durch.

Einziger Unterschied ist, das es sich um Geschäftsleasing handelt, nicht um einen Kauf wie bei dir. Allerdings glaube ich nicht, dass das bei der BAFA einen Unterschied macht.

Redet mal mit eurem StB über das Thema Privateinlagen und -entnahmen. Beim (Ver-)Kauf als Unternehmer verschenkt ihr viele Vorteile, die ihr beim (Ver-)Kauf als Verbraucher habt.

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Der missbräuchliche Gebrauch von „ Freiberufler“ wird immer schlimmer, deshalb eine kurze Anmerkung dazu:

Freiberuflicher sind angestellt oder Selbstständige in Berufen mit Arbeit die „nicht bezahlt“, sondern honoriert werden, die meistens deshalb Gebührenordnungen haben, in Kammern organisiert sind und vor allem einem freien Beruf nachgehen, also niemanden weisungsgebunden sind.
Ärzte, Steuerberater, Hebammen, Rechtsanwälte etc.
Da gibt es eine Liste für.

Hat also nichts mit selbstständiger Tätigkeit zu tun. Ein angestellter Arzt ist ein Freiberufler z. B.

Oh, ein Schlaumi… Klugschwätzen kann ich auch: Zu den freien Berufen gehören u.a. selbständig ausgeübte künstlerische, schriftstellerische, wissenschaftliche, unterrichtende oder erzieherische Berufe. Ich als selbständiger Designer & Berater bin ein Freiberufler, ohne Gewerbe. Seit 25 Jahren.

Wo ist in diesem Thread nun die Katastrophe des begrifflichen Missbrauchs, mal abgesehen davon, dass das nix mit dem Thema zu tun hat…?

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Freiberufler sind eben gerade nicht angestellt. Freiberufler erzielen lt. § 18 EStG Einkünfte aus selbständiger Arbeit und sind nicht unbedingt in Kammern organisiert.

Als freiberufliche Tätigkeit gilt lt. § 18 EStG die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit. Dazu zählen heute neben den früheren Katalogberufen auch z.B. Informatiker und Designer, nicht jedoch der angestellte Arzt, der erzielt Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit.

Frage mich allerdings auch, inwiefern das hier relevant ist… Relevant ist mein Hinweis eigtl. für alle, die als Einzelunternehmer Gewinne aus selbständiger Tätigkeit beziehen.

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