Benefits für 🇦🇹 E-Driver

Auf österreichischen Autobahnen ist aus Umweltschutzgründen teilwiese Tempo 100 vorgeschrieben.
zB.
Inntal von Kufstein bis Zirl
Oberinntal von Landeck bis Imst
Oberösterreich von Linz bis Amstetten
etc.
Auf diesem Lufthunderter (österreichische Umgangssprache) dürfen e-Autos die normale Geschwindigkeit von 130 km/h fahren.
Actung die Strecke mus als IG-L auf den Überkopfwegweisern gekennzeichnet sein.

1 „Gefällt mir“

Ausländische E-Autofahrer sind von diesem Privileg ausgenommen, oder?

Nachdem das im Tesla-Forum auch schonmal hochgekocht ist, hier gleich mal die gültige Regelung in Kürze :wink:

  • Luftschutzmaßnahme nach IG-L (Immisionsschutzgesetz-Luft) gilt in den oben genannten Streckenabschnitten nicht für Fahrzeuge mit Kennzeichentafeln gemäß §49 Abs. 4 Z5 KFG 1967 oder auch kurz: österreichischem, grünen, Kennzeichen.
  • Deutsche E-Kennzeichen sind aufgrund der ambivalenten Verwendung für Hybride ausgeschlossen (Glückwunsch an den Gesetzgeber)
  • Wenn vorher ein festes Schild mit einer gültigen Geschwindigkeitsbegrenzung steht (z.B. in Salzburg, 100) dann gilt diese für e-Fahrzeuge weiterhin*
  • Die Ausnahmestrecken sind mit lustigen weißen Tafeln und ewig langem Text gekennzeichnet, wie man das bei 100-130km/h lesen soll, weiß niemand

Somit gilt in Salzburg: 80 IG-L = e-Auto 100
Linz bis Amstetten: 100 IG-L = e-Auto 130

*da eine neue Streckenbegrenzung (80 IG-L) die vorher gültige (100) aufhebt. Allerdings nur für Fahrzeuge, die nicht von der IG-L Beschränkung ausgenommen sind (=e-Auto). Daher muss man sich die letzte Höchstgeschwindigkeit VOR dem IG-L als e-Fahrer merken.

Dann gehe ich davon aus, dass auch die sonstigen ausländischen E-Auto Fahrer ausgenommen sind? Wir haben in NL zB gar keine besondere Kennzeichnung von E-Autos.

Und es gibt also auch keine Möglichkeit das Fahrzeug irgendwo vorher anhand des ausländischen Kennzeichens und Kfz-Scheins als E-Auto registrieren zu lassen?

1 „Gefällt mir“

wie gesagt, die Tafel sagt gemäß §49 Abs. 4 Z5 KFG 1967.
Dort steht:

Kraftfahrzeuge der Klasse L, M1, M2, M3, N1, N2 und N3 jeweils mit reinem Elektroantrieb oder mit Wasserstoff- Brennstoffzellenantrieb - Farbe des Grundes der Tafel: weiß, Farbe der Schriftzeichen: grün

Eine Alternative für ausländische Kennzeichen konnte ich nicht finden, ggf. gibt es hier aber einen anderen Paragraphen?!

Hab den Thread in den Österreich Teil geschoben.

In Krems an der Donau darf man gratis Parken mit einem E-Auto, allerdings mit Parkuhr als Nachweis.

Boah, also ich verstehe es erst mal gar nicht.
Dann wahr ich halt 100, sicher ist sicher…

Hat das nicht der CarManiac mal versucht? Bei ihm hat es aber nicht geblitzt… Ich bin öfter am Weg nach Linz und dort ist es im IGL-100er - auch Igel100er genannt - garantiert so, dass du geblitzt wirst, aber keine Strafe geschickt wird, weil diese ausgefiltert wird.

Nope.

Macht euch das Leben nicht so schwer: Die IGL gilt auch für PS2 mit deutschem E-Kennzeichen, aber nicht für Hybride. Siehe hier: Umwelt-Tempolimit in Österreich: Ausnahme für Elektroautos | ADAC

Da in Österreich die Polizisten aber „etwas weniger zugänglich“ als in D sind (meine persönliche Erfahrung!), fahre ich in Ö auch mit dem PS2 als ob es ein Verbrenner wäre…

Mir ist dieser gesamten europäische Unsinn einfach zu blöd. In einen Land klatschst 20 Kleber ans Auto damit die Behörden sehen dass es ein Auto ist und er auch wirklich vier Räder hat, ob du die Hälfte, nen Viertel, keine oder die Dreifache Gebühr zahlen musst zum Parken und ob du jetzt irgendeine Ausnahme- Umwelt- oder sonstige Legitimation hast dich irgendwie anders zu verhalten als „alle“ anderen. Der andere kreiert IG-L Zonen wos jeden einfach mal blitzt und keiner ausser Einheimische irgendwie ne Möglichkeit haben sich gleichbehandeln zu lassen während jedes Land parallel lustige Euro- und Umweltzonenplaketten bastelt welche man sich irgendwohin pappen soll.

Was kommt als Nächstes?
Ich verklebe mein Auto nicht weil andere zu doof sind ihren Verkehr zu überwachen. Weder für irgendwelche Umweltzonen nich um mich als BEV kennzuzeichnen oder sonst irgendwas. Pickerl, Vignetten oder andere Mautettiketten okay, dann ist aber auch Schluss.

Für alles andere gibts die (Verkehrs-) Polizei. Die dürfen mich gerne kontrollieren, in meinem Fahrzeugschein UND aussen an neinem Auto steht dass ich ein „Battery Vehicle“ fahre.

Nichtmal den einheitlichen Verkaufspreis für diese amtlichen Plakettchen schaffen sie einheitlich zu regeln. Ich kann mir eine E Plakette für 10 bis 98 CHF kaufen. :crazy_face:
Das ist doch nimmer normal…
Und dann taddelst da unten dein Autokennzeichen mit Edding hin und nach einem Jahr ist das weggebleicht dass es eh keiner mehr lesen kann…

5 „Gefällt mir“

Sehr uneindeutig. Wie wird festgestellt ob Hybrid oder nicht? Was ist mit ausländischen Fahrzeugen ohne E-Kennzeichen? Das macht das ganze nicht gerade einfacher.

Exakt diese Diskussion gibt es im Tesla-Forum (Model S mit dt. E-Kennzeichen geblitzt, Einspruch eingelegt und musste trotzdem zahlen). Die österreichische Behörde kann das E-Kennzeichen nicht eindeutig einem reinen BEV zuordnen, anders als in Ö (grüne Tafel = 100% BEV oder Wasserstoff).

Ich bin jetzt schon sicher 3x durch den IGL 100er mit 130 gefahren, es hat jedes Mal geblitzt, aber es kommt keine Post, da die Behörde anhand des Kennzeichens + Zulassung ermitteln kann, dass die Beschränkung nicht gilt.
Auf deutsche Daten hat sie keinen Zugriff, also geht nur ein Abgleich übers Kennzeichen → da ambivalent verwendet, keine 100% Garantie.
Wenn man Glück hat und der Sachbearbeiter einen guten Tag, dann erkennt er einen Tesla oder (eher unwahrscheinlich) einen Polestar als BEV und beendet das Verfahren. Eine Garantie dafür gibt es aber definitiv nicht.

Ja, dasselbe habe ich mich auch schon mal gefragt für AT. Habe bis jetzt nichts finden können. In CZ kann mann über Ermäßigte Vignetten - Fahrer mit Behindertenausweis Typ ZTP, mit Strom oder Wasserstoff angetriebene Fahrzeuge kann man sich von dem Autobahnmaut befreien (bis jetzt ± 60€ pro Jahr). Beim Verkauf deines Wagens nicht vergessen dort die Befreiung wieder heraus zu nehmen,

Krass finde ich aber, dass selbst ein Einspruch mit einer eindeutigen Beweislage (ich gehe davon aus dass eine Kopie der Zulassung beigelegt wurde) offensichtlich nicht zur Einstellung des Verfahrens führt.

Ok ich muss präzisieren, die Anynomverfügung (OWI in Deutschland, wird hier dem Fzg-Halter zugestellt) läuft weiter, ein eventuell darauf folgendes Strafverfahren (Lenkererhebung) kann durch das Vorlegen der Zulassung ggf. beendet werden.

Wer will, hier >35 Seiten aus 2019 zu genau dem Thema :wink:

Hallo Wurzelsepp, Du zitierst hier aus einem Tesla-Forums-Beitrag von 2019. Anfangs haben sich die Nachbarn aus Österreich auf die Hybridproblematik bezogen.
Das Thema ist meines Wissens längst abschliessend geklärt, keine Probleme für BEV. Ich werde dort sehr häufig geblitzt, kein Problem.
Das grössere Problem sind die anderen (langsamen) Fahrzeuge und dass in Österreich trotz dieses Vorteils so wenig BEV fahren.