Servus miteinander,
im September diesen Jahres besuchte ich einen Polestar Händler in meiner Nähe zwecks des SW Updates auf Version 3.2.4 von SW 3.1.9
Das Update wurde ordnungsgemäß von der Werkstatt aufgespielt und ich durfte auch während des Update aus Interesse dabei sein.
Die Kosten für das SW Update wurden direkt mit Polestar beglichen und für mich als Kunde war somit keinerlei Zuzahlung nötig.
Da dem Werkstattmeister den leichte Schaden hinten links am Stoßfänger bemerkte fragte er mich ob er einen Kostenvoranschlag hierzu erstellen darf.
Dies habe ich auch zugesagt, da mich durchaus die aufkommenden Reparaturkosten interessieren.
Diesen KV habe ich dann auch direkt nach der Probefahrt nach dem SW Update mit erhalten.
Soweit alles wunderbar, die Werkstatt machte nach dem Erstbesuch einen sehr guten Eindruck also auch das Personal am Empfang.
Nun aber sollte sich für mich das Blatt wenden.
2 Monate nachdem ich in der Werkstatt war, erhielt ich postalisch eine Rechnung.
Die Rechnung bezieht sich auf die Erstellung des KV in Höhe von 59,90€.
Da war ich erstmal sprachlos, dass man heutzutage für die simple Erstellung eines KV fast 60€ verlangen kann.
Der springende Punkt für mich ist aber der nachfolgende:
m:W. nach habe ich nirgends schriftlich eingewilligt, dass ein KV kostenpflichtig erstellt werden soll.
Ehrlich gesagt dachte ich und dass kenne ich so von Peugeot als auch Mercedes, ist ein KV kostenlos außer die Kosten so dermaßen immens, dass z.B Teile vom Fahrzeug demontiert werden müssen, was bei mir definitiv nicht der Fall war (Kratzer Stoßfänger).
Daraufhin habe ich tel. Kontakt mit dem Autohaus aufgenommen und mann sagte mir , dass es doch mehr oder weniger „selbstverständlich“ sei, dass ein KV niemals kostenlos sein kann, da es ja Arbeitszeit ist.
Daraufhin habe ich freundlich auf $632 BGB hingewiesen, der meines Wissen nach besagt:
" (§ 632 Abs. 3 BGB). Wenn die Vertragsparteien also nichts vereinbaren, kann eine Bezahlung in der Regel nicht verlangt werden.
Aus diesem Grund habe ich das Autohaus darum gebeten mir bitte das Schreiben zukommen zu lassen, in welchen ich unterschrieben habe, dass der KV Kostenpflichtig ist.
Hierzu habe ich erneut nach 1 Monat keinerlei Rückmeldung erhalten, aber es flattert bereits pünktlich zur Weihnachtszeit die erste Mahnung ein, ohne das man in irgendeiner Art und Weise mit mir in Kontakt getreten ist bzgl. meiner Darlegung bzw. bitte mir zu Bescheinigen, dass ich dem auch schriftlich zugesagt habe.
Habe nun erneut ein Schreiben inkl. Fristsetzung aufgesetzt, indem ich um Kontaktaufnahme bitte.
Es hat für mich einfach nur einen mehr als faden Beigeschmack, nach dem Motto:
Wir haben für den Kunden einen KV erstellt, er kommt aber nicht (aus Zeitgründen wohlgemerkt) zur Reparatur also machen wir noch kurz Geld indem wir 2 Monate später eine Rechnung für eine KV schreiben.
Bin gespannt wie es weiter geht,…
Wie ist eure Meinung hierzu und wie würdet Ihr reagieren bzw. handeln.
Gerne konstruktives Feedback.
Danke
vg