Bitte um Ratschlag - Kosten für die Erstellung eines Kostenvoranschlags

Servus miteinander,

im September diesen Jahres besuchte ich einen Polestar Händler in meiner Nähe zwecks des SW Updates auf Version 3.2.4 von SW 3.1.9

Das Update wurde ordnungsgemäß von der Werkstatt aufgespielt und ich durfte auch während des Update aus Interesse dabei sein.
Die Kosten für das SW Update wurden direkt mit Polestar beglichen und für mich als Kunde war somit keinerlei Zuzahlung nötig.

Da dem Werkstattmeister den leichte Schaden hinten links am Stoßfänger bemerkte fragte er mich ob er einen Kostenvoranschlag hierzu erstellen darf.
Dies habe ich auch zugesagt, da mich durchaus die aufkommenden Reparaturkosten interessieren.
Diesen KV habe ich dann auch direkt nach der Probefahrt nach dem SW Update mit erhalten.

Soweit alles wunderbar, die Werkstatt machte nach dem Erstbesuch einen sehr guten Eindruck also auch das Personal am Empfang.

Nun aber sollte sich für mich das Blatt wenden.

2 Monate nachdem ich in der Werkstatt war, erhielt ich postalisch eine Rechnung.
Die Rechnung bezieht sich auf die Erstellung des KV in Höhe von 59,90€.

Da war ich erstmal sprachlos, dass man heutzutage für die simple Erstellung eines KV fast 60€ verlangen kann.
Der springende Punkt für mich ist aber der nachfolgende:

m:W. nach habe ich nirgends schriftlich eingewilligt, dass ein KV kostenpflichtig erstellt werden soll.
Ehrlich gesagt dachte ich und dass kenne ich so von Peugeot als auch Mercedes, ist ein KV kostenlos außer die Kosten so dermaßen immens, dass z.B Teile vom Fahrzeug demontiert werden müssen, was bei mir definitiv nicht der Fall war (Kratzer Stoßfänger).

Daraufhin habe ich tel. Kontakt mit dem Autohaus aufgenommen und mann sagte mir , dass es doch mehr oder weniger „selbstverständlich“ sei, dass ein KV niemals kostenlos sein kann, da es ja Arbeitszeit ist.

Daraufhin habe ich freundlich auf $632 BGB hingewiesen, der meines Wissen nach besagt:

" (§ 632 Abs. 3 BGB). Wenn die Vertragsparteien also nichts vereinbaren, kann eine Bezahlung in der Regel nicht verlangt werden.

Aus diesem Grund habe ich das Autohaus darum gebeten mir bitte das Schreiben zukommen zu lassen, in welchen ich unterschrieben habe, dass der KV Kostenpflichtig ist.

Hierzu habe ich erneut nach 1 Monat keinerlei Rückmeldung erhalten, aber es flattert bereits pünktlich zur Weihnachtszeit die erste Mahnung ein, ohne das man in irgendeiner Art und Weise mit mir in Kontakt getreten ist bzgl. meiner Darlegung bzw. bitte mir zu Bescheinigen, dass ich dem auch schriftlich zugesagt habe.

Habe nun erneut ein Schreiben inkl. Fristsetzung aufgesetzt, indem ich um Kontaktaufnahme bitte.

Es hat für mich einfach nur einen mehr als faden Beigeschmack, nach dem Motto:

Wir haben für den Kunden einen KV erstellt, er kommt aber nicht (aus Zeitgründen wohlgemerkt) zur Reparatur also machen wir noch kurz Geld indem wir 2 Monate später eine Rechnung für eine KV schreiben.

Bin gespannt wie es weiter geht,…

Wie ist eure Meinung hierzu und wie würdet Ihr reagieren bzw. handeln.

Gerne konstruktives Feedback.

Danke

vg

Das ist mehr als ärgerlich. Ich würde mir aber erstmal keinen Kopf machen. Lehne die Rechnung schriftlich ab und bitte um einen rechtsverbindlichen Nachweis, dass du über die Kosten zur Erstellung eines Kostenanschlags aufgeklärt wurdest und du diesen NACHWEISLICH zugestimmt hast. Das ist laut deinen Schilderungen nicht derfall und damit entbehrt die Rechnung jeglicher Grundlage.

Das sollte sich dann hoffentlich sehr schnell erledigen.

Ich teile in so einem Fall meine Erfahrung zudem in den gängigen Portalen, damit nicht andere Kunden noch darauf reinfallen.

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@jnvg

Besten Dank für deine Rückmeldung.

Ja ich werde auch erstmal abwarten was nun passiert und in welcher Art und Weise die Rückmeldung des Polestar Händlers erfolgt.

So schafft man sich einen zufriedenen Kunden :sob:

Das -und nur das- ist goldrichtig. Und solange sie das nicht haben, wo du dir ja sicher bist, lass sie sich lächerlich machen mit Rechnungen und Mahnungen. Du hast nichts beauftragt, also auch nichts zu bezahlen. Basta.

Übrigens ist das VÖLLIG in Ordnung, wenn eine Werkstatt für sich entscheidet nicht „umsonst“ Arbeiten zu wollen und sich KVAs bezahlen zu lassen, sofern die Reparatur dann nicht in Auftrag gegeben wird. Das muss jedoch transparent und schriftlich festgehalten werden, damit der Kunde weiß, was für eine Rechnung kommt. So kenne ich es bislang von allen Werkstätten bei MB, BMW und Volvo/Polestar.

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Ist imho üblich wenn kein Auftrag erteilt wird, daher die zwei Monate. Wird allerdings verrechnet bei Auftragserteilung.

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Nur mal so als Hinweis: Verträge können auch mündlich geschlossen werden und AGB müssen nur ausgehängt werden…

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Nun ja. Aber der (potentielle) Kunde muss schon von den AGBs Kenntnis haben. Einfach im Autohaus hinhängen, dürfte zumindest beim Vertragsschluss mit Privaten nicht genügen.

  1. Treffer bei Google:

AGB gestalten | IHK München.

Das Entscheidende beim verlinkten Text: Er bezieht sich auf Vertragsbeziehungen zwischen Unternehmern. Hier gelten nämlich weniger strenge Regeln. Ich hingegen schrieb ausdrücklich von Privaten(!). Und nein, da genügt das Aushängen von AGB so ohne Weiteres nicht.

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Hmmmh. Man lernt nie aus :flushed:

Edit: Da kommt wohl das Missverständniss her: „Bei kleineren Laufgeschäften reicht es meist aus, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Geschäftsräumen so deutlich sichtbar ausgehängt sind, dass Kunden sie nicht übersehen können.“

Stellt sich die Frage, ob ein KV im Autohaus unter ‚kleinere Laufgeschäfte‘ fällt.

Im Kern geht es immer um die Frage, ob der Kunde von den dem Vertrag aus Sicht des Vertragspartners zugrundeliegenden AGBs Kenntnis nehmen konnte und wollte, als er den (vermeintlichen) Vertrag schloss. Das zu werten ist im Zweifel dann Aufgabe der Gerichte.

Im vom Threadstarter geschilderten Fall ist die Lage aber meines Erachtens klar: Das Autohaus wird kaum belegen können, dass es hier tatsächlich zu einem Vertragsschluss gekommen ist.

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Bezahle einfach deine 59,- € und lern draus. Es ist gar nicht notwendig hier ein Fass aufzumachen. Das ist mein Rat :sunglasses::notes:

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@Sloburn:
Wo mache ich denn hier bitte ein Fass auf ?
Ich habe lediglich um Ratschlag gebeten ?
Ist das jetzt neuerdings schon verboten ?

Und außerdem möchte ich mal Dich sehen wenn bei Dir einfach eine Rechnung ins Haus flattert ohne das man Dir vorher gesagt hat, dass Kosten entstehen…

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Geht hier doch Null um die 60 € sondern um eine ungerechtfertigte Forderung.

@ngnrw84 Bin voll bei dir.

Genau das ist nach der Lektüre des ganzen Threads ja noch nicht bestätigt, denn wie der Betroffene selber schreibt

und die Antwort darauf hat er hier (noch) nicht kommuniziert.

Ich kann ja nur mit den Infos „arbeiten“ die ich habe.
Ich würde erstmal davon ausgehen, dass der Thread-Beginner hier die Wahrheit sagt und wenn dem so ist, würde ich davon ausgehen, dass er nie diese Antwort erhält. Entweder die bleiben bei Ihren Forderungen und es geht in die nächste Instanz oder es herrscht Stillschweigen.
Ist leider selten, dass jemand sagt „Tut uns leid. Sie haben Recht. Die Rechnung war Unsinn, betrachten Sie diese als gegenstandslos.“

Hoffen darf man aber noch.

Hier noch meine 5cents:

  • Auftrag wurde erteilt. Soll ich das machen? Antwort war JA.

  • Klar ist das mieses Verhalten vom Autohaus.

  • Wenn man da noch mehr Zeit und gute Laune verbrennen will, kann man ja beim Geschäftsführer des Autohauses das Gespräch suchen und ihm sagen, dass man das nicht richtig findet und ihn um Stornierung der Rechnung bitten. Wenn er das ablehnt muss man sich halt ein anderes Autohaus suchen oder die Marke wechseln.

  • Knapp 60 Euro rechtfertigen keinen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang.

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Servus miteinander,
so also im Endeffekt:

Ende gut alles gut.

Die Rechnung brauch nicht meinerseits beglichen werden.
Hatte soeben ein klärendes Gespräch mit dem Serviceleiter welches äußerst positiv verlaufen ist.

Letzten Endes wurde eingesehen, dass man im Vorfeld hätte zumindest darauf hinweisen müssen, dass Kosten anfallen.

Summa Summarum und das war mir wichtig:

Sache aus der Welt geschaffen, ich komme im neuen Jahr vorbei um den Schaden reparieren zu lassen, das Autohaus hat sich exakt so verhalten, wie ich es mir gewünscht habe.

Das ist doch mehr als positiv.

Euch allen wünsche ich noch eine schöne und besinnliche Weihnachtszeit.

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