Bist du dir da zu 100% sicher, denn es wäre mir neu, dass Überführungskosten zum BLP gehören.
Bei mir ist das enorm wichtig, da genau diese 1.200 EUR Überführungskosten dazu führen, dass ich über die 70.000k€ Grenze kommen würde.
Auch Polestar verwendet das Wort „BLP“ nicht auf der Homepage, was mich stutzig macht.
Und wie komme ich vom Fahrzeugpreis auf der Polestar Homepage auf den „Bruttolistenpreis“?
Der wird irgendwie nirgends ausgewiesen, ist aber für die Steuer relevant.
Im Konfigurator wechselst du die Finanzierungsmethode von Leasing auf Kauf. Da steht Fahrzeugpreis (ich dachte darauf beziehst du dich die ganze Zeit). Das ist der BLP, abziehen musst du davon nur ggf. das Ladekabel, das zählt ebenfalls nicht mit zum steuerlich relevanten BLP. In diesem dort auf der Seite ausgezeichneten Fahrzeugpreis, sind die Überführungskosten nicht inkludiert.
Ich beziehe mich auf die Polestar Homepage und ich frage mich, ob der dort genannte „Fahrzeugpreis“ identisch mit dem steuerrelevanten „Bruttolistenpreis“ ist.
Endpreis minus Überführungskosten wäre Fahrzeugpreis.
Rabatte gibt es keine in der Übersicht.
Nochmal: der Fahrzeugpreis, wie er im Konfigurator steht, ist korrekt, sofern du kein AC-Ladekabel gewählt hast. Das müsstest du, falls gewählt, rausrechnen, um den BLP zu erhalten.
Auch nochmal, siehe oben, der steuerliche relevante BLP für die Berechnung der GW-Vorteils (0,25 vs. 0,5%), kann erst NACH Zulassung 100% ermittelt werden. So (bescheuert es auch ist) will es der (Steuer-)Gesetzgeber.
Okay, danke.
Das mit der Berechnung ist mir klar, aber da Polestar gerade eben erst die Preise mit dem MJ2026 angepasst hat, wird da eher nichts kommen in naher Zukunft. Das ist ja immer nur dann relevant, wenn sich die Preise zwischen Bestellung und Auslieferung ändern.