Hallo zusammen,
ich fahre noch keinen Polestar 2, finde das Modell aber sehr spannend. Ich ging bisher davon aus, dass alle Polestars mit Dual Motor über den für Dienstwagenfahrer relevanten Brutto-Listenpreis über 60k EUR kosten werden.
Nun sagte man mir aber, dass das nicht der Fall wäre und die bei 58k liegen, zumindest die 2022er Modelle. Aus der Website werde ich nicht komplett schlau. Wisst ihr was?
Stand 08.02.
LRDM Fahrzeugpreis 58.775 EUR
Überführungskosten 1.200 EUR
Ergibt 59.975€ relevanter BLP
Für die Dienstwagenbesteuerung sind da aber nur die 58.775 € relevant, die Überführungskosten kann man da rausnehmen.
Momentan sehe ich nur noch 1 MJ22 auf der Webseite
https://www.polestar.com/de/preconfigured-cars/
und da wäre noch Luft für ein Pilot Paket.
Das Plus Paket würde den Bruttolistenpreis dann über 60000 Euro bringen.
Bei preconfigured ist keine Luft mehr für irgendwelche Pakete. Die stehen so „auf dem Hof“, nehmen wie er ist oder lassen.
Der MJ22 ist (zumindest auf der Deutschen Seite) auch nicht (mehr) sichtbar, da sind nur noch MY23 zu bekommen
Ich meinte das auch nicht so, sondern er müsse warten, bis ein LRDM da ist, mit Pilot Lite,
und das würde dann preislich passen.
Ja, gibt nur noch MJ23.
Den aktuell bestellbaren Dualmotor MJ24 kannst du maximal um eine Farbe ergänzen, um unter den 60.000 Euro zu bleiben. Das Pilot- oder Pluspaket sprengen den Rahmen.
Wie wäre denn Fahrtenbuch führen? Umgeht man dann nicht das Problem?
Naja, ganze Sätze wären mir lieber gewesen. Aber, ich glaube, Du meinst ab 60000 Euro geht keine Privatnutzung mehr.
Bist Du da sicher?
(Ich bin selbständig und das interessiert mich eigentlich nicht so)
Denke aber, dass Fahrtenbuch auch über 60000 Euro geht!
Mit der Fahrtenbuchmethode kann man doch den prozentualen Anteil der Privatfahrten bestimmen.
Der Aufwand könnte sich lohnen, denke ich.
Nackt, aber trotzdem geil!
MY23 - AWD rocks
Also, ich habe beim Steuerberater nachgefragt und für mich als Selbständigen
spielt die 60000 Euro Grenze beim Führen eines Fahrtenbuch keine Rolle.
Ich denke, das ist auch bei Arbeitnehmern so,
so dass, wer wenig privat mit dem Dienstauto fährt, hier wenig zu versteuern hat und sich ein Auto über der 60000 Euro Grenze leisten kann.
Wäre halt einfacher, wenn diese Person das Auto dann alleine dienstlich nutzt,
denn sonst müssen die anderen sich auch in das Fahrtenbuch eintragen.
Sehe ich genau so, und gilt auch für Modelljahr 22 
Wobei ja nackt auch relativ ist. Ich finde die Basisausstattung durchaus passend. Aus dem Pluspaket fehlt mir eigentlich nur die Lenkradheizung, die sich durch die konsequente Nutzung der Vorheizung gut kompensieren lässt…und aus dem Pilotpaket würde ich BLIS dazunehmen wenn es als Einzelextra verfügbar wäre!
Aber ich bin auch Jahrgang 72 und sehe und benutze mein Auto weder als fahrenden Computer, Konzertsaal oder Büro, sondern als FAHRzeug.
Was ich damit sagen will: wenn es zum persönlichen Anforderungsprofil passt, ist der Polestar 2 in meinen Augen auch ohne Zusatzpakete ein absolut empfehlenswertes Auto!
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum aktuellen Online Konfigurator auf der Polestar Homepage. Es geht um den Polestar 2.
Auf der Homepage wird unten ein sogenannter „Fahrzeugpreis“ ausgewiesen und ebenso ein „Gesamtbestellpreis (Endpreis inklusive Überführungskosten und Umsatzsteuer)“.
Ist meine Annahme richtig, dass der „Fahrzeugpreis“ der steuerrelevante, sogenannte Bruttolistenpreis ist?
Danke!
Endpreis abzgl. Überführungskosten zzgl. etwaiger Rabatte
BTW: für den PS2 gibt es aktuell keine Rabatte mehr, auch nicht für vorkonfigurierte Fahrzeuge
Jein. Der Fahrzeugpreis ist prinzipiell schon richtig für die Ermittlung des BLP.
Allerdings gibt der Steuer-Gesetzgeber vor, dass der BLP zum Zeitpunkt (Datum) der Erstzulassung, zur Bestimmung herangezogen werden muss.
Bedeutet im Fall von Preisänderungen seitens des Herstellers (auf das gleiche Modelljahr), kann sich der BLP von der Bestellung bis zur Erstzulassung ändern. Das ist selten, kann aber vorkommen.
Bei Firmen wie Tesla, die öfter die Grundpreise massiv ändern wahrscheinlicher als bei Polestar, wo man eher wenn dann mit befristeten Rabatten arbeitet, die sich nicht auf den BLP auswirken.
Sorry, aber das kann nicht sein. „Rabatte“ zählen nie zum „Bruttolistenpreis“, daher steckt das Wort „Listenpreis“ darin.
Bist du dir da zu 100% sicher, denn es wäre mir neu, dass Überführungskosten zum BLP gehören.
Bei mir ist das enorm wichtig, da genau diese 1.200 EUR Überführungskosten dazu führen, dass ich über die 70.000k€ Grenze kommen würde.
Auch Polestar verwendet das Wort „BLP“ nicht auf der Homepage, was mich stutzig macht.
Danke
Nein, Zulassungskosten und Überführungskosten gehören nicht zum BLP, die sollten beim ausgezeichneten Fahrzeugpreis auch nicht dabei sein…
Und wie komme ich vom Fahrzeugpreis auf der Polestar Homepage auf den „Bruttolistenpreis“?
Der wird irgendwie nirgends ausgewiesen, ist aber für die Steuer relevant.