Carpool Versicherung durch Versicherer gekündigt

Falls es hier interessiert: Ich habe heute eine negative Feststellungsklage beim Amtsgericht Hamburg eingereicht, welche sich gegen die Erhöhung richtet.

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Hallo Rahan und willkommen in der Community,

vielen Dank für die Info. Es gibt einige, die das hier interessiert.
Wie sind deine Rahmenbedingungen? Hast du einen Leasingvertrag mit der ALD/Ayvens und bist ebenso von der ca. 1000€-Versicherungsverteuerung betroffen?

In meinem Fall geht es um einen Business-Leasing über ein Fahrzeug des Modells „Polestar 4“ mit der Laufzeit von 36 Monaten und 15.000Km Fahrleistung pa. Eingepreister Teil der daher wirtschaftlich interessanten Gesamt-Leasingrate war eben unter anderem eine Versicherungs-Servicerate in Höhe von 96,90 € als „optionale Zusatzleistung“.

Eine „Prämiengarantie“ gibt es zwar in meinen AGB nicht – aber eben (meines Erachtens) auch nicht die vertragsrechtliche Möglichkeit, die vereinbarte Versicherungsrate ohne Weiteres zu erhöhen. Eine Bestimmung wie die nachfolgend zitierte

6. Ändern sich nach Abschluss des Leasingvertrages oder während der Leasinglaufzeit die maßgeblichen Kosten aufgrund
einer Änderung der Versicherungsprämie, insbesondere aufgrund einer Änderung des Tarifs des Versicherers, der Deckung, der bestehenden SFR-Einstufung oder der Steuern für
Versicherungen oder der gesetzlichen Abgaben, so ist der LG
im Falle von Prämiensteigerungen berechtigt und im Falle von
Prämiensenkungen verpflichtet, die Entgelte der Servicekomponente „Versicherungs-Service“ entsprechend der Änderungen des Versicherers und zeitgleich mit dem Versicherer bzw.
zu einem gesetzlich festgelegten Zeitpunkt anzupassen. Der
LG wird dem LN eine vom Versicherer angezeigte Änderung
der Prämie unverzüglich mitteilen. Eine Erhöhung des Entgelts
darf nicht der Erzielung eines zusätzlichen Gewinns dienen
und kommt nur in Betracht, wenn die Prämienerhöhung nicht
durch Kostensenkungen in anderen Bereichen ausgeglichen
wird.

gibt es zumindest in den mir seinerzeit vorgelegten AGB gerade nicht. Offensichtlich wurden die den Verträgen zugrunde liegenden AGB mehrfach ergänzt bzw. geändert. Es macht also Sinn, sich diese jeweils genauer anzuschauen.

Die Erhöhung erfolgte von 1.042,80 € auf 2.020,32 € pa, wogegen ich nun mehr aus schierem Interesse gerichtlich vorgehe. Angeboten hatte man mir vorprozessual nur, dass es zunächst bis Ende 2026 beim alten Tarig bleibt, und ich den Wagen dann selbst versichern kann. Ich hätte mich aber nach kurzer Markterkundung bei meinem früheren Versicherer schlechter gestellt, so dass ich nicht darauf eingegangen bin.

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Guten Abend,

das ist sehr interessant. Kannst Du uns bitte auf dem Laufenden halten? Es wäre wirklich hilfreich zu wissen wie diese Konstellation juristisch beurteilt wird.

Natürlich, allerdings könnte es bis zu einer gerichtlichen Entscheidung einige Monate dauern. Wer sich in der Zwischenzeit bei ähnlicher Fallgestaltung wie der meinigen die Optionen offenhalten will, sollte vielleicht im Hinblick auf die beanstandeten Mehrkosten des Versicherungs-Service etwaige Zahlungen (auch im Wege der erteilten Einzugsermächtigung) ausdrücklich unter dem Vorbehalt der späteren Rückforderung leisten, d. h. ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage.

Guten Abend Rahan,

vielen Dank für deine ausführlichen Schilderungen.

Mir geht es identisch: Ich habe den identischen Passus im Leasingvertrag und mir wurden die gleichen Beträge berechnet.
Ich habe mehrfach auf unterschiedlichen Wegen den Kontakt zur Ayvens gesucht, jedoch keine Antwort bekommen.
Eine Ankündigen, dass ich das SEPA-Mandat entziehe und eine Fristsetzung haben da bisher keine Wirkung gezeigt.
Ich überlege nun bei der nächsten Abbuchung das Geld zurückbuchen zu lassen und zwei einzelne Beträge zu überweisen:

  1. den überteuerten Versicherungsbetrag mit der Ankündigung des Vorbehalts und
  2. einen geminderten Leasingbetrag (um den überteuerten Versicherungsbetrag reduziert).
    Hintergrund: Ich habe erfahren, dass wenn ich z.B. den Versicherungsbetrag reduziere, verliere ich wohl den Versicherungsschutz (da ich die Zahlung nicht leiste).
    Was versuche ich damit zu bezwecken: Dass ich aus den Automatismen rausfalle, eine Warnung im Controlling auftaucht und sich endlich jemand bei Ayvens genötigt sieht, mit mir in Kontakt zu treten. (Ich habe z.B. auch keine 1-Jährige Preisreduktion angeboten bekommen. Es spricht einfach niemand mit mir….)
    Schon schade, das sich über solche Dinge in meiner Freizeit nachdenken muss…

Hast du einen (Online-)Anwalt, an den ich mich dranhängen könnte?
Gruß, Daniel

Hallo Daniel,

bitte beachte zunächst zur Vermeidung von Missverständnissen: Die von mir oben zitierte AGB-Bestimmung war bei mir seinerzeit (Frühjahr 2025) gerade nicht vertragsgegenständlich. Falls die Bestimmung bei Dir dagegen auffindbar ist und einer AGB-Klauselkontrolle standhielte (was allerdings meines Erachtens fraglich wäre), kann es sein, dass man Deinen Fall anders zu bewerten hat als meinen.

Ich warne auch dringend davor, Teile der Gesamtleasingrate ohne Weiteres „zu mindern“ (egal ob im Versicherungsbestandteil oder im Leasingbetrag als solchen): Denn dann (zumindest im Wiederholungsfall) könnte ALD/Ayvens dies zum Anlass einer außerordentlichen Kündigung des Leasingvertrages selbst nehmen - und aber den Schaden geltend machen. Wenn es belastbare Anhaltspunkte gibt, dass die Erhöhung rechtlich angreifbar ist, würde ich vielmehr erst die Gerichte anrufen und das rechtskräftig klären lassen (dann kann man den überzahlten Betrag kondizieren). Zumindest vor dem Amtsgericht (das hier wohl in den meisten Fällen sachlich zuständig sein dürfte) besteht kein Anwaltszwang. Bei der gerichtlichen Weiterung besteht dagegen fraglos ein Risiko, dass im Einzelfall von einem/-r Anwalt/Anwältin (nicht: ChatGPT) abgewogen werden sollte. Ich bin nun – der Zufall will es – selbst Rechtsanwalt (der Leasing-Vertrag läuft auf meine Rechtsanwalts GmbH) und konnte daher ohne größeren Aufwand den Klageweg selbst beschreiten – ich kann daher keinen Kollegen/Kollegin empfehlen (und mach hier auch keine Akquise…).

Beste Grüße

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Hier meine Erfahrung mit der AXA-Carpool Versicherung.

Zunächst auch abgeschlossen direkt über den Leasing-Vertrag mit 96,80 EUR pro Monat Versicherungsprämie.

Dann wurde zum Ende 2025 getrennt verrechnet, also Leasingrate und Versicherungsprämie getrennt. Danach dann die Erhöhung auf 179,88 EUR pro Monat.

Hier habe ich dann die Reißleine gezogen und außerordentlich gemäß § 40 VVG zum 01.03.2026 gekündigt. Danach wurden mir die Gebühren 2x179,88 EUR erstattet. Warum, weiß ich bis heute nicht.

Parallel habe ich dann neu, und natürlich teurer, bei der HUK-Coburg abgeschlossen.

Obwohl ich auch sehr angefressen war, wollte ich keine rechtliche/gerichtliche Auseinandersetzung und habe mich für diesen Weg der neuen Auto-Versicherung entschlossen. Im Versicherungs-Vergleich(welcher immer von den eigenen Parametern abhängt) waren HUK24 und HUK-Coburg die beste Wahl.

Der Hinweis, dass trotz Erhöhung erstmal unter Vorbehalt gezahlt werden muss ist mMn richtig, weil sonst kein Versicherungsschutz besteht.