Das Performance Upgrade ist da ;-)

wir haben viele steile Berge, da muss man manchmal schnell hochkommen.

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Eine Leistungssteigerung beim Verbrenner kann ohne Änderung der CoC abgenommen und eingetragen werden. Und so wird es hier auch laufen.
Es kommt darauf an, was Polestar neben den wertvollen Aufklebern noch liefert. Gutachten, ABE oder ähnliches. Nur mit zwei neuen Aufklebern wird es niemand eintragen.
Erst dann ist klar, wie es dokumentiert werden kann. Für die Abnahme würden es bei mir (je nach Gutachten) zwischen 60-100€ werden + Änderung der Papiere 20-30€. (Angabe ohne Gewähr)

Wenn die Leistungssteigerung nicht eingetragen wird, erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Das wird die Versicherung als Grund nehmen, den Schaden nicht zu ersetzen.

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Ah, ein ‚Wissender‘!

Die Info über die notwendige Abnahme und Änderung der Papiere wg. der geänderten Nennleistung kam von unserem Kontakt bei PS D - was ja nicht bedeutet, dass das Blödsinn ist.

Was würdest Du da überhaupt prüfen wollen? Da werden ja keine Teile verbaut, deren ordnungsgemäßen Einbau Du prüfen kannst. Da wird OTA ein Update installiert, der m.W. nicht einmal in den Versionshinweisen erkennbar ist.

Und wenn nach Deiner Aussage nicht einmal die geänderte Nennleistung eingetragen werden muss und sich die (versicherungsrelevante) Dauerleistung nicht ändert - wozu dann der Aufwand?

Doch, die Leistungsänderung muss mindestens in die Zulassung Teil 2 (ugs Fahrzeugschein) eingetragen werden. VERMUTLICH wird aber nur die Nennleistung (300->350) geändert und nicht die Dauerleistung(160).

Wenn es ein Gutachten (wahrscheinlich auch für EMV-Verträglichkeit) von Polestar gibt (wovon auszugehen ist) wird TÜV/Dekra das als unbedenklich einstufen, weil es vom Hersteller kommt und die Änderung der Papiere als Hausaufgabe mit geben.

Aber wie gesagt, es kommt auf die Information von Polestar an.

Wie die Versicherungen das handhaben, weiß ich nicht.

Vermutlich müssen wir warten, bis das in D aufschlägt, in England gibt es - nichts. Kein Zertifikat, keine Dokumentation, nur diese Email:

Oh, na dann bin ich mal gespannt. :no_mouth:

Warum überhaupt zum TÜV, wenn das vom Hersteller kommt? Könnte PS für das Upgrade nicht eine Musterzulassung mitliefern, die man direkt eintragen kann? ABE?

Ist unser Gesetzeswesen so komplex, oder scheut PS den Aufwand?

Das ist eine gute Frage, auf die ich leider auch keine Antwort habe. :man_shrugging:
Wahrscheinlich ist die Antwort: Deutschland.

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Also ich habe zusätzlich einen weiteren Punkt per Mail erhalten bezüglich Leistungs-Update im Vergleich zu den Engländern.

das merkt niemand, solange Du den Aufkleber nicht wechselst :slight_smile:

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Komisch, ich (in DE) habe noch keine E-Mail dazu erhalten und sehe das Update auch nicht im Shop, obwohl mein PS die Voraussetzungen dazu erfüllt. Möglicherweise wird uns das wieder nach und nach zur Verfügung gestellt?

Die Schweizer sind uns, wie immer, voraus! :blush:

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Da steht allerdings nur ‚ummelden‘, nicht ‚prüfen‘.

Das dürfte dann bei uns irgendsoein EU-Ding sein…

Die avisierten ‚notwendigen Unterlagen‘ wären interessant. Magst Du die posten, wenn Du sie hast?

Naja bedeutet ja auch dass das Fahrzeug nach dem Update stehen gelassen werden muss bis man die Unterlagen hat um eine Eintragen zu lassen. Wäre es nicht sinnvoller die Unterlagen vor dem Freischalten los zu schicken? :thinking:

Ganz korrekt dürfte man das Update wohl eigtl. erst auf dem Hof des Prüfunternehmens installieren. Oder gibt es da irgendwelche ‚Ausnahmeregeln‘, um mit einem getunten Fz. von der Werkstatt zum Prüfer zu fahren @hanse? Das Auto verliert doch mit dem Upgrade seine Betriebserlaubnis - wenn also auf dem Weg zum Prüfer was passiert…

Edit: Falls nicht, wäre das eine Anstiftung zu einer bußgeld- und punktebewehrten Ordungswidrigkeit?

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Ist doch wahrscheinlich wie wenn der TÜV überfällig ist. Die direkte Fahrt zur Prüfstelle sollte erlaubt sein

Mit Ablaufen der TÜVs erlischt nicht automatisch die BE, lässt sich also nicht vergleichen.

Deshalb tue ich mich auch immer schwer mit Analogien und ‚sollte‘ und ‚müsste‘.

Gibt es eine Norm, die das eindeutig regelt?

Ich frag mal meinen Kollegen beim TÜV.

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Man darf noch zum TÜV, ist bei einem „normalen“ Chiptuning ja auch so.

Genau, es darf zum TÜV gefahren werden und auch zurück, bei durchgefallen. Darüber hinaus, darf das Fahrzeug nicht weiter öffentlich bewegt werden.

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