Würde mich nicht wundern, wenn die lokale Parkraumüberwacherin diese Regel nicht kennt. Hast Widerspruch eingelegt?
Man kann die Frage auch umdrehen: wo ist diese, scheinbar aus einem Werbetext einer elektronischen Parkscheibe stammende, Behauptung gesetzlich festgeschrieben?
Keine Ahnung. Dürfte aber analog zu den roten Blinkern amerikanisch zugelassener Fahrzeuge in D geregelt sein. Oder analog zur Nordmannschaltung, die deutsche Fahrzeuge nicht haben (dürfen/durften), die in Skandinavien aber Pflicht war.
Anhang 1 der Dänischen STVO -
Ich meine Göteborg liegt in Schweden.
War Stadt Göteborg. Nein hatte ich nicht.
Ich nutze die von Oono. Schöne Sache funktioniert prima.