Ich habe meinen PS2 über die ALD direkt bei Polester geleast und wundere mich über den Abrechnungsprozess nach einer Reparatur.
Ich habe bei Volvo/ offizieller Polestar Service mein Panoramadach nach einen Steinschlag tauschen lassen. Also Originalteile, Neu und offizielle Werkstatt.
Neben der 500€ Selbstbeteiligung von der Teilkaskoversicherung (wo ich mich auch ärgere diese Höhe bei Vertragsabschluss so leichtsinnig übersehen zu haben…)
Ist mir eine Wertminderung von ca. 190€ in Rechnung gestellt worden.
Da es mein erstes Leasingfahrzeug ist laufe ich natürlich Gefahr gängige Methoden nicht zu kennen. Jedoch wollte ich trotzdem mal hören ob ihr das so kennt bzw. schon erlebt habt.
Als ich bei Polestar im Showroom war wurde mir zugesichert: „Die maximalen Kosten die auf Sie zukommen ist die SB der Versicherung“
Tjoa das war dann wohl gelogen…
Willkommen bei ALD. Gibt massig Rezensionen zu diesem Anbieter. Eine Wertminderung durch den Austausch mit Neuteilen ist schon sehr ungewöhnlich. Mein Gutachter hat diese selbst beim Austausch des Frontstoßfängers nach einem Parkrempler nicht gesehen.
Klar, 2 Wege: prüfen, ob deine Versicherung die Wertminderung übernimmt. Gibt’s einige Versicherungen und eigentlich sollte du ja ein volles Paket bei nem Leasing wagen haben.
Und ansonsten kannst du dich natürlich nur massiv beschweren. Bei Austausch durch neuteil, insbesondere durch ein so isoliertes Bauteil, ist schlichtweg keine Wertminderung eingetreten. Insbesondere würde mich interessieren, wie man auf diesen Betrag überhaupt kommt.
Wertminderung per Definition soll das Risiko abdecken, das es bei Unfällen/ Schadenereignissen VERSTECKTE Schäden gibt, die den Wert des Fahrzeuges beim Wiederverkauf mindern.
Ist es Dein erstes Leasing? Das einzige, was an Leasinggebern, Banken und Versicherungen der Wahrheit entspricht, ist die Anschrift. Der Rest ist spätestens bei Schaden oder Rückgabe nicht mehr relevant und war von vornherein gelogen. Steht aber im mitgelieferten Kleingedruckten!
Du bist gegenüber Leasinggebern (wie auch der ALD) gemäß der AGB i.d.R. verpflichtet, einen kalkulatorischen Wertverlust auszugleichen, der infolge eines Schadens entsteht, da sich Fahrzeuge mit der Eigenschaft „Unfallfahrzeug“ schlechter vermarkten lassen. Dies ist bei Karosserieschäden i.d.R. gängige Praxis und wird auch im Gutachten als Wertminderung ausgewiesen, bei reinem Glasbruch ohne Beschädigung der Karosserie ist das nicht der Fall. Ich gehe davon aus, die Rechnung wurde seitens der ALD als Schadenrechnung im entsprechenden Fachbereich falsch verbucht und dadurch automatisch mit einer Weiterbelastung i.H.v. 10% (?) der Reparatursumme belegt.
Reklamiere die Rechnung am besten entsprechend und verweise darauf, dass das Ersetzen des Glasbruches keinen wertmindernden Schaden darstellt.
Bei mir würde nichts verbucht, ich bin nicht über die ALD versichert, ich hab den Schaden bis jetzt noch nicht beheben lassen und auch noch nicht gemeldet. Ich wollte nur wissen ob man das muss.
Mein aktueller Dienstwagen (Land Rover) läuft auch über ALD. Im Kleingedruckten ist hier beim merkantilen Miderwert (Wertminderung) in Höhe von Pauschal 10% der Repaturkosten Glasbruch explizit ausgenommen. Beim neuen Leasingvertrag von ALD vom Polestar fehlt genau dieser Passus, dass Glasbruch ausgenommen ist.
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