Wie mein Prof immer sagen zu pflegte: „Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein…“
§ 434 BGB
(3) […] entspricht die Sache den objektiven Anforderungen, wenn sie
eine Beschaffenheit aufweist, […] die der Käufer erwarten kann unter Berücksichtigung
b) der öffentlichen Äußerungen, die von dem Verkäufer oder einem anderen Glied der Vertragskette oder in deren Auftrag, insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett, abgegeben wurden,
Ja, ich wollte hat nicht in Frage stellen, dass Polestar nicht an die eingegeben Aussagen auf der Website gebunden ist.
Da ist ist die Rechtslage, wie @krheinwald es schön zusammenfasst ja relativ eindeutig.
Was ich sagen wollte, Recht haben und Recht bekommen sind ja leider nochmals zwei verschiedene Sachen. Besonders wenn es um etwas wie Werbeversprechen geht. Da hätten wir bei Polestar ja noch ein paar Beispiele.
(1) Unlauter handelt, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt, die geeignet ist, den Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.
(2) Eine geschäftliche Handlung ist irreführend, wenn sie unwahre Angaben enthält oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben über folgende Umstände enthält:
die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung wie […] Kundendienst
Garantie ja, auch wenn das bei mir nur ein Jahr zusätzlich ist , Assistance wegen ADAC nein. Brauchte den ADAC bisher 2x - keines davon mit dem PS2 und besser kann es Polestar nicht machen.