Für mein Verständnis sollte abholen von Eigentum möglich sein. In ein Autohaus gehen für einen Neukauf nicht.
Mir wurde vor 4 Wochen schon gesagt das mein Sternchen auf dem Weg zum Händler sei. Am Freitag hieß es beim Händler, Status ist „in Transit to Dealer“. Anruf beim Support. Fahrzeug befindet sich nicht mehr in Gent und sollte bis Ende nächster Woche beim Händler sein.
Ich Rechne mittlerweile auch eher mit Mitte Januar.
Kfz-Werkstätten sind vom Lockdown ausgeschlossen, ob das auch für eine Fahrzeugübergabe gilt…? Ich hake mal nach, wie es gehandhabt wird. Eine Antwort muss es ja geben.
Edit: Prompte Antwort auf meine Frage von Polestar:
Wenn noch jemand konkrete Detailfragen dazu hat, dann gerne schreiben. Ansonsten bitte bis morgen gedulden.
Wieso das denn? Auf den Preis mit 19% MWSt wird einfach ein Rabatt gewährt, so dass der Bruttopreis dann dem ursprünglichen Bruttopreis mit 16% MWSt entspricht. Am Netto-Listenpreis ändert sich dadurch überhaupt nichts.
Darüber habe ich auch schon nachgedacht … Habe auch mit AHK bestellt, könnte anfangs aber auch sehr gut ohne auskommen. Hauptsache fahren, zum Ziehen ist auch später noch Zeit.
Wenn ich es bei meinem letzten Telefonat richtig verstanden habe werden die Fahrzeuge in Belgien zusammengebaut und dann erst ausgeliefert zum Händler, kann aber auch sein das es nur für den Rückruf gilt.
Da hier ja schon viel vermutet wird, es aber ja um den reinen „Kauf“ geht, wisst ihr, ob es beim Business-Leasing einen Unterschied macht? Hier wird ja der Preis versteuert, welcher am Zulassungsdatum gilt, oder?
Falls jemand dies weiß, gerne teilen, danke!
Du meinst für den Geldwerten Vorteil? Da zählt sowohl für Kauf wie auch für Leasing identisch der BLP zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Ist die Zulassung 2020 (ab 01.07.), gilt auf ewig der BLP mit 16% USt.
Nachdem das „Morgen“ aus Sicht von gestern arbeitstägig für die meisten vorbei ist, gibt es zu den Auslieferungen im Lockdown nun belastbare Infos?
Ich erwarte das nicht zwingend, aber ein Update wäre gut.