Wenn ich neue Felgen eintragen lassen möchte für die ich keine ABE habe die aber die gleiche Größe haben wie Felgen mit ABE. Ist das dann ohne große Probleme möglich, oder kann da beim TÜV noch was nachkommen ?
Und wie bekomme ich herraus welche Reifen dann gehen ?
Generell müssen Anbauteile zumindest ein Teilegutachten haben, dabei ist es auch unwichtig, ob dieses Gutachten im Zusammenhang mit dem Auto gemacht wurde, an welches dieses Teil angebaut werden soll.
Hab ich zb. Felgen für einen XC40 in 18 Zoll und möchte die auf einem Polestar 2 fahren und habe Zugriff auf das Teilegutachten von Volvo, können die Felgen an jedem Wagen, wo diese passen, eingetragen werden. Dazu macht der TÜV eine Einzelabnahme/Vollabnahme nach §19.
Bezüglich Reifengrößen, musst du dich an die zugelassenen oder geprüften Reifengrößen im COC-Papier halten bzw. gilt dort noch:
Der Abrollumfang darf von der größten im CoC aufgeführten Reifengröße um 1% und von der kleinsten um -4% abweichen.
Da gibt es Onlinerechner für, wie es bei einer Vollabnahme aussieht weiß ich nicht mehr ganz genau, kann sein, dass dort auch andere Abrollumfänge gehen, wenn es vorne und hinten nahezu gleich ist und es ans Auto passt. Stichwort ist hier Freigängigkeit zu Fahrwerksteilen und Bremse.
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