Entweder check ich es nicht oder du verallgemeinerst da ein wenig…
Ich habe es von ALD schriftlich, dass die Anzahlung voll und ganz in die Ablösesumme geht. Ausserdem tritt die ALD bei Forderungen an mich heran und nicht an die Versicherung. Die Aussage, dass der Leasinggeber direkt mit der Versicherung abrechnet, stimmt also pauschal nicht.
Wer wenig anzahlt, dessen Leasingrate ist höher. Ergo fällt auch im Fall des Falles die Ablösesumme höher aus. So gesehen könnte man eine höhere Anzahlung nicht leisten und diese stattdessen aufheben, um sie im Ablösefall dann da rein zu stecken.
Ich sehe also nicht, wieso eine Anzahlung grundsätzlich futsch sein soll.
Über Zinseffekte reden wir hier ja nicht, das sei mal außen vor gelassen.
Ich bin also von deiner Argumentation nicht wirklich grundsätzlich überzeugt, da es dann wohl vom Leasingvertrag abhängt.