Ich habe bei Polestar nachgefragt, ob bei einem Verkauf die Garantie an den neuen Besitzer übergeht. Anbei die Antwort von Polestar:
Die Garantie und die Servicepakete beziehen sich auf das Fahrzeug.
Beim Verkauf des Fahrzeugs profitiert der neue Besitzer von der verbleibenden Garantie- und Servicedauer.
Es gelten die Bedingungen von dem Land, in dem das Fahrzeug gekauft wurde.
Ja, die 2 Jahre Werksgarantie werden für den neuen Besitzer mit übernommen (ist ja bei jedem Hersteller so).
Die 1-jährige Zusatzgarantie, was die ersten Besitzer zusätzlich bekommen haben, kann nicht auf Nachfolgebesitzer(innen) übernommen werden und gilt nur für den Erstbesitzer.
Darüber hinaus kann eine Garantieverlängerung -sollte diese irgendwann mal von Polestar kommen- auch von Nachfolgebesitzer(innen) übernommen werden.
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