Garantieanspruch

Hallo Polestargemeinde,
besitze nun seit einen Jahr einen tollen Polestar2, bin auch soweit recht zufrieden.
Jetzt habe ich aber mein Polestar keramikversiegeln lassen und der Aufbereiter meldete sich bei mir und fragte mich ob ich einen Schaden am Dachholm hatte.
Auf den Bildern sieht man daß das Fahrzeug in den Bereich abgeklebt wurde und dann bei näherer Betrachtung nachlackiert wurde.
Habe nun mal zu Polestar nach Köln geschrieben um nachzzufragen, warum kein Hinweis bei der Übergabe gemacht wurde.
Bis heute hab ich noch keine Antwort (ca. 4 Wochen her).
Kann mir da jemand weiterhelfen.

Hmm nach einem halben Jahr setzt die Beweislastumkehr ein. DU musst also beweisen, dass der Schaden von Anfang an bestanden hat. Und das ist oft nicht so einfach.

Tritt innerhalb der ersten sechs Monate ein Sachmangel auf, so ist immer davon auszugehen, dass die Sache bereits beim Kauf mangelhaft war (Beweislastumkehr nach § 476 BGB). Nach dieser Frist liegt die Beweislast beim Käufer.

Erstmal schön Dank.
Da weder ich mir einmal einen Fachanwalt anhören müssen. Hier braucht man sicherlich ein Gutachter dies objektiv beurteilen kann.
Aber vorher werde ich nochmals mich an Polestar wenden.
Ich gehe mal davon aus das die Adresse in Köln die richtige ist.

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Weiß ja nicht an wen du dich genau gewendet hast. Es gibt doch auf der Homepage ein Kontaktformular.

Naja… das gilt bei GEWÄHRLEISTUNG, welche gesetzlich geregelt ist… (und genau wegen dem, was du sagst total sinnlos ist in 90% der Fälle).
Die Frage ist eher was mit der Hersteller Garantie ist in diesem Falle.

Insgesamt ist es aber echt tricky…

@Nordmann1 Hast du mal ein Photo davon?
Wie offensichtlich ist das? Hätte einem das sofort auffallen können/müssen… oder ist es eher wie bei manchen frühen Teslas mal was mit Klebeband gefixt wurde… was man aber nicht ohne Weiteres hat sehen können?

Seit (Kauf ab) Anfang des Jahres auf ein Jahr erweitert: § 477 BGB - Einzelnorm

@Nordmann1 Wie von @TheralSadurns ausgeführt, bist Du jetzt wohl allerdings aufgrund verstrichener Fristen aus dieser Phase raus und auf die Garantie (bzw. Kulanz) angewiesen. Viel Erfolg :frowning:

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Danke für die gute und interessante Info! Seit ich nicht mehr im Vertrieb arbeite… gehen solche Entwicklungen völlig an mir vorbei.

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War mir ebenfalls komplett neu.

Lies aber nochmal deinen Vertrag. Es ist Gang und gebe, sich eine extra Erklärung unterschreiben zu lassen, welche die fristen wieder reduziert. Hab ich bei diversen Autohändlern bereits erlebt.

Zu der einen Frage an wen ich geschrieben habe,
der Kaufvertrag kommt ja mit Polestar Automotive Germany Gmbh in der Siegburgerstraße 229 in Köln zu stande. Nicht der HUB oder Verkäufer sind dafür verantwortlich, sondern die genannten.
Sicherlich sollte eine Hinweispflicht bestehen, zumindest beim Abholen im Hub, aber hier stellt sich ja schon die Frage, wussten die das oder nicht.
Sicherlich könnte auch das ein Garantieanspruch sein, zur Zeit sehe ich das so wie ein Fehler an (warten wir mal ab ob er es merkt).
Aber nebenbei Dankeschön für die Kommentare.
Es ist eben nicht darauf hingewiesen worden und so ein geschultes Auge im Verkaufsraum hat man da nicht (allein das gute Licht).
Nur ein Bild hochladen ist hier irgendwie eigenartig.

Hatte bei der Auslieferung auch am oberen Dacholm recht und links Scheuerstellen von der Transportverpackung, diese wurden anstandslos bei nächstem Werkstattermin nachlackiert. Auf den Schaden wurde ich bei der Auslieferung vom Autohaus hingewiesen. Fotos davon habe ich nicht gefunden. Nehme aber an es wird da noch einige geben mit dem Schaden, es ist ein Fläch von ca. 5 mal 5 cm wo der Lack stumpf ist mit einer kleinen Vertiefung.

Im Übergabeprotojoll gefunden
DeliveryAcceptance-11084609.pdf.PDF (347,9 KB)

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