Da fahr ich heute gemütlich gegen den Grenzübergang in D-Rheinfelden nach CH-Rheinfelden. Und werde von der Schweizer Zollbeamtin zielgerichtet aus der Wagenkolonne herausgewunken. „Haben sie etwas zum verzollen?“ „Ja, eine Kleinigkeit“.
Dann sagte sie „eigentlich habe ich sie nicht deswegen herausgewunken. Sondern weil ich extra wissen möchte, was für ein schönes Fahrzeug das ist, das sie fahren!“
Ich hatte dieses Jahr an einer Mautstation am Brenner einen Kontrolleur (am Bezahlhäuschen) der kannte die Marke und das Auto und stellte mir noch etliche Fragen über das Auto. War noch jünger und tat das mit einer Seelenruhe, die genauso beeindruckend war, wie die Schlange die hinter mir immer länger wurde.
Vor einigen Wochen gab es kurz vor Interlaken eine Verkehrskontrolle, bei der die Polizei einzelne Fahrzeuge herausgewunken hat, und da traf es mich dann auch.
Nach einer netten Vorstellung und Begrüssung wollte der Polizist dann aber weder Führerausweis noch Fahrzeugpapiere sehen, sondern er ging etwas um den Polestar, nahm einen Augenschein und meinte dann: „Endlich habe ich einmal einen in Natura gesehen, sehr schönes Auto“…finde ich auch!
Inzwischen kamen auch seine Kolleginnen und Kollegen hinzu und ich wurde mit guten Wünschen wieder auf die Strasse entlassen.
Neulich wurde ich mit meiner lernfahrenden Tochter nach dem Abbiegen in unsere Quartierstrasse 200 m von Zuhause entfernt von einer Polizeistreife mit Blaulicht von hinten angehalten. Beide Polizisten sind ausgestiegen und haben das Auto genaustens inspiziert. Schliesslich wollte einer wissen, wo die Handbremse sei
Offensichtlich war ihm nicht bekannt, dass der Polestar einen Parkknopf hat, den man während der Fahrt vom Beifahrer auch als Notbremse betätigen kann (eine Handbremse ist bei Lernfahrten Vorschrift).
Er war dann offensichtlich etwa gleich beeindruckt von unserem Auto wie meine Tochter von den Polizisten und ich von der Kontrolle
Spaß beiseite - ich dachte, es wäre so etwas wie die ‚Learners License‘ in den USA/Kanada, wo man nach 20 Multiple-Choice Fragen mit einem Führerscheininhaber auf öffentlichen Straßen das Fahren lernen konnte.
Das ist ziemlich genau, was es ist: Nach bestandener Theorieprüfung und Erste-Hilfekurs erhalten Junglenker in der Schweiz einen Lernfahrausweis. Mit diesem können sie Fahrstunden mit einem Fahrlehrer nehmen. Es ist zusätzlich auch erlaubt, mit einem erfahrenen Beifahrer das Fahren zu erlernen bzw. zu vertiefen. Für solche Fahrten muss das Auto mit einem Lernfahrten-Zeichen markiert sein (weisses „L“ auf blauem Grund).
D: Praktische Prüfung nach praktischem Fahrunterricht mit Fahrlehrer abgelegt - kann fahren
CH/USA/CA: Praktische Prüfung nicht abgelegt, kein praktischer Fahrunterricht mit Fahrlehrer - kann (offiziell) nicht fahren
Da habe ich auch noch einen. Da stehe ich letzte Woche wieder mal in einem Berufsverkehr-Stau und dann sehe ich eine Tesla 3 Fahrer neben mir der mich ganz bewundern beobachtet hat. Danach hat er versucht hinter mich zu kommen um sie Marke zu finden. Wenn er wüsste, dass das auf der Seite steht…
Und um dieses - von @Ottima angeschnittene - sehr lokale Thema hier abzuschliessen (oder dann allenfalls in einem entsprechenden neuen Thread weiterzuführen), hier noch zwei einschlägige Links zu:
Autofahren lernen (mit dem -typischen und obligatorischen „L“ am Heck…)
Im Auto ist eine Begleitperson Pflicht: Sie muss älter als 23 sein, mindestens seit drei Jahren den Fahrausweis besitzen und die Probezeit bestanden haben. Die Begleitperson muss die Handbremse gut erreichen können. Wichtig bei elektronischen Handbremsen: Wer eine solche Handbremse betätigt, muss das Auto zum Stehen bringen können. Die Fahrerin oder der Fahrer darf solche Handbremsen nicht einfach übersteuern können. Deshalb im Vorfeld am besten bei der Autohändlerin oder dem Autohändler nachfragen, ob das auch tatsächlich geht.
Neulenkende (in der ohne spezielle „Kennzeichnung“ am Fahrzeug…)
Nach bestandener Fahrprüfung erhalten die Neulenkerinnen und Neulenker den Führerausweis für drei Jahre auf Probe. Die erste Ausbildungsphase ist zwar abgeschlossen. Das Unfallrisiko ist wegen fehlender Erfahrung aber noch sehr hoch. Deshalb müssen jedes Jahr mehr als 1500 Neulenkende ihren Führerausweis bereits nach kurzer Zeit wieder abgeben.
Während der Probezeit gelten folgende Bedingungen:
-Komplettes Alkoholverbot
-Verkehrsdelikte werden schärfer sanktioniert
-Ein Weiterausbildungskurs (WAB) ist möglichst bald zu absolvieren
134 km/h auf einer österreichischen Bundesstraße (max. 100 km/h erlaubt).
Beide Polizisten interessierten sich für das Fahrzeug, lasen die Zulassungspapiere, dann sagte der eine:
„Da ist man halt schnell einmal zu schnell“. Freundliches Lächeln, keine Strafe.
nicht im Ernst… das letzte mal bekam ich mit freundlichem Lächeln eine „Organstrafe“ aufgebrummt. Ich hatte schon kurzzeitig befürchtet, ich müsse meinen Ungehorsam mit Innereien statt mit € begleichen… da zahlt man dann doch sehr viel bereitwilliger.