Kosten für Anmeldung (Anzeigepflicht) einer CEE 16A bei Schleswig-Holstein Netz

Hi zusammen,

laut Webseite ist eine CEE 16 A anzeigepflichtig beim Netzbetreiber, wenn man ein Fahrzeug daran laden möchte.

Hat jemand von euch aus Schleswig Holstein das ganze durchgespielt ?

Und sind dann kosten entstanden ?

Das ist afaik eine bundesweite Vorschrift und keine spezielle für SH oder den Netzbetreiber da. Eine 16A CEE Steckdose muss dem Netzbetreiber überhaupt nicht angezeigt werden, auch wenn man daran sein Auto lädt. Eine Wallbox unter 12kW allerdings schon. Das sollte beim Netzbetreiber eigentlich gar nichts kosten und idealerweise vom Elektriker im Rahmen der Installation mit erledigt werden.

Ich denke auch, dass es so ist, wie Norbert es schildert. Diese Anzeigepflicht ist bundesweit und bezieht sich auf „Ladeeinrichtungen“, das heißt stationäre Wallboxen. Eine einfach CEE-Dose ist ja an sich noch keine Ladeeinrichtung. Im Sinne des Erfinders dieser Anzeigepflicht wäre es aber natürlich nicht, sich eine CEE-Dose legen zu lassen, nur um das Auto zu laden. Aber das „Anzeigen“ bedeutet so oder so ja nur, dass du es dem Netzbetreiber mitteilen musst. Etwaige Bearbeitungsgebühr oder ähnliches würde mich schon arg wundern. Netzbetreiber werden gerne mal hellhörig, wenn plötzlich die Belastung im Netz deutlich steigt und sie nicht wissen, warum.

Der Netzbetreiber entscheidet ob die 11kw für die WB ohne Baukostenzuschuss für den Netzbetreiber durchgeht oder nicht. Hängt immer davon was an dem Netzanschluss schon dran hängt. Wenn dort schon zb. mehrere Wohneinheiten und oder ne Wärmepumpe oder sonst was daran hängt dann lässt sich der Netzbetreiber gerne die Genehmigung schon mal bezahlen.

Wie schon geschrieben sind Wallboxen/Ladeanschlüsse bis 16A lediglich anzeigepflichtig.
Bis 32A (für 22kW Ladeanschlüsse) sind sie genehmigungspflichtig (zumindest bei uns in Baden Württemberg). Die Genehmigung für unsere 22kW Wallbox war kostenfrei.

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In BaWü anzeigepflichtig (nicht die CEE-Dose, aber der geplante dauerhafte Einsatz als Lademöglichkeit). Es gab dann eine kostenfreie Bestätigung/Genehmigung per Mail. Vorteil: Du hast eine Genehmigung zur Entnahme von 11Kw, alle anderen kommen nach Dir bzw. bekommen bei verstärktem Aufkommen keine Erlaubnis, da es nach dem Zeitpunkt der Einreichung chronologisch erteilt wird. Wer zuerst kommt ….

Eine Ladeeinrichtung (und das ist auch eine mobiles Ladegerät) unter 12kW ist bundesweit anzeige-, aber nicht genehmigungspflichtig.

Auf meine Anfrage nach einem Formular für die Anzeige hat mit Vattenfall (HH) - auch nach mehrfache Nachfrage immer wieder den Genehmigungsantrag für 22kW zugeschickt, woraufhin ich dann recht kurz und knapp per Email mitgeteilt habe, dass ich bei mir (Name, Anschrift, Zählernummer) regelmäßig eine mobile 11kW-Ladeeinrichtung an einer vorhandenen CEE 16 Dose betreiben werde, danach kam nichts mehr. Meiner Anzeigepflicht bin ich damit nachgekommen und eine Genehmigung seitens des Netzbetreibers ist weder für mich, noch für Nachbarn, die nach mir kommen (@Changer) notwendig. Auch eine Erweiterung des Hausanschlusses ist idR nicht notwendig. Solange Dir beim Laden nicht die Hauptsicherungen rausfliegen, bedarf es auch keiner Erweiterung des Hausansschlußes (@Torte)

Mir würde sich auch nicht erschließen, wie sich aus der gesetzlichen Anzeigepflicht eine Gebühr ableiten lassen soll, da Du ja mit der Anzeige allein bereits Deiner gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen bist. Überspitzt formuliert: Wenn die Deine Anzeige ohne Zahlung einer Gebühr nicht weiter bearbeiten wollen, ist das deren Problem.

Das habe ich so auch nicht geschrieben. Aber, und das war die klare Aussage des Netzbetreibers hier vor Ort, mit dem Schreiben meines Netzbetreibers und der darin enthaltenen Genehmigung oder nenn es Anerkennung, wenn Du willst, ist der Entnahmepunkt mit 11Kw nachweislich dokumentiert und wird nachfolgenden Anträgen vorangestellt. Und wissen wir was die Zukunft noch bringen wird? Ich würde auf jedenfall was in der Hand haben wollen. Ob Du das heute brauchst oder morgen oder in 5 Jahren oder nie kann keiner von uns sagen. Und ich tippe sehr stark darauf, dass wenn der Run auf solche Ladepunkte losgeht da ganz schnell eine ergänzende Regelung kommt. Denn bei 30-40 Häusern in einer Straße, die alle 11-22 KW ziehen wollen kann das problematisch werden. Darum habe ich sogar überlegt einen 22Kw Ladepunkt zu holen. Meine Meinung. Mein Netzbetreiber hat hierfür übrigens ein Standardschreiben, dass auf jede Anzeige gesendet wird.

@krheinwald ich hätte es nicht geschrieben wenn es nicht Netzbetreiber gibt die so verfahren. Ich meine ein normaler (Nagel mich jetzt nicht auf die Zahlen genau fest) Netzanschluss ist auf 40kw ausgelegt 1. Wohneinheit 13kw ab der 2. Wohneinheit dann 9kw dann kannst dir ausrechnen wenn die 11kw für die WB dazu kommt ab wann man bezahlen soll/muss. Ich wollte damit nur ausdrücken das eine WB NICHT immer für lau ist, der Netzbetreiber guckt da schon genau drauf. Einige Netzbetreiber nehmen dann für jede kW Erweiterung dann schon Mal 70€-100€. Am Anschluss selbst wird aber nix geändert logisch nur kassieren.

Entweder Dein Hausanschluß packt es, oder aber nicht. Das hat aber nichts mit der Meldepflicht für Ladeeinrichtungen zu tun. Auch eine Sauna im Keller kann evtl. eine Erweiterung des Hausanschlusses nach sich ziehen…

Nochmal: Für 11kW bedarf es keiner irgendwie gearteten Genehmigung., d.h. in Zukunft kann man Dir auch nicht untersagen, diese 11kW Ladeeinrichtung zu betreiben.

Sollte Deine Hauptsicherung rausfliegen, weil Du neben Wasch-, Spülmaschine und Sauna auch noch Dein Auto lädst, ist das ein anderer Sachverhalt, der aber nichts mit der Anzeigepflicht zu tun hat.

Nochmal: Dein Netzbetreiber muss nichts anerkennen, da kann er sagen, was er will, dadurch wird es nicht wahrer. Du bist ‚anzeigepflichtig‘, mehr nicht. Im Rechtssprech also eine einseitige und m.E. nicht empfängnisbedürftige Willenserklärung.

Nochmal: Ich habe doch gar nichts anderes gesagt :wink:. Aber: alleine das Du jetzt schon 3 unterschiedliche Handhabungsarten hast, zeigt doch, dass das Thema Potential für Sprengstoff hat. Und da ist gewaltig Pulver in der momentan noch verschlossenen Kammer - aus meiner Sicht. Und was ich weiß ist: Recht haben und Recht bekommen können 2 sehr unterschiedliche Dinge sein.

Der Netzbetreiber möchte durch die Anmeldepflicht ja nur mitbekommen wo „Großverbraucher“ in Betrieb gehen. Er ist für das Netz und dessen Ausbau verantwortlich. Stellt euch einmal vor, wenn immer mehr große Verbraucher angeschlossen werden ohne dass der Versorger das weiß, kann es im schlimmsten Fall zur Überlastung des Stromnetzes und des Trafos kommen. Dann heißt es irgend wann Licht aus.
Bei uns zum Beispiel bekommst du gar keine 22 KW Wallbox genehmigt. Und sollten bei uns im Haus weitere Lademöglichkeiten hinzu kommen, muss das über ein Lastmanagement erfolgen.

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Der Trugschluss (ist genau meinem Bekanntem um die Ecke passiert) Anmeldepflichtig heißt ja nur das ich das Ding anmelden muss, der Netzbetreiber darf es nicht ablehnen bis 11kw! In der Verordnung steht aber nicht drin das der Netzbetreiber nix dafür nehmen darf. Genehmigungspflichtig heißt ich muss vorher fragen darf ich das Ding dahin Schrauben wenn es mehr als 12Kw hat dann könnte der Netzbetreiber sagen nö das machste mal nicht, meistens wollen die aber lieber nur ihren Baukostenzuschuß.
Ich muss @krheinwald aber auch Recht geben wenn ich den Baumarkt fahre und 12 Heizlüfter kaufe und die bei mir anschließe bekommt der Netzbetreiber es auch nicht mit. :grin:

Umgekehrt wird ein Schuh draus: Es muss drinstehen, dass er was für die Kenntnisnahme der Anmeldung nehmen darf.

Mit einer Rechnung/Gebührenbescheid für Deine Anmeldung, hat er Dir den Empfang Deiner Anmeldung bereits quittiert und Du kannst nachweisen, dass Du Deiner gesetzlichen Anmeldepflicht nachgekommen bist.

Habe meine WALLBOX 11kw mit einem Vordruck des Netzbetreibers durch den Installateur bei den Stadtwerken Bad Bramstedt lediglich angezeigt. Soll wohl so sein :sunglasses:. Hat keine Gebühren verursacht.

@P2_malone

Was denn für einen Vordruck ?

Ich kenne nur die Webseite, möchte noch dazu sagen, dass ich das mobile Ladegerät (rot) von Polestar an einer CEE 16A nutzen möchte.

Hier auf dieser Seite stehen die Informationen meines Versorgers „Stadtwerke Bad Bramstedt“ zum Thema Wallbox.
Dein Versorger sollte Ähnliches bei dem Thema Wallbox vorhalten. Vordruck
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