Da es sicherlich sehr viele Mitglieder betrifft/interessiert und wir darauf keine Antwort bisher erhalten haben, habe ich gestern bzgl. der Garantieverlängerung von 2 auf 3 Jahre bei Polestar angefragt, ob es nochmal zusätzlich etwas Schriftliches als Nachweis für uns gibt.
Ich habe von Polestar eine Mail erhalten, dass die Garantie meines P2 um ein Jahr verlängert wird.
Dies stand in der Mail mit dem Rückruf und den OTA Updates.
Die Mail ist besser als nichts, denke ich.
Aber ist diese rechtlich bindend? Das bezweifle ich. Wer unterschreibt überhaupt rechtlich bindend für Polestar Deutschland?
Wir wenden uns dann vertrauensvoll an Dich.
Im Ernst: die Garantielaufzeit sollte mindestens im Kundenkonto sichtbar sein. Was aber einem künftigen Gebrauchtkäufer wenig nutzt.
Normalerweise sollte die an der VIN hängen und nicht am Namen.
Aber ich möchte das halt gesichert wissen, dass es im Profil steht und nicht über eine pauschale Aussage vom Support (s. AVAS).
Streng genommen sind das weiter oben schon unterschiedliche Formulierungen.
In der Mail, die wir bekommen haben, wird die Garantie für uns als frühe Kunden verlängert.
In der Support-Antwort an Matthias ist explizit gesagt, dass das Fahrzeug eine 3-Jahresgarantie besitzt. Für den von Dir zitierten Gebrauchtwagenkäufer macht genau das einen großen Unterschied.
Ich glaube tatsächlich nicht, dass da irgendein böser Gedanke hintersteckt. Es zeigt halt, wie wenig professionell auch in dieser Frage vorgegangen wird.
Ich habe jetzt noch mal mit folgendem Text auf die Mail geantwortet:
"Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Können Sie mir mitteilen, wo diese Info zur Garantieverlängerung für mich als Kunden eingesehen werden kann, sprich Kundenkonto oder ähnliches?
Ich als Kunde benötige ebenfalls etwas handfestes (schwarz auf weiß) als Nachweis und Beweis im Garantiefall gegenüber dem Vertragspartner und Polestar.