Ich habe oder hatte (?) auch großes Interesse an einer Garantieverlängerung.
Jetzt bin ich aber doch gerade etwas irritiert, dass Polestar dann kleinlich ist oder wird, wenn es darum geht, ob ein Software-Upgrade Teil der Gewährleistung ist.
Wenn sie dann doch einen Freeze auf Basis von Modelljahren machen („Ist heute zwar anders gelöst, ihr Stand erfüllt aber noch die gesetzlichen Anforderungen, gehen Sie weg!“), dann wäre die Garantieverlängerung nur eine Versicherung gegen echte Hardware-Schäden - wobei wir doch alle wissen, dass heute alles eine Kombination aus Hardware und Software ist?!
Das widerspricht auch so ein bisschen den Bekenntnissen aus der Q&A, dass Polestar auch für die Bestandsflotte der PS2 die aktuelle Software bereitstellen will?
Mein Punkt ist gerade, dass ich mich eigentlich freue, dass ich eine Garantieverlängerung kaufen kann (Ich habe als VIN 24xx eh schon drei Jahre), dass ich mir gerade aber überlege, ob das tatsächlich sinnvoll ist?
Es ist im Grunde auch völlig egal, ob man es nun unter Garantie, Gewährleistung oder „Support für Bestandsfahrzeuge“ verbucht.
Wenn dieser zitierte Fall tatsächlich die neue Regelung bei Polestar widerspiegelt, wäre das schon recht arm.
Zumal das wiedermal nur die frühen Vögel erwischt, weil spätere AVAS Module den Sound anscheinend auch OTA bekommen konnten (Möglicherweise auch diejenigen, bei welchen das AVAS anfänglich mal wegen Verdacht auf Defekt getauscht wurde).
Denn, wie @anon20072543 an andere Stelle schon schrieb, hat Thomas Ingenlath persönlich in der Tiefgarage feststellen müssen, dass das ursprüngliche Front-AVAS selbst in idealster Umgebung nicht wahrnehmbar war und daraufhin eine Änderung in Gang gesetzt.
Mag ja sein, dass das der Eine oder andere Neuling hier nicht mitbekommen hat, aber wir reden hier nicht über ein anderes Geräusch, sondern über „wahrnehmbar“ und „nicht wahrnehmbar“.
Dir @ROB-XK500E würde ich raten (wenn Du das wahrnehmbare AVAS möchtest), Deine Werkstatt zu fragen, ob sie Dir das Update mit dem AVAS aufspielen weil Dein Fahrzeug es nicht OTA bekommen kann. Meine hat das damals noch gemacht….
da hat Matthias völlig Recht, ansonsten schreibe ich bald wieder „wer will schon ein AVAS, der soll ja nicht heulen wie eine ZOE“, und dann gehen die Belehrungen von vorne los…
Der Servicepartner hat sich gemeldet, war ein Fehler im Mailsystem. Die Garantie ist richtig bis 2024 hinterlegt - also Polestar hat alles richtig gemacht!
ich war heute mal in der Werkstatt einen Termin vereinbaren für eine Garantiearbeit.
Habe dabei gleich mal nach meiner Garantiezeit gefragt.
Die Garantie wären immer 2 Jahre ab EZ und von drei Jahren hätte man noch nie etwas gehört.
Da sind die Werkstätten ja super informiert.
Meine Nachfrage beim Polestar Support ergab aber, das drei Jahre für mein Fahrzeug richtig hinterlegt sind.
Moment mal - sind „Internet“ und „Polestar Connect“ nicht 2 verschieden Dinge?
Ich dachte immer „Polestar Connect“ ist immer verfügbar weil fixe SIM im Auto.
Internet - also das für das die Registrierung bei dem „Telekom Hotspot Drive“ erforderlich war beim Fahrzeugkauf - das ist das was nach ein paar Jahren abläuft?