Künstlicher Lärm als Markenzeichen: Der feuchte Traum der E-Auto-Branche

Wenn ich die Gesetzeslage in meiner kleinen Welt richtig interpretiere, ist es aktuell nicht erlaubt, ‚unnoetig Gas zu geben, um auf sich aufmerksam zu machen - sprich zu posen‘.

Waere ein ESES Knopf damit nicht automatisch ein Oxymoron?

1 „Gefällt mir“

StVO und StVZO sind da ziemlich eindeutig…

1 „Gefällt mir“

Als die Lok „Adler“ 1835 erstmals zwischen Nürnberg und Fürth verkehren sollte – mit 30km/h –, soll ein Gutachter des Bayrischen Medizinalkollegiums gemeint haben, dass die Geschwindigkeit „bei den Passagieren die geistige Unruhe, ,Delirium furiosum‘ genannt“, hervorrufe. Natürlich könne sich jedermann freiwillig dieser Gefahr aussetzen – aber die Zuschauer müssten geschützt werden, und zwar durch eine sechs Fuß (zwei Meter) hohe Schranke auf beiden Seiten der Bahn.

:rofl:Dann bin ich dafür den „Red Flag Act“ in der gesamten EU wieder einzuführen:

… sinnvollerweise zusätzlich zur Fahne ein Jagdhorn, damit auch Menschen mit Sehbehinderung nicht durch diese neumodischen Elektrofahrzeuge gefährdet werden.

1 „Gefällt mir“