Natürlich ist Cruise Control (aka Tempomat) in der Serienausstattung. Steht auch so auf der Homepage und wurde hier auch schon ausführlich diskutiert:
Cruise Control und Speed Limiter (Einstellbarer Geschwindigkeitsbegrenzer) gehören zur Serienausstattung.
Adaptive Cruise Control ist mit dem Pilot-Paket erhältlich.
Gerade in Außendienst- und Auslieferer gehört so was rein. Aber fest eingestellt…Stadt 50, Land 100, BAB 130 (dann sollte aber auch die VZE richtig laufen)
Das sehe ich 100%ig genau so. Fahre auch durchaus viel (ca. 40k km/Jahr) und einen Großteil davon auf der Autobahn. Habe in meinem jetzigen Benz ACC und will das definitiv nicht mehr missen. Macht das Fahren deutlich entspannter. War deshalb für mich auch ein absolutes must-have bei der Polestar Konfiguration
Ich möchte dir da grundsätzlich nicht widersprechen, dennoch ist die Auslegung sehr unterschiedlich. Zum einen erfragt der Steuerberater in der Regel eine Rechnung mit ausgewiesenem Bruttolistenpreis oder einen konkreten Nachweis des Herstellers/Verkäufers zum BLP. Der Verkäufer stellt dir dann eine Rechnung mit BLP des ausgelieferten Fahrzeuges aus. Und genau da sehe ich auch den Knackpunkt. Der BLP des Modelljahr 23 ist auch zum Erscheinen des Modelljahr 24 immer noch der Alte. Besonders bei einem Modelljahreswechsel mit so essenziellen technischen Veränderungen halte ich das für vollkommen gerechtfertigt.
Das hier ist definitiv kein Beratung und zu 100% ohne Gewährt dennoch habe ich effektiv noch nie von einem anderen Vorgehen gehört noch bei einem eben solchen von Nachfragen oder einer Reklamation der Finanzverwaltung.
Um abschließend beurteilen zu können, ob ich einen sofort verfügbaren MJ2023 mit beiden Paketen nehmen könnte müsste man die 2023 Preisliste haben, konnte die nur leider noch nicht finden.
Eben nicht Der (vom Gesetz geforderte) BLP ist der Preis den es kostet am Tag der Erstzulassung beim Händler ein fiktives Fahrzeug mit identischer Ausstattung zum UVP des Herstellers zu kaufen. Wenn es für diese Ausstattung dann zu dem Zeitpunkt keine UVP mehr gibt, kommt man in den Bereich der Schätzung und wehe man verschätzt sich
Man kann natürlich die Rechnung von Polestar als Grundlage des BLP rannehmen, ist dann sehr sicher Steuerhinterziehung mit einem unbekannt hohen Risiko der Aufdeckung.
Es gilt die Preisliste zum Tag der Erstzulassung des zu besteuernden Fahrzeugs! Du könntest Abzüge für fehlende Ausstattung geltend machen, aber in welcher Höhe entscheidet vermutlich das Finanzamt, da die erhöhte Versteuerung immer noch günstiger als der BFH ist.
Ich habe ein MY22 im Februar 2022 bestellt. Angekommen ist es nahezu exakt 3 Monate später. Es handelte sich aber um ein gerade erst frisch produziertes, vorkonfiguriertes Fahrzeug. Das ungefähre Lieferdatum hatte damals aber gepasst (Mai/Juni). Übergabe war dann Ende Mai.
Also wie die Vorredner sagten: Die Lieferzeiten bei den Modellen stimmen ungefähr und daran kann man sich orientieren - auch für vorkonfigurierte Fahrzeuge.
Im Moment kann ich sowieso nichts tun außer warten und beobachten. Der Bestand an vorkonfigurierten Fahrzeugen im deutschsprachigen Raum ist Recht klein (DE 13 Fahrzeuge, AT 29, CH 4)und Tendenz geht nach unten .
Die Niederlande hat 96, davon 73 MJ24
Belgien 84, davon 74 MJ24
Italien 74, davon 71 MJ24
Die Konfiguratoren für all diese Länder zeigen ebenfalls 12/23-01/24 als Lieferdatum an.
Kann gut sein, dass das absolut nichts zu bedeuten hat. Ich warte noch ein paar Wochen ab und schaue es mir an, die Hoffnung ist, dass ab September die ersten vorkonfigurierten MJ24 auf der Polestar Website auftauchen, zu wann diese dann verfügbar sind wird sich zeigen.