Ladestation in der Tiefgarage im Mehrfamilienhaus

Der Gesetzgeber hat es sich meiner Meinung nach etwas zu einfach gemacht. Denn in so Mehrfamilienhäusern mit umfangreichen Eigentümerversammlungen ist das nämlich nicht so einfach, wie der Gesetzgeber sich das denkt. Die schwammigen Formulierungen helfen niemanden. Einerseits zu sagen: Japp, jeder hat das Recht auf eine Ladestation. Und andererseits zu sagen: Ja, aber die Art der Durchführung kann durch andere Eigentümer mitbestimmt werden, macht es nahezu unmöglich, das Vorhaben in einem Umfeld mit überkritischen Miteigentümern sinnvoll anzugehen.
Ich kann auch jetzt schon sagen: Bei uns in der WEG wird es gerichtliche Klagen geben, wenn es nicht so läuft, wie manche das gerne hätten (oder beim Thema Ladesäule gerne nicht hätten). Bei uns sind schon Eigentümer nach Mehrheitsbeschlüssen wegen Gartenzäunen vor Gericht gezogen. Was dann erst bei einer so gefährlichen (und zugleich unnötigen) elektrischen Anlage wie einer Hand voll Ladesäulen passiert - kaum auszumalen!

Inzwischen muss ich aber auch sagen, dass die Kosten mich abschrecken.
Bei fünf Eigentümern, die Wallboxen wollen, sind wir im Kostenbereich von 15.000-20.000 Euro. Und das, wo ich nicht plane, noch länger als 2 Jahre in dieser Wohnung wohnen.

Und zum Abschluss ein kleines Schmankerl:
Ich muss mich hier mit Nachbarn auseinandersetzen, die so E-Mails an alle anderen Eigentümer schicken von wegen „Was soll das eigentlich? Ich darf mir für meinen Wagen ja auch keine Dieselpipeline in die Tiefgarage legen? Ich bin dagegen.“

Oh, freistehendes Eigenheim, wärst du doch nicht so unbezahlbar rund um Frankfurt.

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Dem letzten Satz kann man nur zustimmen. WEGs sind grds. unberechenbar, auch bei einfacheren Sachverhalten.
Hier geht es meine ich darum zu überzeugen, dass niemandem Kosten entstehen, dass die Installation fachgerecht und sicher durchgeführt wird, keine optischen Einbussen entstehen und natürlich dass weder die Wallbox noch das Auto abbrennen werden :roll_eyes:.
Wenn die WEG überschaubar gross ist und man Zugang zu den Mitgliedern hat, könnte man diese vor der Versammlung persönlich informieren und damit ggf. Vorbehalte abbauen.
Ob sich Aufwand und Kosten gerade für einen Mieter lohnen, ist eine Frage, die man vorher beantworten muss.
Wären wir bei uns Mieter, hätten wir es sicher sein lassen. Zumal auch der Energieversorger schwierig war.

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Ich verstehe ja durchaus, dass man als Eigentümer gerne wissen möchte, was so geschieht.
Aber genau aus dem Grund hatte ich eine Präsentation erstellt, die auch alle wichtigen Bullet-Points enthält und sogar die teurere Lösung mit Lastmanagement ins Rennen geschickt.
Dagegen kann dann auch der Energieversorger nichts mehr sagen.
Mittlerweile haben sich mein Nachbar und mein Vermieter nochmals an die Hausverwaltung gewandt hatte aber noch keine Zeit mit beiden zu reden.
Ich hätte nichts dagegen auf eine Eigentümerversammlung zu warten, aber die ist angeblich nicht digital machbar und persönlich (alle Eigentümer >70 Jahre) aktuell nicht geplant und nicht in Aussicht.
Das heißt für mich am Ende, dass nichts passiert und das halte ich für inakzeptabel da meine Förderzusage über die 900,-€ dann im August verfällt.
Aber genug der müßigen Diskussionen. Sobald sich wieder was substanzielles tut melde ich mich wieder :slight_smile:

Ein sehr guter Artikel als eventuell benötigte Argumentationshilfe:

Wie viel Strom ist erforderlich, um eine Tiefgarage mit fast 60 E-Autos zu betreiben? Das Ergebnis hat sogar den Netzbetreiber überrascht.

Für unsere TG auch kein Problem. Wir haben 100 private und 100 gewerbliche Parkplatze (TG unter einem Bürobau). Der Haupteigentümer hat den Winter über den Stromverbrauch vom Bürogebäude gemessen und mit den Stadtwerken zusammen kam man zum Schluss dass die Anschlussleistung mehr als ausreichend ist um alle 200 Plätze mit einer Wallbox auszustatten. Ein Lademanagement ist natürlich obligatorisch.

Davor gab es eine Umfrage. Kaum jemand fährt mehr als 50km am Tag. Den Fall Akku komplett leer, so daß man von 0 auf 100 laden muss, wird es nur in seltenen Fällen geben.