Hallo Forum,
mein Polestar 2 geht ab Mai wieder zurück zur ALD. Zur Abrechnung von Minderkilometer habe ich eine Frage. Im Leasingvertrag ist im Paragraf 11 der folgende Info zu lesen
Die Abrechnung der Technik-Service-Pauschale erfolgt taggenau. Dazu werden die Mehr- oder Minderkilometer bei regulärem Ver-tragsende und regulärer Fahrzeugrückgabe dergestalt abgerech-net, dass der LG dem LN die gefahrenen Mehrkilometer zu dem im Leasingvertrag festgelegten Technik-Service-Belastungssatz zzgl. MwSt. in Rechnung stellt, während der LG dem LN die gefahrenen Minderkilometer zu dem ebenfalls im Leasingvertrag festgelegten Technik-Service-Erstattungssatz vergütet, wobei Minderkilometer bis höchstens 10.000 Kilometer in Ansatz gebracht werden. Für Mehr- und Minderkilometer gilt eine Kilometerfreigrenze von 2.500.
Ich habe aktuell 85000 km gefahren. Laut Leasing Vertrag darf ich bis 100000 km in den vier Jahren fahren. Wie ist das Verhältnis von Freikilometer und den Minderkilometern? Werden in meinem Fall 10000 km angerechnet oder werden aufgrund der Kilometerfreigrenze von den 10000km die 2500 km abgezogen?
Hat jemand von Euch hierzu Erfahrungen? Wenn nicht, dann werde ich das mit ALD klären.
VG Dieter