Mythen, Knallgas & Co. – Wallbox-Verweigerung durch Miteigentümer

Sowas ist wirklich ärgerlich. Bei mir in OÖ war es auch kein Problem (Mehrparteienhaus, Wohnungen im Eigentum) Wobei ich hatte den großen Vorteil, dass in der Tiefgarage ohnehin schon mehrere Wallboxen von anderen Eigentümern installiert waren.
Nachgefragt hat im Übrigen bei uns überhaupt niemand - Meldung bei der Hausverwaltung, die gab das OK und der Elektriker hat ein 3-phasiges Kabel gezogen. Fertig.

Mir ist bewusst, dass das nicht ganz korrekt ist, aber ehrlich - je mehr man bei solchen Sachen nachfragt um so mehr Probleme gibt es. Vor allem ist es sinnfrei, weil in letzter Instanz kann die Installation sowieso nicht unterbunden werden.

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Wofür gibt es denn eine Hausverwaltung? Die soll sich doch aufgrund der Anfrage drum kümmern. Und wenn die sagt „ok“ dann hinterfragt man doch nicht, oder?

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Das ist oft das Verständnis - ist aber tatsächlich NICHT so. Antragsteller muss immer derjenige sein, der die Wallbox installiert. Und das ist der Wohnungsbesitzer. Es liegt nicht in der Verantwortung der Hausverwaltung die Einverständniserklärungen für dich einzusammeln.
Einsprechen können ja letztendlich auch die anderen Besitzer selbst - und nicht die Hausverwaltung. Rechte hat die Hausverwaltung in der Regel (sie ist ja im seltensten Fall der Besitzer der Liegenschaft) überhaupt keine - und kann somit nichts „erlauben“ oder „verweigern“.

Aber ich gebe dir recht - in der Praxis wäre es viel einfacher das über die Hausverwaltung zu spielen und ich bin froh dass das in unserem Haus so gehandhabt wird :wink:

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Ich benötige keine Zustimmung, informiert muss aber jeder Eigentümer werden.
Wenn innerhalb von 2 Monaten kein Einspruch kommt, gilt es wie eine Zusage, wenn aber doch jemand Einspruch erhebt, kann die Zusage gerichtlich ersetzt werden.

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Bei mir ist es auch eine Genossenschaft, die haben an sich keine Einwände.
Da aber schon einige Wohnungen in Privatbesitz sind, müssen diese Miteigentümer auch zustimmen.

Obacht: Wir müssen hier sicherlich nach :de:, :austria: : und :switzerland: unterscheiden.

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Absolut Markus,
und da gilt auch immer, dass das beste Forum eine rechtlich verbindliche Auskunft nicht erteilen kann. Und in diesem Sinne denke ich macht Norbert alles richtig. Wenn kein Einverständnis kommt, dann muß man eben den Rechtsweg beschreiten. Auch wenn es länger dauert ist es dann 100% rechtssicher.

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Hallo Thomas,
schön zu hören, dass du die Zweifel deiner Miteigentümer ausräumen konntest. Ich hoffe, dass mir das auch noch gelingt!

Alle Benachrichtigungen wurden eingeschrieben verschickt, und ich habe den gesamten Prozess penibel dokumentiert.

In meinen Schreiben habe ich die geplante Änderung detailliert beschrieben:

  • Anschluss der Wallbox an meinen eigenen Zähler
  • Leistungsbegrenzung auf 5,5 kW
  • Installation durch einen konzessionierten Elektrotechniker
  • Fachgerechtes Schließen aller Brandschottungen
  • Nahtlose Integration der Leitungsführung in das bestehende Netzwerk
  • Keine Einschränkungen der Nutzung von Garage oder Kellerräumen
  • Angebot des Elektrotechnikers als Anlage beigefügt
  • Begründung, warum die Voraussetzungen nach § 16 Abs 2 WEG erfüllt werden

In D :de: ist die Wallbox „Sondereigentum“, wie z.B. die Türen innerhalb der Wohnung. Da hat die HV grundsätzlich nichts mit zu tun, das ist einzig und allein Sache des (Wohnungs-)Eigentümers.

Edit:

Ganz sicher, insbesondere die Leistungslimitierungen sind ja teilweise erschreckend, insbesondere in :austria: (mein Eindruck) , da kann man ja fast schon mit Schuko laden. Wäre schön wenn jeder seine Beitrag kennzeichnend wo in DACH das ist.

Nachdem der ganze Thread unter Regionalgruppe / Österreich läuft sollte es aber eh klar sein über welches Land diskutiert wird :stuck_out_tongue_winking_eye:

Sehe ich nicht so tragisch - 5,5kW / 8A reichen in der Regel um den Wagen über Nacht locker voll zu bekommen. Und nix anderes will ich zuhause.

Ui, jetzt wo du es sagst… Hab ich tatsächlich nicht drauf geachtet. Daher ist es ja klar.

Recht hast du, aber ich denke (außer mir) haben das weitere 80% nicht wahrgenommen…

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Alles schon durch, Anspruch ist schön und gut, durchsetzen lässt er sich in so einem Fall nur mit einer Klage und der Ausgang ist trotzdem ungewiss.