Mythen, Knallgas & Co. – Wallbox-Verweigerung durch Miteigentümer

Hallo zusammen,

seit einem Monat bin ich nun rein elektrisch unterwegs – mit meinem Polestar 2, MY23, LRDM. Ich muss sagen, ich bin einfach voll zufrieden mit dem Auto und freue mich jeden Tag aufs Neue, Teil der E-Mobilitäts-Community zu sein!

Nun zu meinem Anliegen: Da ich schon vor mehr als einem Monat die Entscheidung für ein E-Auto getroffen hatte, begann ich, mich über die Installation einer Wallbox in unserer Wohnanlage zu informieren. Nach einiger Recherche stieß ich auf hilfreiche Vorlagen im Internet und habe gemäß § 52 Abs. 1 Z2 WEG (Duldung von Änderungen gem. § 16 WEG) eine Benachrichtigung an alle 20 Miteigentümer geschickt.

Etwa die Hälfte der Eigentümer hat mir recht zügig eine Zustimmung erteilt – was sie ja nicht zwingend müssen, da laut Gesetz nach zwei Monaten ohne Antwort eine Zustimmung angenommen wird. Ich dachte mir also, ich warte die verbleibenden Wochen ab, lasse die Frist verstreichen und leite dann die Installation meiner Wallbox ein.

Doch in der letzten Woche gab es zwei Absagen, die mich einerseits zum Schmunzeln bringen, andererseits aber auch ärgern, weil sie auf falschen Annahmen beruhen und mir die Heimlademöglichkeit verweigern. Im schlimmsten Fall muss ich die Zustimmung gerichtlich durchsetzen – was ich eigentlich vermeiden möchte.

Hier die beiden Absagen für euch, zur Unterhaltung und auch, um meinen Frust zu teilen:

Absage 1:
„Aus persönlichen und sicherheitstechnischen Gründen bin ich gegen eine Wallbox in geschlossenen Räumen in einer Tiefgarage, da Knallgas beim Laden von der Batterie entstehen kann. Ladestationen gehören meines Wissens ins Freie, da sich explodierendes Gasgemisch ansammeln kann, und durch Betätigen eines Lichtschalters und Funkenflugs sich dann entzündet.“

Absage 2:
„Ich XXX, Eigentümerin der Wohnung XXX, stimme dem Antragsteller XXX einer Errichtung (Wallbox) NICHT zu.
Gründe für mich:
Erhöhte Brand- und Sicherheitsgefahr. Daraus erfolgen eventuell erhöhte Betriebskosten. Erhöhte Gebäudeversicherung zahlen dann alle!“

Zum Glück habe ich derzeit die Möglichkeit, mein Auto am Arbeitsplatz zu laden. Ohne diese Option wäre ich ausschließlich auf öffentliche Ladestationen angewiesen.

Vielleicht habt ihr Tipps oder eigene Erfahrungen, wie man mit solchen Miteigentümern umgehen kann? Der Weg zum Rechtsanwalt sollte wirklich der allerletzte Schritt sein.

Vielen Dank und liebe Grüße,
Ein begeisterter E-Mobilitäts-Frischling

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ChatGPT antwortet dir:

Die Rechtslage in deinem Fall ist relativ klar und zu deinen Gunsten geregelt, da es sich um eine gesetzliche Erleichterung für die Installation von Ladeinfrastruktur in Wohnungseigentumsanlagen handelt. Hier eine kurze Einschätzung:

Rechtslage in Deutschland (WEG-Reform 2020):

  1. Anspruch auf Errichtung einer Wallbox:

Nach der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) hast du als Wohnungseigentümer (§ 20 Abs. 2 Nr. 2 WEG) einen Anspruch darauf, eine Ladestation für ein Elektrofahrzeug einzurichten. Voraussetzung ist, dass du die Installation selbst bezahlst und sie keine unverhältnismäßigen Nachteile für die anderen Eigentümer bringt.

  1. Verfahren:

• Du musst deinen Antrag auf Zustimmung zur Installation einer Wallbox bei der Eigentümergemeinschaft einreichen.

• Die Eigentümergemeinschaft darf die Installation grundsätzlich nicht verweigern, solange die Wallbox den technischen Standards entspricht und keine Gefährdung für die Gemeinschaft darstellt.

• Explizite Zustimmung ist nicht notwendig, wenn keine Einwände mit sachlich gerechtfertigten Gründen erhoben werden.

  1. Widersprüche der Miteigentümer:

Die Einwände der beiden Eigentümer (Knallgasbildung und erhöhte Versicherungskosten) sind unbegründet:

• Knallgasbildung: Diese Annahme ist veraltet und wissenschaftlich nicht haltbar. Lithium-Ionen-Batterien setzen kein Knallgas frei. Wallboxen entsprechen strengen Sicherheitsnormen (z. B. DIN-Normen), was die Gefahr von Bränden oder Explosionen in der Tiefgarage auf ein Minimum reduziert.

• Versicherungskosten: Die Installation einer Wallbox führt in der Regel nicht zu erhöhten Versicherungsbeiträgen. Viele Versicherer haben ihre Tarife angepasst, um E-Mobilität zu fördern.

  1. Stillschweigende Zustimmung:

Gemäß § 20 Abs. 2 WEG ist eine Zustimmung nach Ablauf der Frist von zwei Monaten anzunehmen, wenn keine sachlich fundierten Ablehnungen vorliegen. Die genannten Gründe wären bei einer gerichtlichen Klärung höchstwahrscheinlich nicht haltbar.

Tipps für den weiteren Umgang:

  1. Aufklärung:

Versuche, die ablehnenden Eigentümer mit sachlichen Informationen zu beruhigen. Du könntest beispielsweise technische Unterlagen und Sicherheitsnachweise der Wallbox beilegen, um Bedenken zu entkräften.

  1. Gemeinschaftsinteresse betonen:

Argumentiere, dass die Förderung von E-Mobilität auch den Wert der Wohnanlage steigert und sich eine Ladeinfrastruktur positiv auf die Zukunftsfähigkeit der Gemeinschaft auswirkt.

  1. Schlichtung anbieten:

Falls die Eigentümer weiterhin nicht zustimmen, kannst du die Einwände beim Verwalter oder einer Mediationsstelle klären lassen, bevor es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt.

  1. Rechtsweg als letzte Option:

Sollten die Einwände weiterhin bestehen und den Fortschritt blockieren, bleibt dir der Weg zu einem Anwalt. Die Erfolgsaussichten sind aufgrund der klaren Rechtslage gut.

Viel Erfolg! Gerne helfe ich, wenn du weitere Fragen hast oder Unterstützung beim Argumentieren brauchst.

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Das gilt doch eher für 12V Blei-Akkus, vielleicht reicht hier schon ein wenig Nachhilfe.

Auch das sollte sich ja durch eine Anfrage bei der Versicherung klären lassen. Ich hoffe ihr habt keine Öl- oder Gasheizung im Haus oder jemand lädt E-Bikes oder E-Scooter in der Garage.

Aus reinem Interesse: In welcher Altersgruppe sind die ablehnenden Miteigentümer?

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Ich würde den Weg gehen die Mitbewohner mit Informationen wie z.B. Ladestationen für Elektrostraßenfahrzeuge (VdS Publikation) versorgen um den scheinbar vorhandenen Bedenken zu begegnen. Offizielle Informationsquellen bewirken manchmal Wunder :sunglasses::+1:.

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Ich werde es zunächst mit Aufklärung und dem Vorlegen fundierter Beweise versuchen. Allerdings habe ich nur wenig Hoffnung, da ich befürchte, dass hier die Sturheit überwiegt. Egal, wie überzeugend die Argumente oder Beweise sind, scheinen manche Menschen unerschütterlich an ihrer eigenen Meinung festzuhalten.

So zwischen 50 und 60.

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Das Argument „erhöhte Betriebskosten“ zieht nicht wirklich. Bei allen Tiefgaragen, die ich in der Vergangenheit gemietet hatte, war ein großer Aufwand wegen Lüftung und Kohlenmonoxidwarnung, beides nötig weil Verbrenner in geschlossenen Räumen eine dumme Idee sind. :roll_eyes:

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Das ist typisch deutsch. Was soll denn der Aufwand eines Antrages wenn ohnehin i.d.R. keine Zustimmung notwendig ist.

Man hätte auch einfach die Installation einer WB erlauben können, solange das Gerät und Installation den techn. Standards entspricht, wovon bei fachgerechter Montage und zertifiziertem Produkt ja einfach ausgegangen werden kann.

Irgendwie wird das E-Mobilisten-Leben unnötig schwer gemacht…könnte mich schon wieder aufregen.
Aus purem Interesse: wie ist das Thema in Ö und CH geregelt?

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In Österreich genauso von kartoffel911 beschrieben, selbes Procedure.

Ich bin grade beinahe vom Stuhl gefallen, als ich das gelesen habe :joy:

In beiden Fällen würde ich es erst einmal mit einem klärenden Gespräch versuchen.

Das erste ist ja ganz offensichtlich immens veraltetes Wissen. Die Installation von Ladestationen in Garagen und Parkhäusern sind gängige Praxis. Gase werden bei modernen Akkus keine Ausgestoßen. Man lädt ja ein Notebook oder Handy auch nicht auf der Terrasse, damit das Wohnzimmer nicht explodiert :wink:

Wenn Versicherungen und Brandgefahr die Hauptbedenken sind, dann ist vielleicht diese Aufklärende Seite einer Versicherung, die E-Autos eine niedrigere Brandgefahr als Verbrennern bescheinigt, ein guter Ausgangspunkt:

Vielleicht wäre es ja auch möglich, die beiden besorgten Parteien zu einem Termin mit einem Elektriker einzuladen. Du wirst dir ja vermutlich erst mal eine Angebot geben lassen wollen, wofür sich der Elektriker bestimmt ein Bild von der Lage vor Ort machen möchte. Wenn ein Fachmann die Sorgen nimmt und das veraltete Wissen auffrischt, lassen sich die Parteien vielleicht ohne weitere Schritte umstimmen.

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Dieses Werk würde ich jemand der unsicher ist lieber nicht in die Hand geben, denn darin werden zig einzuhaltende Vorschriften aufgeführt, gute Durchlüftung gefordert,… Wenn jemand die Installation/Inbetriebnahme einer Wallbox verhindern will und sich auf den Standpunkt stellt, dass vorher die Einhaltung aller aufgeführten Regeln nachzuweisen ist, dann gute Nacht. Es dürfte schwierig werden einen Handwerker zu finden, der einem das alles schriftlich bestätigt.

Das kann ich nur unterstützen.
Die VdS-Merkblätter sollte man selbst nicht ins Spiel bringen. Solange man sich versicherungsseitig im Privat- oder Gewerbegeschäft bewegt, dürften die auch nicht so eine entscheidende Rolle spielen wie im Industriegeschäft. Dann werden die aber ohnehin vom Versicherer ins Spiel gebracht.
Wichtig ist , dass die Wallbox auf nicht brennbarem Untergrund installiert wird und auch in der Nähe keine brennbaren Dinge (Holz, Kartonagen, etc.) gelagert werden.
Ich kann nur empfehlen die Installation einer Wallbox im Vorfeld dem Gebäudeversicherer anzuzeigen und mit der Info zu flankieren, dass diese in einem Bereich installiert wird, wo Wände und Decken aus nicht brennbaren Materialien sind. Ergänzende Empfehlungen möge der Versicherer bitte innerhalb von 2 Wochen aufgeben.
Im Industrieversicherungsbereich ist das Vorgehen quasi ein Muss. Vielleicht gibt es in der Garage ja sogar eine Sprinklerung…

Ein höherer Versicherungsbeitrag wird für die Wallbox mit 99%iger Sicherheit nicht erhoben. Theoretisch erhöht sich zwar der (Neu-)Wert der Immobilie und damit auch der Versicherungsbeitrag, in einem solchen Detail wird der Versicherungswert aber nicht ermittelt. Außerdem, was macht eine Wallbox wertmäßig bei einer Wohnanlage mit 20 Wohneinheiten aus? Nix!

Hallo zusammen, hier ein kleines Update:

Ich habe die beiden Miteigentümerinnen nochmals kontaktiert – einerseits per WhatsApp-Nachricht und zusätzlich in ausgedruckter Form in den Briefkasten, da ich auf die Nachricht keine Rückmeldung erhalten habe.

In beiden Fällen habe ich erklärt, dass ich gerne auf die geäußerten Sicherheitsbedenken eingehen möchte, und habe auch ein persönliches Gespräch angeboten.

Neben dem Hinweis auf die CE-Zertifizierung der Geräte und die Einhaltung wichtiger europäischer Normen sowie der erneuten Betonung, dass die Installation durch einen konzessionierten Elektrotechniker erfolgen wird, habe ich zusätzlich Informationen beigefügt, die hoffentlich dazu beitragen, die Bedenken zu entkräften.

Für Absage 1:

Ich habe ein hilfreiches Infoblatt des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie – Thema: Brandsicherheit bei E-Fahrzeugen gefunden, das unter anderem folgende Aussage enthält:

Ladegase
Ein vielfach verbreiteter Irrglaube ist, dass moderne E-Autos sogenannte Ladegase absondern. Dies traf noch auf alte Blei-Akkus zu, die beispielsweise in Staplerfahrzeugen zum Einsatz kamen. In allen modernen E-Autos kommen jedoch Lithium-Ionen-Batterien zum Einsatz, die weitgehend gasdicht und sicher sind. Deshalb ist in aktuellen öffentlich- Brandsicherheit bei E-Fahrzeugen 3 von 5 rechtlichen Vorschriften (etwa auch in Wien / MA37) vorgesehen, dass für moderne gasdichte E-Autos mit Lithium-Ionen-Batterien keine zusätzlichen baulichen Anforderungen bzw. Abluftanlagen für das Laden in geschlossenen Räumen erforderlich sind. Jedoch ist in Wien die Kennzeichnung „Laden verboten für E Fahrzeuge mit Blei-Säure Traktionsbatterien“ anzubringen, was jedoch keine modernen E-Autos betrifft

Für Absage 2:

Ich habe bei der Gebäudeverwaltung nachgefragt, ob durch die Installation der Wallbox eventuell Kosten für die anderen Miteigentümer entstehen könnten. Die Antwort war ein eindeutiges „Nein“.

Ich habe beiden Miteigentümerinnen eine Frist bis Ende nächster Woche gesetzt, mit der Bitte, ihre Entscheidung zu überdenken und mir eine Antwort zukommen zu lassen.

Falls ich bis dahin keine Rückmeldung erhalte, werde ich die Angelegenheit an eine rechtliche Instanz zur weiteren Klärung übergeben. Ich hoffe jedoch sehr, dass wir eine einvernehmliche Lösung finden können.

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Es sind sogar über 40 Einheiten, die meisten wohnen zur Miete und sind keine Eigentümer.

Aber ich habe das schon mit der Hausverwaltung abgeklärt, hier die Aussage:

Mehrkosten treffen die Eigentümer und/oder Mieter der Wohnhausanlage nicht. Versicherungsschäden, wie zB ein Brand, sind über die Gebäudeversicherung gedeckt und die Verzählerung muss natürlich über Ihren Wohnungszähler erfolgen. Die Wallbox selbst ist jedoch nicht versichert, sondern nur die Folgeschäden nach einem versicherten Vorfall.

Knallgas entsteht in jedem 12V Bleiakku!
Also ginge diese Gefahr von fast jedem Auto aus!

Update 2:
Eine der beiden Miteigentümerinnen, die ich per WhatsApp kontaktiert habe, (ich weiß nicht wer) um ihre geäußerten Zweifel aufzuklären, hat sich bei der Verwaltung (Genossenschaft) darüber beschwert, dass ich sie telefonisch kontaktiert habe.

Es scheint hier also kein Interesse an einer sachlichen Klärung zu bestehen, sondern reine Ignoranz vorzuherrschen. Dabei war ich stets höflich, habe ein persönliches Gespräch angeboten und versucht, die Bedenken respektvoll auszuräumen – und dann kommt so etwas.

Leider gibt es Menschen, die sich keinen Millimeter von ihrer Meinung abbringen lassen, selbst wenn fundierte Informationen und Lösungsansätze vorgelegt werden. Solche Sturköpfe machen die Sache nur unnötig kompliziert.

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Ja, und die Zahl derer steigt täglich, leider.
Ich hoffe, du findest eine zufriedenstellende Lösung.

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Wenn du doch die Zustimmung nicht brauchst, warum gehst du dann nun weitere Schritte ein? Lass die Wallbox doch installieren, denn so habe ich dich verstanden, kann die Gegenseite eh nichts machen?

Sorry zu hören, dass es bei dir im Haus schwierig ist.
Habe selbst im September eine Wallbox in Wien installiert und bin auch den Weg gegangen alle Eigentümer zu informieren. Musste in 2 Häusern alle informieren, da mein Parkplatz am Nebengrundstück liegt und die Wallbox am Zähler meiner Wohnung angeschlossen wurde. Insgesamt ca 100 Parteien!
Im Nebenhaus sind die Leute gut organisiert und haben eine Verteilerliste und es gibt auch schon Eigentümer mit Lademöglichkeit. Einige habe ich direkt kontaktiert und auf einer Liste unterschreiben lassen. Den Rest mit eingeschriebenen Briefen informiert. Nach der Information haben die Nachbarn 2 Monate Zeit um Einspruch einzulegen.
Ich hatte auch zwei „Einsprüche“. Bezüglich Wartungskosten und der Zustimmung ,dass ich bei einer möglichen ich bei einer eventuellen Installation des Nachbarn auch zustimmen werde. Auch ein paar technische Fragen und den Wunsch das Ganze von einem Professionisten ausführen zu lassen. Also alles einfach zu klären.

Hab mich aber damals auch rechtlich damit auseinandergesetzt. Es kann dir nicht wirklich untersagt werden eine Wallbox zu installieren. Du musst die Leute nur formal richtig informieren (eingeschriebener Brief oder Empfangsbestätigung).
Wenn jemand dagegen stimmt kannst du eine „gerichtliche Ersetzung“ der Zustimmung beantragen. Ich hab verstanden das dies eher ein einfaches Verfahren ist, weil die Einsprüche (zumindest die die du bekommen hast) technisch aber auch kostenmässig nicht nachvollziehbar sind.

Wichtig ist:

  • die Wallbox muss an deinem Zähler angeschlossen werden.
  • Max 5,5kW (3-phasig).
  • vom Elektriker angeschlossen
  • beim Netzanbieter gemeldet.

Schade, dass es immer wieder Quertreiber gibt, aber ich wünsche dir eine gute Lösung zu finden.
Viel Erfolg

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Ich hab mir schon gedacht, dass es so kommt. Bei Leuten, die mit solchen alternativen Fakten und „Sicherheitsbedenken“ argumentieren, kommst du wohl nicht weit. Es gibt sie leider, solche Nörgler. So wie ich die Rechtslage in DE interpretiere (ich selber bin aus :switzerland:), scheint es aber trotzdem gut möglich, dass du zu deiner Wallbox kommst.

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Schade, daß es bei Dir so mühselig ist Norbert. In meinem Fall war es einfach. Ich wohne auch in Wien in einem Genossenschaftsbau, allerdings ohne Eigentum. Ich habe bei der Genossenschaft angefragt, und die Genehmigung unter diesen Bedingungen bekommen:
Anschluß an meinem Zähler
Kosten komplett durch mich getragen.
Installation durch eine Fachkraft.
Nach Installation Übermittlung des Prüfberichts.

Das hat dann alles der Elektriker erledigt, der das auch bei den Wiener Netzen gemeldet hat und die Anlage demenentsprechend auf 9,6kW runtergeregelt hat.

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