Hallo zusammen,
seit einem Monat bin ich nun rein elektrisch unterwegs – mit meinem Polestar 2, MY23, LRDM. Ich muss sagen, ich bin einfach voll zufrieden mit dem Auto und freue mich jeden Tag aufs Neue, Teil der E-Mobilitäts-Community zu sein!
Nun zu meinem Anliegen: Da ich schon vor mehr als einem Monat die Entscheidung für ein E-Auto getroffen hatte, begann ich, mich über die Installation einer Wallbox in unserer Wohnanlage zu informieren. Nach einiger Recherche stieß ich auf hilfreiche Vorlagen im Internet und habe gemäß § 52 Abs. 1 Z2 WEG (Duldung von Änderungen gem. § 16 WEG) eine Benachrichtigung an alle 20 Miteigentümer geschickt.
Etwa die Hälfte der Eigentümer hat mir recht zügig eine Zustimmung erteilt – was sie ja nicht zwingend müssen, da laut Gesetz nach zwei Monaten ohne Antwort eine Zustimmung angenommen wird. Ich dachte mir also, ich warte die verbleibenden Wochen ab, lasse die Frist verstreichen und leite dann die Installation meiner Wallbox ein.
Doch in der letzten Woche gab es zwei Absagen, die mich einerseits zum Schmunzeln bringen, andererseits aber auch ärgern, weil sie auf falschen Annahmen beruhen und mir die Heimlademöglichkeit verweigern. Im schlimmsten Fall muss ich die Zustimmung gerichtlich durchsetzen – was ich eigentlich vermeiden möchte.
Hier die beiden Absagen für euch, zur Unterhaltung und auch, um meinen Frust zu teilen:
Absage 1:
„Aus persönlichen und sicherheitstechnischen Gründen bin ich gegen eine Wallbox in geschlossenen Räumen in einer Tiefgarage, da Knallgas beim Laden von der Batterie entstehen kann. Ladestationen gehören meines Wissens ins Freie, da sich explodierendes Gasgemisch ansammeln kann, und durch Betätigen eines Lichtschalters und Funkenflugs sich dann entzündet.“
Absage 2:
„Ich XXX, Eigentümerin der Wohnung XXX, stimme dem Antragsteller XXX einer Errichtung (Wallbox) NICHT zu.
Gründe für mich:
Erhöhte Brand- und Sicherheitsgefahr. Daraus erfolgen eventuell erhöhte Betriebskosten. Erhöhte Gebäudeversicherung zahlen dann alle!“
Zum Glück habe ich derzeit die Möglichkeit, mein Auto am Arbeitsplatz zu laden. Ohne diese Option wäre ich ausschließlich auf öffentliche Ladestationen angewiesen.
Vielleicht habt ihr Tipps oder eigene Erfahrungen, wie man mit solchen Miteigentümern umgehen kann? Der Weg zum Rechtsanwalt sollte wirklich der allerletzte Schritt sein.
Vielen Dank und liebe Grüße,
Ein begeisterter E-Mobilitäts-Frischling