Bitte sauber trennen: Mit „Steuerlast“ ist hier wahrscheinlich die Einkommensteuer gemeint - das hat nichts mit der Umsatzsteuerpflicht zu tun. Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Ich kann einkommensteuerpflichtig sein, aber nicht umsatzsteuerpflichtig oder umgekehrt.
Für die Umsatzsteuer lege ich dem Finanzamt eine Umsatzsteuererklärung vor. Wie ich auf die einzelnen Beträge in dieser Erklärung komme, muss ich schon selbst ausrechnen (oder der Steuerberater) - das Finanzamt rechnet da nicht etwa die kWh in Euro um!
Wenn ich den Strom in das Netz einspeise, dann muss ich keine USt von 5ct bezahlen aber wenn ich es selbst verbrauche, dann schon? Klingt merkwürdig.
Ich habe mich tragischerweise Umsatzsteuerpflichtig gemacht, weil ich hörte (und dachte), „Dann bekomme ich die Umsatzsteuer der Anlage wieder zurück“. Ein nicht gerade kleiner Betrag.
Soweit so gut… Bis mir dann das FA im nächsten Jahr klar machte, dass ich diese Umsatzsteuer Rückerstattung wiederum im Folgejahr als Einnahme verbuchen muss und somit einiges davon wieder verliere
Unterm Strich „lohnt“ es sich immer noch, aber das zusätzliche Gehampel mit dem Finanzamt wäre es mir kein zweites Mal wert.
Klingt merkwürdig, ist aber genau so! Soll ja aber abgeschafft werden, genauso wie diese unsinnige EEG Umlage wenn Du mit Deiner PV Anlage auf einem Mehrfamilienhaus noch andere Parteien versorgst. Wohnen bspw. Deine Eltern mit im Haus, musst Du für deren Stromverbrauch aus eigener Erzeugung EEG Umlage zahlen…
Wird alles besser mit der Zeit, dafür wird die Ampel schon sorgen.
Genau, aber nur 5 Jahre lang, dann ist das Thema „Umsatzsteuer Optierung“ erledigt. Ich habe es durchgerechnet, es lohnt sich trotzdem. Ganz grob bezahle ich 5 Jahre lang etwa 50% der 19% MwSt auf die PV-Anlage.
Wenn du in das Netz einspeist, dann zahlt dir dein Netzbetreiber die Vergütung und darauf auch die Umsatzsteuer.
Beispiel: Vergütung 10 ct / kWh → Der Netzbetreiber zahlt dir 11,9 ct pro kWh. Davon führst du 1,9 ct an das Finanzamt ab.
Wenn du den Strom selbst verbrauchst, dann ist es wie oben beschrieben. Stichwort „unentgeltliche Wertabgabe“. Siehe bspw.: Wie berechne ich die Umsatzsteuer für Photovoltaik-Eigenverbrauch?
Wenn du so „ungeschickt“ warst, die Umsatzsteuerrückerstattung erst im Folgejahr (x+1) zu beantragen (bzw. zu erhalten), dann ist das im Jahr x+1 so. Dafür konntest du aber auch im Jahr der Inbetriebnahme (x) die Umsatzsteuer auf die Anlage von der Einkommensteuer abziehen und hast eine fette Rückzahlung erhalten.
Wenn man die Anlage im Jahr x anschafft und im Jahr x auch die Umsatzsteuer zurückerhält, dann hebt sich das ±0 auf und dann kann da im Jahr x auch keine Einkommensteuerpflicht entstehen.
Wer Spaß daran hat, der kann sich da selbst ganz gut schlau machen - mit entsprechend hohem Zeitaufwand. Ansonsten empfiehlt sich da eine steuerliche Beratung.
Empfehlenswert ist auf jeden Fall das Photovoltaik-Forum. Da kann man sich sehr gut in die Materie einlesen.
Mit dem Ertrag bin ich für mein Dach mit Ost/West Ausrichtung schon zufrieden. Nächstes Jahr wird es mehr, denn ich habe die Anlage ja erst seit Ende April drauf. Unser Haushaltsverbrauch lag in den Vorjahren immer bei ca. 4.500kWh, jetzt kommt noch das Auto dazu.
Meine genannten Zahlen sind valide, gemessene Werte: Die Open WB misst wieviel geladen wurde, der Wechselrichter wieviel produziert wurde. Die Einspeisung misst der Stromzähler, zusätzlich der SMA Home Manager, der der Open WB sagt ob gerade Überschuss zum Laden vorhanden ist.
Größere Anlagen habe ich auch durchgerechnet, mich aber wegen schlechterer Rendite und schlechterem absolutem Ertrag dagegen entschieden. Vor der Bestellung habe ich wochenlang Excel gequält und sämtliche Konfigurationen, Prognosen und steuerlichen Varianten durchgerechnet. Eine größere Anlage hätte mir keinen Vorteil gebracht. Ich gehe mit der im PV Forum vorherrschenden und von Dir vertretenen Meinung, man solle die Anlage so groß wie möglich dimensionieren nicht konform. Eine zu große Anlage spielt ihre Mehrkosten nicht ein. Ohne entsprechende Einspeisevergütung - die ja zur Zeit immer geringer wird - liegt der Schlüssel zur Wirtschaftlichkeit ausschließlich im Eigenverbrauch. Ein Hausakku erhöht den Eigenverbrauch, verschlechtert aber das wirtschaftliche Gesamtergebnis. Subjektiv hätte ich gerne einen um mich im Sommer autark zu fühlen, objektiv ist er unwirtschaftlich.
Ich hätte gerne eine größere Anlage und habe auf dem Dach auch noch Platz. Wenn die neue Bundesregierung wider erwarten die Rahmenbedingungen (Einspeisevergütung, Abschaffung des „steuerlichen Gehampels“ für größere Anlagen) dafür schafft, kann ich gerne erweitern.
Inbetriebnahme war Ende November und die Rückerstattung gabs erst im Folgejahr
Als vorteilhaft finde ich auch folgende Lösung für Selbständige jenseits des Bergfestes.
Die Anlage durch Investitionsabzugsbetrag schneller als binnen 20 Jahren abschreiben. Das mindert die Einkommenssteuerlast. Die Umsatzsteuer bei Anschaffung ziehen. Den Eigenverbrauch dem Gewinn zuschlagen und USt/ESt dafür ans FA zahlen.
Mindestens fünf Jahre obiges Procedere durchziehen. Wenn man in
Rente geht auf Kleinunternehmerregelung wechseln, d.h. es ist keine Umsatzsteuer mehr für Eigenverbrauch/erzeugten Strom fällig und das Finanzamt kann die gezogene Umsatzsteuer nicht mehr durch Berichtigung des Bescheids rückwirkend zurückfordern. Die Anlage dann zur Liebhaberei erklären (nur unter 10kWp möglich) - dadurch entfällt meines Wissens auch Einkommenssteuerpflicht. All das gilt, sofern nicht noch weitere, riesige Umsätze aus selbständiger Tätigkeit des Unruheständlers anfallen.
Doch EU-weit ist ohnehin eine USt-Befreiung von PV-Anlagen in Planung. Ich wette, dass einige Hersteller nach evtl. Wegfall der USt. das dadurch entstehende Delta zu ihren Gunsten auf den Netto-Preis draufschlagen, denn die hohe Nachfrage nach PV-Technik macht’s möglich.
All das unverbindlich und als Meinungsbeitrag.
Es gibt so viele Stellschrauben bei dieser PV-Versteuerung, das ist unfassbar.
Hier alle Fälle aufzuzählen, ist schier unmöglich.
Da muss man „Altanlagen“ vor 2013, Altanlagen vor 2018 und was weiß ich nicht noch beachten. Dann gibt es noch die 10kWp-Grenze, die Einspeisevergütung und die erlaubte Eigenentnahme usw.
Das ist sehr individuell.
Meine Anlage ging 31.10.2012 ans Netz. Damit habe ich Einspeisung und Eigenverbrauch, aber ich zahle die Steuern für den Eigenverbrauch eben nicht vom Strompreis, den ich bezahlen würde, sondern von der Einspeisevergütung.
Wichtig ist zunächst mal: Wenn man zur Umsatzsteuer optiert hat wegen Vorsteuerabzug bei der Investition, dann zahlt man für den Eigenverbrauch Umsatzsteuer.
Bei mir ist dann noch die Einnahmeüberschuss-Rechnung notwendig gewesen, die zusammen mit meiner Einkommensteuer das zu versteuernde Einkommen erhöht.
Für Anlagen bis 10kWp hat sich das mit der Einkommensteuer auf Antrag aber jetzt erledigt, da gibt es ein Schreiben vom BMF, dass dies auf Antrag entfallen kann. Somit bleibt bei mir nur noch die zu zahlende USt ans Finanzamt abzudrücken.
Aber: Viele Möglichkeiten, wie gesagt, daher sollte das Ganze meiner Meinung nach von einem Steuer-Fachmensch betrachtet werden, und zwar leider jede Anlage individuell.
Das BMF-Schreiben ist übrigens hier zu finden:
20211029-gewinnerzielungsabsicht-bei-kleinen-photovoltaikanlagen.pdf (52,7 KB)
Den Krampf habe ich auch und im ersten Jahr zudem noch die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung.
Das ist mehr eine Fleißaufgabe, aber lästig. Und bis ich wusste, was ich da (und wie) angeben muss… Zum Glück bin ich beim FA auf eine hilfsbereite Beraterin gestoßen.
Bezogen auf die aktuelle Einspeisevergütung magst du da in vielen Fällen Recht haben - aber: ich warne jedoch immer vor absoluten Aussagen wie „ausschließlich“. Die Mehrkosten für eine größere Anlage können sich durchaus im Rahmen halten - und dann kann für diesen Anteil auch die Einspeisung wirtschaftlich sein.
Bei mir war es 2019 so, dass die Mehrkosten für die zusätzliche Belegung meines Nordwest-Daches so „niedrig“ waren, dass diese Seite, obwohl sie nur etwa 60 % des Ertrages der Südost-Seite bringt, trotzdem eine deutlich positive Rendite erzielt.
Ich würde aktuell aber tatsächlich eine Neuregelung durch die Bundesregierung abwarten - die derzeit immer weiter abschmelzende Einspeisevergütung stellt sicherlich keine große Motivation für den freiwilligen Bau einer PV-Anlage dar.
10kWp Grenze ist gefallen, 30kWp sind jetzt für die Fälligkeit der EEG zum Eigenverbrauch gesetzt. Daher würde ich jedem der eine Anlage plant, Maximale Dachausnutzung!!! Ich renne dank Installation unserer 9,6kWp nun dem Solarteur hinterher und bettel förmlich um eine Erweiterung. Neben den Kosten und der Amortisation darf man eines nicht vergessen, das Gefühl die eigene Tankstelle auf dem Dach zu haben und nach einem sonnigen Tag (oder wenn die Anlage groß genug ist) einen sonnigen Vormittag, mit vollgeladen Kiste eine Runde für lau zu drehen
Ja man steht im Sommer schon etwas staunend vor dem Zähler, wenn da Werte wie 14 oder 15 kW stehen!
(oder über 130 kWh am Tag )
Also PV fordert schon ein paar Stunden Unterlagen lesen. Denn das ganze ist echt kompliziert. Aber wir mal meine Zusammenfassung:
- Unter 10 kWp kann man sofort Kleinunternehmerregelung ziehen, zahlt dann aber die Mwst auf Anlage, Aufbau, Versicherung usw., dafür aber auch keine Steuer auf selbst verbrauchten Strom
- unter 30 kWp kann man EEG Befreiung beantragen und bekommen (wichtig! sonst wird selbst verbrauchter Strom teuer)
- Akku ist nur dann steuerlich absetzbar, wenn er bei der Anlage mit projektiert und beauftragt wurde. Akku dient ja nicht zur Einspeisung sondern für Eigenverbrauch und daher wäre bei einer Nachrüstung die volle Mwst zu tragen. DARAN DENKEN! (die Erstattung für Einspeisung ist mittlerweile so niedrig, da gewinnt ein Akku an Charme)
- Firmen-e-Auto mit PV laden: Ganz böses Thema, da muß ich noch einiges lesen und klären
- Nach 5 Jahren + x (es zählen volle Kalenderjahre, daher eher immer 6 Jahre) kann man IMMER Wechsel auf Kleinunternehmer beantragen, wenn der steuerliche Jahresumsatz weniger als 22k€ beträgt. Egal, wie groß die Anlage ist. Macht man das eher, dann muß man die erstattete MWST zurück zahlen, was sehr unschön ist.
Bevor Ihr Euch nun noch weiter über Schnee von Gestern aufregt.
Das Thema ist: das wird abgeschafft!
Wir dürfen uns freuen.
Hier zum Nachlesen:
Verkehrsminister will Schnellladeinfrastruktur deutlich ausbauen
Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) will in Absprache mit Klimaminister Robert Habeck (Grüne) die Schnellladeinfrastruktur für Elektroautos deutlich ausbauen und dafür auf andere Förderungen verzichten.
Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das geht aus einer internen Anweisung der Führungsebene seines Ministeriums hervor, über die das „Handelsblatt“ (Freitagausgabe) berichtet. „Maßnahmen zur Förderung von privat genutzten Wallboxen“ würden „nicht fortgesetzt“, heißt es darin. Stattdessen soll es „Tanken zum Nulltarif“ als Anreiz für den Kauf eines E-Autos geben:
Wer sein Auto mit eigenerzeugtem Solarstrom tanke, werde „abgabenfrei gestellt“.
Auch soll es für den Aufbau und Betrieb von Wasserstofftankstellen für Pkw „keine Fördermittel“ mehr geben. Stattdessen will Wissing massiv Schnellladestationen aufbauen. Wissing und Habeck haben sich am Montag bei einem ersten Treffen auf ein gemeinsames Vorgehen beim Sofortprogramm Klimaschutz verständigt, berichtet das „Handelsblatt“ unter Berufung auf Regierungskreise.
So sollen bis 2030 mindestens 15 Millionen vollelektrische Autos auf den Straßen fahren, zu denen also nicht wie sonst üblich Plugin-Hybride zählen. 2021 wurden 336.000 vollelektrische Autos neu zugelassen, der Bestand lag im Oktober 2021 bei knapp 517.000. „Wir wollen den Ausbau der Ladeinfrastruktur massiv voranbringen, damit die Menschen Lust auf vollelektrische Elektroautos bekommen“, bestätigte Wissings Ladesäulenbeauftragte, die parlamentarische Staatssekretärin Daniela Kluckert, dem „Handelsblatt“. Dabei sei es entscheidend, dass jeder sein E-Auto überall schnell und unkompliziert aufladen könne.
„Wir überprüfen derzeit alle Förderprogramme.“
Wenn hier gerade so viele PV Profis unterwegs sind hätte ich mal eine kurze OT Frage:
Mit meiner 15 kWp Anlage aus 2010 speise ich bisher 100% des Ertrags ins Netz ein. Ich kann mich noch dunkel daran erinnern, finde da aber momentan das Schreiben nicht, dass ich (irgendwann um 2011 oder 2012?) gefragt wurde, ob ich in Zukunft den Strom auch selbst nutzen will, was ich damals ablehnte.
Wenn das mit den Preisen so weiter geht würde ich in den nächsten Jahren doch gerne auf Eigenverbrauch umstellen - ist das möglich?
Ich denke, die Frage ist zweiteilig zu beantworten.
- Technisch: das müßte der Installateur umstellen, ob vorzugsweise eingespeist oder selbst verbraucht wird. Bei meiner Anlage (SMA) kann das konfiguriert werden. Das muß aber bei Deiner Anlage nicht so sein.
- Abgabentechnisch: das sollte Dein Steuerberater wissen bzw. einleiten können.
Da geht es dann auch um gewerblich/nicht gewerblich und um mit MwSt oder ohne MwSt gekauft. Auch sieht das bei Bestandsanlagen sicher anders aus, als bei Neubauten.
Ob sich durch die Neuregelungen auch rückwirkend etwas ändert, wäre auch noch eine Frage
Oben gab es dazu ja schon eine Menge Diskussion.
Da können bestimmt nur die genannten Fachleute wirklich helfen.
Das ist doch bestimmt nur eine vertragliche Geschichte, wie die Zählerstände gemeldet, bzw. verrechnet werden. Bei uns würde ich den Netzbetreiber fragen, der ist auch für die Einspeisevergütung zuständig.
Ja, frag den, an den du einspeist. Der sollte dir weiterhelfen können.