Ja man steht im Sommer schon etwas staunend vor dem Zähler, wenn da Werte wie 14 oder 15 kW stehen!
(oder über 130 kWh am Tag )
Also PV fordert schon ein paar Stunden Unterlagen lesen. Denn das ganze ist echt kompliziert. Aber wir mal meine Zusammenfassung:
- Unter 10 kWp kann man sofort Kleinunternehmerregelung ziehen, zahlt dann aber die Mwst auf Anlage, Aufbau, Versicherung usw., dafür aber auch keine Steuer auf selbst verbrauchten Strom
- unter 30 kWp kann man EEG Befreiung beantragen und bekommen (wichtig! sonst wird selbst verbrauchter Strom teuer)
- Akku ist nur dann steuerlich absetzbar, wenn er bei der Anlage mit projektiert und beauftragt wurde. Akku dient ja nicht zur Einspeisung sondern für Eigenverbrauch und daher wäre bei einer Nachrüstung die volle Mwst zu tragen. DARAN DENKEN! (die Erstattung für Einspeisung ist mittlerweile so niedrig, da gewinnt ein Akku an Charme)
- Firmen-e-Auto mit PV laden: Ganz böses Thema, da muß ich noch einiges lesen und klären
- Nach 5 Jahren + x (es zählen volle Kalenderjahre, daher eher immer 6 Jahre) kann man IMMER Wechsel auf Kleinunternehmer beantragen, wenn der steuerliche Jahresumsatz weniger als 22k€ beträgt. Egal, wie groß die Anlage ist. Macht man das eher, dann muß man die erstattete MWST zurück zahlen, was sehr unschön ist.
Bevor Ihr Euch nun noch weiter über Schnee von Gestern aufregt.
Das Thema ist: das wird abgeschafft!
Wir dürfen uns freuen.
Hier zum Nachlesen:
Verkehrsminister will Schnellladeinfrastruktur deutlich ausbauen
Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) will in Absprache mit Klimaminister Robert Habeck (Grüne) die Schnellladeinfrastruktur für Elektroautos deutlich ausbauen und dafür auf andere Förderungen verzichten.
Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das geht aus einer internen Anweisung der Führungsebene seines Ministeriums hervor, über die das „Handelsblatt“ (Freitagausgabe) berichtet. „Maßnahmen zur Förderung von privat genutzten Wallboxen“ würden „nicht fortgesetzt“, heißt es darin. Stattdessen soll es „Tanken zum Nulltarif“ als Anreiz für den Kauf eines E-Autos geben:
Wer sein Auto mit eigenerzeugtem Solarstrom tanke, werde „abgabenfrei gestellt“.
Auch soll es für den Aufbau und Betrieb von Wasserstofftankstellen für Pkw „keine Fördermittel“ mehr geben. Stattdessen will Wissing massiv Schnellladestationen aufbauen. Wissing und Habeck haben sich am Montag bei einem ersten Treffen auf ein gemeinsames Vorgehen beim Sofortprogramm Klimaschutz verständigt, berichtet das „Handelsblatt“ unter Berufung auf Regierungskreise.
So sollen bis 2030 mindestens 15 Millionen vollelektrische Autos auf den Straßen fahren, zu denen also nicht wie sonst üblich Plugin-Hybride zählen. 2021 wurden 336.000 vollelektrische Autos neu zugelassen, der Bestand lag im Oktober 2021 bei knapp 517.000. „Wir wollen den Ausbau der Ladeinfrastruktur massiv voranbringen, damit die Menschen Lust auf vollelektrische Elektroautos bekommen“, bestätigte Wissings Ladesäulenbeauftragte, die parlamentarische Staatssekretärin Daniela Kluckert, dem „Handelsblatt“. Dabei sei es entscheidend, dass jeder sein E-Auto überall schnell und unkompliziert aufladen könne.
„Wir überprüfen derzeit alle Förderprogramme.“
Wenn hier gerade so viele PV Profis unterwegs sind hätte ich mal eine kurze OT Frage:
Mit meiner 15 kWp Anlage aus 2010 speise ich bisher 100% des Ertrags ins Netz ein. Ich kann mich noch dunkel daran erinnern, finde da aber momentan das Schreiben nicht, dass ich (irgendwann um 2011 oder 2012?) gefragt wurde, ob ich in Zukunft den Strom auch selbst nutzen will, was ich damals ablehnte.
Wenn das mit den Preisen so weiter geht würde ich in den nächsten Jahren doch gerne auf Eigenverbrauch umstellen - ist das möglich?
Ich denke, die Frage ist zweiteilig zu beantworten.
- Technisch: das müßte der Installateur umstellen, ob vorzugsweise eingespeist oder selbst verbraucht wird. Bei meiner Anlage (SMA) kann das konfiguriert werden. Das muß aber bei Deiner Anlage nicht so sein.
- Abgabentechnisch: das sollte Dein Steuerberater wissen bzw. einleiten können.
Da geht es dann auch um gewerblich/nicht gewerblich und um mit MwSt oder ohne MwSt gekauft. Auch sieht das bei Bestandsanlagen sicher anders aus, als bei Neubauten.
Ob sich durch die Neuregelungen auch rückwirkend etwas ändert, wäre auch noch eine Frage
Oben gab es dazu ja schon eine Menge Diskussion.
Da können bestimmt nur die genannten Fachleute wirklich helfen.
Das ist doch bestimmt nur eine vertragliche Geschichte, wie die Zählerstände gemeldet, bzw. verrechnet werden. Bei uns würde ich den Netzbetreiber fragen, der ist auch für die Einspeisevergütung zuständig.
Ja, frag den, an den du einspeist. Der sollte dir weiterhelfen können.