Kurze Frage in die Runde:
Hat hier schon jemand erfolgreich den Leasingvertrag für den Polestar 4 rückabgewickelt bzw. ist wegen Mängeln oder nicht erfüllter zugesagter Eigenschaften vom Vertrag zurückgetreten?
Falls ja, würde mich interessieren, wie das Prozedere bei euch ablief und ob ihr damit Erfolg hattet.
Am besten mit dem Anwalt klären. Zum Vergleich: mein iPace stand 3x wegen defekter Zellen in der Werkstatt, insgesamt 7 Monate mit Leihwagen von Jaguar und ich konnte nicht raus.
Ich würde mir den Stress nicht wegen Kleinigkeiten geben. Und der Anwalt hat auch davon abgeraten. Aber viel Erfolg, egal in welche Richtung.
Wir konnten mal einen KIA EV6 (Leasing) wandeln, nachdem der Motor nach einem Monat kaputt ging und sie es innerhalb von 3 Monaten nicht hinbekommen haben, den zu reparieren. Alles ohne Anwalt.
Liegt wohl auch immer an der Kulanz des Händlers / Herstellers und wie freundlich und bestimmt man auftritt.
Moin,
Rücktritt vom Leasingvertrag, ist so gut wie fast unmöglich. Was aber natürlich geht, ist die Mängelbeseitigung beim Hersteller und der Hersteller hat pro Mangel 3 Versuche, diesen Mangel abzustellen. Sollte es ihm nicht gelingen, dann muss er das Fahrzeug zurücknehmen. Hierzu gibt es aber wirklich viele Situationen und die Sache ist sehr komplex, Es hängt von Fall zu Fall ab.
Das sind aber zwei Paar Schuhe. Wegen Mängeln kann man nach bestimmter Vorgaben natürlich vom Kaufvertrag zurücktreten. Was sind die Vorgaben:
Der Mangel muss schwerwiegend genug sein (eine Falte im Sitz oder sowas würde nicht ausreichen).
Der Hersteller muss dokumentiert drei Mal mit entsprechend angemessener Fristsetzung den Mangel beim dritten Mal immer noch nicht beseitigt haben. Der Hersteller muss den Mangel tatsächlich beseitigen können/ der Mangel in seiner Gewalt liegen.
Dann ist das immer noch nicht ‚mal eben‘ gemacht, aber möglich. Bedarf auch nicht zwingend Anwälte dafür, nur klarer Kommunikation.
Wegen einer zugesicherten Eigenschaft ist es auch möglich vom Kaufvertrag zurückzutreten, aber das meinst du hier glaube ich eher nicht.
Du meinst wohl eher wegen zukünftiger Feature-Versprechen, die (noch) nicht eingehalten wurden. Und das kannst du vergessen. Nur weil in irgendeiner hübschen Marketingbroschüre oder bei einem Vorstellungsabend gesagt wird „Der Wagen wird zukünftig auch fliegen können!“ kannst du nicht vom Kaufvertrag zurücktreten, denn es wurde dir nicht in deinem Kaufvertrag für Datum X schriftlich zugesichert, das dein Auto fliegen können wird. Aussichten auf Erfolg gleich null.
Der DK für Android sollte schon zu einer Kompensation führen, da diese Eigenschaft mehrmals zugesichert wurde. Diese war auch Bestandteil des Verkaufsversprechens. Polestar hatte es auch nachweislich mit einem Datum (H2/2025) kommuniziert.
Ich bezweifle aber, dass dies für eine Wandlung reicht.
Welche zugesicherten Eigenschaften fehlen denn sonst so? Im Zweifel sind alle anderen mir bekannten Eigenschaften da, sie sind halt nur nicht zufriedenstellend umgesetzt.
Eigenschaften eines Go-To-Market in China sind nicht Bestandteil eines Versprechens für den europäischen Markt.
Moin,
Hier spricht man eher von einer Vertragsanpassung (Verkürzung mit einer Anpassung der Leasingraten), eine Verlängerung ist auch möglich. Das bieten allerdings nicht alle Leasinggesellschaften an. Ich hatte die Frage so verstanden, dass man einfach den Leasingvertrag kündigen könnte….
Vertragsanpassungen oder Abstandssummen bei sofortiger Rückgabe des Fahrzeuges sind bei einigen Anbietern möglich…kostet nur Geld…
OK, ich versuche es noch einmal klar zu formulieren.
Mir geht es nicht um allgemeine rechtliche Grundlagen – die sind mir bekannt.
Ich möchte hier ausschließlich wissen, ob jemand den juristischen Weg bereits gegangen ist und aufgrund der Vielzahl an Mängeln erfolgreich seinen Leasingvertrag vorzeitig beenden konnte.
Neben diversen „kleineren“ Problemen gibt es für mich mehrere schwerwiegende Mängel, die ich so nicht akzeptieren kann und die auch nach über einem Jahr nicht behoben wurden:
Fehlerhafte Parksensoren (bei mir inkl. Schaden am Heck, da weder Sensoren gewarnt noch die automatische Bremse eingegriffen hat)
Regelmäßige GPS-Ausfälle bzw. starke Ungenauigkeiten
VZE in Kombination mit automatischer Geschwindigkeitsübernahme, die ich persönlich als sicherheitskritisch empfinde
Ich habe zudem bereits versucht, den Leasingvertrag von 48 auf 24 Monate zu verkürzen.
Das Angebot von ALD war allerdings aus meiner Sicht nicht realistisch – zusätzlich zur bisherigen Leasingrate wären rund 7.000 EUR fällig gewesen.
Mich interessieren daher konkret Erfahrungsberichte, ob jemand hier bereits erfolgreich eine Rückabwicklung oder vorzeitige Vertragsbeendigung durchgesetzt hat und wie der Weg dorthin aussah.
Das stand seinerzeit im (digitalen) Prospekt. Und wenn ich mich recht entsinne, gab es sogar eine Mail dazu.
Die deutsche FAQ ist angepasst worden, in Neuseeland noch nicht.
Alles keine Dinge weswegen du vom Kaufvertrag wirksam zurücktreten können wirst, denn:
Der Fahrer muss jederzeit… (Blabla) du weißt schon, ein Assistenzsystem ist eben nur ein Assistenzsystem. Tausend Disclaimer hierzu in allen Herstelleranleitungen. Außerdem müsstest du die Fehlfunktion des Systems nachweisen.
Selbst wenn das bei deinem Wagen signifikant ist und nachweisbar wäre, würde das alleine wohl eher nicht reichen. Und drei Nachbesserungsversuche für diesen Mangel gab es wohl auch nicht, oder? Wie lange der Mangel besteht ist nämlich unerheblich, es kommt auf die Versuche der Nacherfüllung an.
Du schreibst es ja selbst: „empfinde ich als…“ ist keine grundlegend mangelhafte Funktion.
Das ist leider viel zu dünn und eben nicht schwerwiegend. Die Kollegen haben es ja weiter oben schon beschrieben: drei Mal Motorschaden, Fahrzeug ewig nicht fahrbereit, Onboardcharger drei Mal defekt usw. das sind echt Wandlungsgründe.