44k Wiederbeschaffungswert. Ich vermute mal das ist der Restwert im Zustand vor dem Unfall (LRDM).
Jetzt kommt es darauf an was Dein Händler Dir für den Unfallwagen bietet.
Es ist natürlich klar dass Du für 3 Jahre und einige km einen nicht geringen Aufpreis zahlen muß.
Rechnen ist nun angesagt.
Die Angabe Rep. Kosten halte ich für sehr gering (meine Meinung)
Einerseits gibt es noch vorkonfigurierte MJ23 Modelle mit DM,
andererseits gibt es MJ24er mit wesentlich mehr Reichweite beim DM.
Auch das ist zu überlegen. (Das Bisschen THG-Quote kommt auch noch dazu für 2023.)
Naja, was soll mir der Händler schon viel anderes bieten als das Gutachten sagt? 44k abzgl Reparaturkosten abzgl Wertminderung, in dem Fall also ca 22k brutto. Im Endeffekt zahle ich als Betrag immer die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert 44k und Neupreis 58k (nach Abzug der Förderung). Sehe also keinen Vorteil darin den Umstieg im Zuge des Unfalls zu machen.
Dir ist nicht zu helfen
Mag sein, dass ich ein Brett vor dem Kopf habe und den Deal einfach nicht erkenne. Aber angesichts der obigen Eckdaten sehe ich nicht, welchen finanziellen Vorteil mir der Umstieg bringen würde. Wenn ich auf Reparatur verzichte, erhalte ich von der Versicherung den netto-Betrag des Gutachtens (plus die Nutzungsausfallspauschale und evtl Wertverlust). Der Händler gibt mir den vom Gutachter ermittelten Wiederverkaufswert minus seiner Reparaturkosten. Ergo zahle ich in jedem Fall die Differenz Neuwagen zu gutachterlichem Wiederverkaufswert. Wo genau ist da jetzt der Fehler aus deiner Sicht? Es ergäbe sich doch lediglich ein Vorteil, wenn das Gutachten unrealistisch aufgebläht wäre. Dann wären wir aber bei Versicherungsbetrug.
Meiner war auch von 08.20, verunfallt Dezember 22, Gutachter hat im Januar den Wiederbeschaffungswert auf 55k festgelegt. Überführung und Zulassung hat Unfallgegner ebenfalls bezahlt + Umweltbonus, für mich hat es sich gerechnet. Habe seit Mai einen 23er LRDM mit Plus+Pilot leider lite.
Erstaunlich, dass der Wertverlust nach 2,5 Jahren bei unter 10% gelegen haben soll. Das war dann tatsächlich ein Deal, in meinen Augen aber eher ein Fehler im Gutachten.
Es kommt ja im Wesentlichen auch darauf an, wie lange du den Wagen noch fahren willst. Trotz einer entsprechenden Wertminderung wird es später schwierig, einen Gebrauchten mit einem Vorschaden von mehr als 20.000 Euro wieder zu veräußern. Auch in 1, 2, 3 Jahren wirst du ja bedeutend weniger als deinen ursprünglichen Kaufpreis bei einem Weiterverkauf erhalten. Nun hättest du die Gelegenheit, mit relativ überschaubarer Zuzahlung auf einen Neuwagen umzusteigen (wieder mit neuer Garantie, Service inklusive, besseren Weiterverkaufschancen, etc.).
Schau doch mal in den Versicherungsbedingungen deiner Versicherung nach. Ich bekomme bei der HUK bei einem Unfall innerhalb von 36 Monaten einen Neuwagen durch VK
Diese Chance hätte ich mit fast exakt den gleichen Randbedingungen auch, wenn ich keinen Unfall gehabt hätte, sondern meinen Wagen als Gebrauchten verkaufen würde. Ob die Wertminderung im Wiederverkaufsfall später mehr als die vom Gutachter veranschlagten 2200 € beträgt, weiß niemand.
Ist aber ein Haftpflichtfall, kein VK-Fall
Es muss ja jeder für sich entscheiden.
Ich würde so rechnen: Wertverlust bei ca. 10000km/Jahr mind. 5000 Euro eher 7000 Euro /Jahr.
Wenn ich nach 3 Jahren weniger als 15000 Euro aufzahlen müsste, würde ich einen Neuwagen bestellen.
Bei 36 Monaten wären 15000 Euro gerade einmal 417 Euro Leasingrate/Monat geweseen.
Hier die Versicherungsbedingungen der HUK - VK mit KaskoPlus siehe Punkt A.8.2 Erweiterte Neupreisentschädigung bis 36 Monate
Meines Erachtens greift die Kasko Plus Neupreisentschädigung -genauso wie die für Gebrauchte- nur bei einem Totalschaden, der laut Gutachten in diesem Fall nicht vorliegt.
Bei mir wäre die Differenz 17k minus BaFa. Aber nach wie vor sehe ich keinen Unterschied zwischen dem Verkauf eines unbeschädigten Wagens zum Restwert und der Wandlung mit Aufpreis. Inzwischen liegt mir das Gutachten im Schreiben vor. Der Schaden ist 17 inkl MWSt nicht exkl. Insofern sind wir sehr weit vom wirtschaftlichen Totalschaden entfernt. Habe daher die Reparatur beauftragt.
Bin selbst Gutachter, Medizin, hinter jedem Gutachten steht ein Mensch. Außerdem waren im Januar die Gebraucht VK Preise noch sehr hoch.
Ich erlaube mir mal, den Thread etwas zu entführen - der Titel ist einfach so passend.
Kurz: Eine weitere Reise gemacht (Verwandtenbesuch) und gleich in der ersten Nacht kurz vor Sonnenaufgang unsanft von der Alarmanlage geweckt worden -so auch wie der Großteil der Nachbarn.
Evtl. war es ein Diebstahlversuch, dann heißt es wohl Autodieb vs. Alarmanlage 0:1. Oder es war einfach nur Vandalismus, E-Auto-Hasser, Neider o.ä. Jedenfalls danke an den Täter für den Ärger, den vielen Stress und die Kosten…
Da ich erstmal wieder heim gefahren bin, war die Fahrt mit provisorischer Plexiglasscheibe echtes Hypermiling! Denn die fing ab 90 km/h an, sich abzulösen, was auf der AB unschön ist. So habe ich auf 500 km nur einen einzigen Ministopp gebraucht - eine seltene Erfahrung!
Die Idioten sterben nicht aus. Diebstahl bei fast neuen PKWs die fast alle Serienmäßig ne Alarmanlage haben oder EAuto-hasser, einfach nur unnütz. Gibt es neue Seitenscheiben nur bei Polestar oder auch bei Carglass oder ähnlich?
Habe Termin bei Carglass. Sind zugleich Partner meiner Versicherung.