:ps2: Software-Update P3.6.4 (Juni 2025)

Dann verlässt Du aber auch die Straße, für die das galt und fährst nicht über die Kreuzung/Einmündung. Also ein anderer Fall.

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Dann hoffe ich, dass nach der Reparatur meines TCAM Hardware-Defekts bei mir auch die Zuverlässigkeit steigt. Ohne Position bei Google Maps kriegt die VZE meines Polestar 2 leider gar nix auf die Reihe (was er aber eigentlich sollte).

Nee - das Schild/ die Strasse kann ja nicht wissen, ob Du an der Kreuzung abgebogen bist oder nicht :sweat_smile:

Also egal. was die StVo da direkt sagt… sollte genau so sein, wie auf der Autobahn - wenn nach dem Beschleunigsstreifen kein Schild steht, musst Du ja annehmen - Richtgeschwindigkeit und gut ist - kann dir ja keiner sagen, pass mal auf… vorher war aber eindeutig 100km/h

Edit: Habe jetzt grade meinen Sohn gefragt… der aktuell seinen Fuehrerschein macht. Ohne Zweifel hat der Fahrlehrer ihm beigebracht, nach der Kreuzung sind die 30km/h aufgehoben… wenn kein neues Schild

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In der Schweiz wird jedes Limit nach einer Kreuzung / Verzweigung / Kreisverkehr aufgehoben, ausser diese befinden sich in einer generellen Zone, wie Generell 50, Zone 30 ect.
Sind und Zweck ist die Reduktion des Schilderwaldes.

generelle 30er oder 50er Zone bin ich dabei… ansonsten:

„Da Streckenverbote nicht nach jeder Einmündung wiederholt werden, kann dem ortsunkundigen Kraftfahrer bzw. der ortsunkundigen Kraftfahrerin kein Tempo- oder auch Überholverbotsverstoß vorgeworfen werden, wenn er oder sie nach dem Einbiegen kein Verkehrszeichen passiert“

Aufgehoben ist nur eine Begrenzung, die unter einem Gefahrenzeichen (z. B. Achtung Ampel) hängt. Nach der Gefahr gilt dann auch nicht wieder eine etwaig vorher geltende Begrenzung, sondern die allgemeine Regelung gemäß StVO.

Um den PS2 da in Schutz zu nehmen… es war tatsaechlich beim links Abbiegen von einer 30’er Strasse in eine Strasse auf der Tempo 50 gilt… Innerorts ohne Schild

Das muss auch nicht die Straße, sondern der Fahrer wissen :roll_eyes:
Du meinst, der ADAC schreibt Blödsinn? Vlt. braucht der Fahrlehrer mal ne Nachschulung?

Deine Anmerkung zur ‚Ortunkundigkeit‘ bestätigt das ja sogar. Darauf kann man sich allerdings nicht berufen, wenn man dort wohnt oder der Arbeitsweg lang geht :wink:

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Auch nach einer AB-Auffahrt gelten vorherige Limits auch ohne neues Schild weiter. Wenn Du ortsunkundig bist, hat ein Widerspruch allerdings hohe Aussicht auf Erfolg.

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Der kann das aber gar nicht wissen… wenn er abbiegt :thinking:

Noe… der ADAC wird es schon so schreiben, wie die StVO auszulegen ist - mit dem Fahrlehrer haette ich in der Theorie auch noch ein Huehnchen zu rupfen…

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Kein Wunder, dass die Durchfallquoten so hoch sind :rofl:

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Du weißt doch, wann Du von einer Straße abbiegst?

Ich muss @TomOldi zustimmen, und das Nötige für die Schweiz (!) kann in der Signalisationsverordnung
nachgelesen werden:

3. Kapitel: Vorschriftssignale

(…)

Art. 16 Grundsätze

(…)

2 Unter Vorbehalt abweichender Bestimmungen für einzelne Vorschriftssignale gilt die angekündigte Vorschrift an der Stelle oder von der Stelle an, wo das Signal steht, bis zum Ende der nächsten Verzweigung; soll sie weiter gelten, wird das Signal dort wiederholt. Die Signale «Höchstgeschwindigkeit» (2.30), «Mindestgeschwindigkeit» (2.31), «Überholen verboten» (2.44), «Überholen für Lastwagen verboten» (2.45), «Halten verboten» (2.49) und «Parkieren verboten» (2.50) gelten bis zu den entsprechenden Ende-Signalen (2.53, 2.54, 2.55, 2.56, 2.58), höchstens aber bis zum Ende der nächsten Verzweigung. Das Signal «Höchstgeschwindigkeit 50 generell» (2.30.1) gilt im ganzen dichtbebauten Gebiet von Ortschaften (Art. 22 Abs. 3; Art. 4a Abs. 2 VRV42).43

Dazu kommen noch spezielle Regelungen für bestimmte Zonen, z.B. „Tempo 30 Zone“:

Art. 22 a74 Tempo-30-Zone

Das Signal «Tempo-30-Zone» (2.59.1) kennzeichnet Strassen in Quartieren oder Siedlungsbereichen, auf denen besonders vorsichtig und rücksichtsvoll gefahren werden muss. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h.

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Das war uebrigens die Anmerkung vom ADAC, warum Schilder nach Einmuendungen/Kreuzungen wiederholt werden sollten - so schlau kann ich gar nicht schreiben :rofl:

Wenn wir nun rasch alle wieder zum Thema „Software-Update P3.6.4“ zurückkehren, könn(t)en wir auf das Verschieben der OT-Beiträge verzichten (angeregt von @krheinwald), sonst übernehme ich das gerne und streue Asche auf mein eigenes Haupt… :innocent:

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In D heben Kreisverkehre durch Rechtsprechung (OLG München Az.: 24 U 252/09) witzigerweise auch vorherige Beschränkungen auf, was das ganze wieder extrem unlogisch macht.
:zipper_mouth_face:

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Manchmal… wenn ich grade aufmerksam bin :sweat_smile:

Aber ich weiss immer noch nicht welches Tempolimit auf der Strasse galt, bevor ich in sie eingebogen bin - wenn ich den Streckenabschnitt davor noch nie in meinem Leben gefahren bin - und ich vermute, es gibt viele Strassen auf die ich abbiege und deren Historie bzgl. der Begrenzung ich nicht kenne :grimacing:

Aber ich denke, in der Regel steht da ein Schild. Ich habe sowas vor der Tuer - 30er-Schild von 22 bis 6 → Kreuzung… danach nix mehr 30 zwischen 22 bis 6… und direkt nach der Ampel/Kreuzung steht auch das Schild 30 aufgehoben

Das wiederum habe ich sogar waehrend meiner Fahrschulzeit gelernt :sweat_smile:

bin ruhig :face_with_peeking_eye: psssssst

OK und danke an alle: nun ist hier alles zum OT Thema gesagt, sonst verschiebe ich… :sweat_smile: oder noch besser: der nächste eröffnet gleich selbst das neue Thema :wink:, denn es soll hier ja keine Zensur, sondern höchstens etwas Ordnung in den Themen geben.

EDIT:
Und ich kann dann später am Tag meine Erfahrungen bezüglich ACC teilen, denn nun geht’s in ein paar Minuten auf die erste längere Fahrt (mit ACC) nach der Installation von P3.6.4 :wink:.

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