Die Angabe des Steuerbetrags in 10 Jahren hat in solch einem Bescheid nur deklaratorischen Charakter. Sicherlich ist dir auch schon aufgefallen, dass du für deinen bisherigen Wagen auch immer jährlich gezahlt hast, obwohl du vielleicht zwei Monate später verkaufst. Dann wird halt wieder erstattet.
Das ist gängige Praxis und eigentlich nicht unüblich.
Ob das Konto noch besteht? Naja, du hast ja die Pflicht, der Behörde die entsprechenden Änderungen umgehend mitzuteilen. Also - da liegt der „schwarze Peter“ wohl bei dir. Ich würde es aber wahrscheinlich auch vergessen. Bei einem Kontowechsel gehe ich meinen Kontoauszug der letzten beiden Jahre durch und schaue nach „regelmäßigen“ Bewegungen. Aber wenn da ja keine Bewegung ist, dann würde ich mit 110%iger Wahrscheinlichkeit die Bundeskasse Halle für die KFZ-Steuer vergessen.
Naja, die Behörde wird sich zu helfen wissen, solltest du in 10 Jahren das Fahrzeug noch haben.
Steuerbescheid für Polestar 2 heute erhalten.
Klar, 10 Jahre steuerfrei. Ab 13.08.2030 möchte das Finanzamt dann jährlich 74,00 € haben.
Ich denke mit dem Betrag kann man leben.
bei mir steht auch 74€ ob das in 10 Jahren noch bestand hat bezweifel ich ja…sollte Bundesweit einheitlich sein.
Mit dem Steuerbescheit weis ich nun auch wann die Anmeldung genau stattgefunden hat.
Da die Kfz-Steuer vom Zoll (Zoll ist Bundesangelegenheit) erhoben wird dürfte die Summe überall gleich sein.
Wie sich die Summe zusammensetzt, oder auf welcher Grundlage sie so bemessen wird, lässt sich aus dem Steuerbescheid nicht erkennen.
Hauptsache ich habe den schon mal den Steuerbescheid, und weiss, das ich momentan für ein Fahrzeug, das ich noch nicht habe, keine Steuer zahlen muss.
Die Kfz-Steuer beim BEV errechnet sich aus dem zulässigen Gesamtgewicht (§9 Abs. 1 Nr. 3 KraftStG):
andere Kraftfahrzeuge mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht bis 3 500 Kilogramm für je 200 Kilogramm Gesamtgewicht oder einen Teil davon von dem Gesamtgewicht
bis zu 2 000 kg = 11,25 EUR
über 2 000 kg bis zu 3 000 kg = 12,02 EUR
über 3 000 kg bis zu 3 500 kg = 12,78 EUR
Außerdem gibt es darauf quasi nochmals 50% „Rabatt“ on top (§9 Abs. 3 KraftStG):
Die Steuer ermäßigt sich um 50 vom Hundert des Betrags, der sich nach Absatz 1 Nr. 3 oder Nr. 4 Buchstabe a ergibt, für Fahrzeuge mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern gespeist werden (Elektrofahrzeuge).
Danke, Stefan, für deine Erklärung.
Beim letzten Fahrzeug, Nissan Qashqai, wurde die Steuersumme explizit erklärt. Setzte sich aus zwei Faktoren zusammen, Gewicht und Abgaswerte. War auch im Steuerbescheid aufgeführt. Dieses mal wird nur die Summe ohne Erklärung genannt.
Ich grabe das mal wieder aus…
Vor einigen Tagen habe ich auch meinen Steuerbescheid erhalten. Trotz Einzugsermächtigung steht dort sinngemäß : bitte zahlen Sie bis zum…".
Ich habe dann heute mal beim Zoll angerufen. Auskunft : Da bei denen alle Kontenverbindungen gelöscht werden, bei denen über 3 Jahre keine Transaktion läuft (hier: Zahlungsziel), kommt dieser Text programmgesteuert. Also müsste man selbst dran denken. Es ist aber geplant, kurze Zeit vor Fälligkeit in solchen Fällen ein Erinnerungsschreiben zu versenden.
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