Hmmmh
Was lehrt uns das ? - Ein KFZ ist kein Smartphone
Mich lehrt es, dass ein nachträglicher Downgrade von Funktionen ein gerichtlich anerkannter Wandlungsgrund ist
Aber nur ein Downgrade, der bei Übergabe/Kauf bestanden hat.
Upgrades, die der Kunde nach Kauf erhalten hat, könnten auch wieder zurück genommen werden - oder ?
Wichtig ist sicherlich auch die Verhältnismäßigkeit.
Eine Höhenverstellung ist da sicherlich höher zu bewerten, als die Einschränkung z.B. des Pixel LED Lichtes bei höheren Geschwindigkeiten aus Gründen der Fahrsicherheit für andere Verkehrsteilnehmer.
Aber ich bin kein Richter und möchte auch ungern in die Rolle des Klägers kommen…
Ich wollte hier weder auf ein bestimmtes Fahrzeug, noch auf ein bestimmtes Feature anspielen
— falsches Forum
Nicht wirklich.
. . . . .