THG-Prämie - Antrag abgeleht - Eure Erfahrung

Hallo zusammen,

Da ich nicht genau weiss, wo dieser Beitrag hingehört, hab ich ihn mal hier platziert.

@Administratoren falls er nicht hier passt, bitte verschieben. Besten Dank.

Mein Problem:
Ich hab im März 2026 einen Antrag für die THG-Prämie 2026 über ein Portal in Deutschland gestellt. Jetzt kam vom Bundesumweltamt die Ablehnung des Antrags. Begründung: Es wurde am 1.1.2026 bereits zu meinem Fahrzeug ein Antrag gestellt. Ich möge doch mit den Vorbesitzer Kontakt aufnehmen und den Sachverhalt klären. Das hab ich gemacht, da dieser ja im “Fahrzeugbrief” drin steht. Der hat mir nun bestätigt, das er keinen Antrag gestellt hat. Mein Fahrzeug hab ich im Oktober 2025 als Leasing Rückläufer gekauft. Offensichtlich prüft das Bundesumweltamt nicht nach, wem das Fahrzeug tatsächlich gehört.

Nun meine Frage an euch in Deutschland: Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht? Ich vermute hier einen systematischen Betrug und ich werde den Fall diese Woche der Polizei melden. Deshalb wollte ich hier mal wissen, ob ich ein Einzelfall bin oder ob das System hat. Falls jemand nicht öffentlich antworten möchte, gerne auch PN an mich.

Besten Dank für eure Unterstützung

Gruss Andreas

Manchmal ist der Antrag nicht nur für ein Jahr, sondern für weitere Jahre, quasi ein Abo.
Vielleicht hat der Vorbesitzer dies unwissentlich so gemacht.

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Hallo KAHY,

Besten Dank für die Rückmeldung. Nehmen wir mal an es wäre so und der Vorbesitzer hätte versehentlich ein “Abo” für die THG-Prämie. Was kann ich dann machen?

Gruss Andreas

Wenn er über ein Portal eingereicht hat wirst du wohl warten müssen bis er sein Geld bekommt und der neue Termin zur Einreichung durch dich gestellt wird…zB. für 2027

Normalerweise musst du ja eine aktuelle Zulassungsbescheinigung mit einreichen, als Nachweis dass du der Besitzer bist. Was sagt den das Portal zu diesem Fall?

Grundsätzlich kommen nur reine batterieelektrischen Fahrzeuge mit Zulassung in Deutschland für die THG-Prämie infrage. Plug-in-Hybride sind nicht berechtigt. Für die Registrierung wird in der Regel die Zulassungsbescheinigung Teil I benötigt. Wichtig für den Antrag: Sie dürfen Ihre THG-Quote 2026 noch nicht eingereicht haben.

Vor dem Antrag sollten Sie die Bedingungen sorgfältig prüfen. Achten Sie besonders auf:

  • die Höhe der garantierten Auszahlung

  • feste oder variable Prämienmodelle

  • mögliche Boni/Freundschaftswerbung

  • die Vertragslaufzeit (meist ein- oder zwei Jahre)

  • etwaige automatische Verlängerungen

  • den Zeitpunkt der Auszahlung

Wichtig ist außerdem: Die Prämie wird über Dienstleister abgewickelt. Das Umweltbundesamt bescheinigt die anrechenbare Treibhausminderungsquote, zahlt die Prämie aber nicht selbst aus.

Dein Verkäufer will wohl versuchen die Prämie noch auf sein Konto fließen zu lassen….:innocent:

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Hallo zusammen,

Ich hab nochmals beim Bundesumweltamt nachgefragt, wie es jetzt weitergehen soll. Ich werde den Fall der Polizei übergeben. Hoffe die kommen dann weiter. Danke für eure Rückmeldungen.

Gruss Andreas

Was soll die Polizei da machen? Einspruch beim Bundesumweltamt einlegen, da das Fahrzeug am 01.01.206 in Deinem Besitz war.

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Ich meine, es gab auch Leasinggeber, die vertraglich vereinbart die THG-Quote selbst beantragt haben. Dadurch sind potentiell die Leasingkosten für den Leasingnehmer gesenkt worden, indem das verrechnet wurde.

Der Hinweis auf das Abo ist schon mal gut - viele THG-Vermittler nutzen “dieses und nächstes Jahr” ja als sneaky default - bin ich trotz Wissen und Aufmerksamkeit auch schon drauf reingefallen und habe fürs zweite Jahr irgendeine läppisch niedrige Summe bekommen.

Aber vielleicht war es halt nicht der Halter der das abgeschlossen hat, sondern der Lessinggeber.

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Hallo zusammen,

Danke für eure Rückmeldungen. Da ich die Vorgeschichte nicht kenne möchte ich das den Behörden übergeben um eben genau das herauszufinden. Ich unterstelle hier mal vorsätzlichen Betrug. Der Leasingpartner hat den Vertrag bis 08.2025 mit dem Vorbesitzer abgeschlossen. Also wie kommt er dazu den Antrag auch für 2026 zu stellen? KI spuckt zu dem Thema folgendes aus:

“Betrug ist in Deutschland ein in § 263 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelter Straftatbestand. Wer anderen durch Täuschung einen Vermögensschaden zufügt, um sich einen Vorteil zu verschaffen, macht sich strafbar.”

Das gilt es herauszufinden.

Gruß Andreas

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