Transportschaden vor Auslieferung

Hallo zusammen,

Mein erstes erstelltes Thema ist leider gleich kein angenehmes.
Ich habe am 18.02. meinen Polestar 2 bestellt (kein vorkonfiguriertes Fahrzeug) und es lief alles wie am Schnürchen. Der Wagen ist zugelassen und steht seit 19.03. im Autohaus München zur Auslieferungsvorbereitung.
Ich habe gestern eine Email an Polestar München geschrieben, um nachzufragen, ob die Auslieferung diese Woche noch klappt, da am Samstag meine Wallbox installiert wird und ich dann gleich testen könnte, ob diese einwandfrei funktioniert. Daraufhin wurde mir telefonisch mitgeteilt, dass der Wagen einen Transportschaden hätte und sich die Auslieferung auf Grund der nötigen Reparatur nochmal um mehrere Wochen verzögern würde.
Ich habe daraufhin heute morgen im Autohaus München angerufen, um zu erfragen, was denn genau passiert sei und wie groß der Schaden ist. Es müssen Kofferraumdeckel und Stoßstange getauscht und die Ersatzteile somit auch lackiert werden. Das finde ich nun nicht wirklich einen Bagatellschaden.
Der Schaden ist dem Autohaus bereits seit 19.03. bekannt, ich habe keinerlei Info dazu von Polestar bekommen. Ich befürchte, wenn ich gestern nicht nachgehakt hätte, wäre einfach in 3 Wochen ein Auslieferungstermin verinbart und der Schaden verschwiegen worden.

Was nun tun? Soll ich den Wagen überhaupt annehmen? Wer ist hier Ansprechpartner? Der Polestar Support?

Wenn es um vertragliche Dinge wie z.B. eine Nicht-Annahme des Wagens geht würde ich mich an den Vertragspartner Polestar wenden. Dies mit Einwurfeinschreiben, per Mail vorab auch an Herrn Lutz.
Für mich wäre dieses Mass an Reparatur für einen Neuwagen auch nicht akzeptabel.

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Ich würde den Wagen so auch nicht mehr annehmen. Ein solcher Schaden (Heckaufprall?) stellt doch schon eine Wertminderung dar.
Wenn du das dennoch vor hast, wurde ich mal wegen eines Ersatzwagens nachfragen. Immerhin ist diese Verzögerung nicht deine Schuld.

— es stehen doch einige Neuwagen „auf Halde“ frage doch mal ob etwas passendes für Dich dabei ist?
Den Wagen würde ich nicht, oder nur mit einem erheblichen Preisnachlass nehmen

Gemäss eines Merkblattes gilt der Ersatz des Kofferraumdeckels (in der Schweiz) nicht mehr als Bagatellschaden und das Fahrzeug ist also «nicht unfallfrei», weil der Schaden den Umfang eines Bagatellschadens überschritten hat: also nicht annehmen oder entsprechenden Preisnachlass vereinbaren.

Branchenübergreifende Definition Unfallfahrzeug

M.E. gilt ein Fahrzeug nach geltender Rechtsprechung auch in D nicht mehr als Unfallfrei. Würde auch zu Wandlung oder Minderung tendieren.

…tja… München wieder …

Ich würde den Wagen, wenn überhaupt nur mit massiven Preisnachlass, abnehmen. Allein das Vorgehen, dass der Kunde wieder nachfragen muss spricht hier schon Bände.

Alles was mit dem AH München zu tun hat ist mit allergrößter Vorsicht zu genießen. Hatte auch einen (kleinen) Transportschaden aber den musste ich selbst bei der Übergabe feststellen und von dem Kontakt über den Service bis zur Instandsetzung NUR Ärger gehabt.
Was die dort anbieten ist eine absolute Frechheit

Ich den Wagen würde an deiner Stelle (wenn überhaupt!) auch nur mit einem MASSIVEN Preisnachlass abnehmen. Und lass dir auch alle Unterlagen von dem Schadensgutachten bis zu dem Werkstattbericht über was genau gemacht wurde geben!

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Ist doch sieht man von der Verzögerung der Auslieferung ab gar nicht schlecht: man bekommt einen individuell konfigurierten Neuwagen mit Preisnachlass. Den muss man halt aushandeln, wobei das Rücktrittsrecht helfen kann.

Wenn man beim Wiederverkauf dokumentieren kann, dass der Schaden schon vor Erstauslieferung aufgetreten und im offiziellen Autohaus nach Herstellervorgabe mit Neuteilen repariert wurde, dann dürfte sich das kaum auf den Wert auswirken.

Unschöner Vorgang. Ich stelle mir gerade die Frage ob bei meinem P2 ähnliches vorgefallen ist.
Mein Wagen wurde aber in HH ausgeliefert und es geht nur um die Stoßstange.
Bei direkten Sonnenlicht sieht man das die hintere Stoßstange eine abweichende Farbe hat (Midnight).
Die Auslieferung war bereits Anfang September 2020.

Gesetzt dem Fall, man würde sich auf irgendeine Art von Preisminderung einigen, was bedeutet das für die BAFA Förderung? Es stimmen ja dann die Preise auf der Rechnung nicht mehr, das gibt doch dann bestimmt Komplikationen beim Antrag oder sehe ich das falsch?

Hast Du denn schon die finale Rechnung? Man hatte bisher erst mal nur die Pro-Forma Rechnung im Account (wenn überhaupt). Später gab es dann die richtige Rechnung (in der Regel immer erst nach Auslieferung).

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Bei mir wurde die Pro Forma Rechnung für den BAFA Antrag akzeptiert. Es stellt sich auch die Frage ob überhaupt die Rechnung geändert wird oder eine Gutschrift erfolgt. Da würde ich mir keine Gedanken machen.

Wenn der Fahrzeugpreis sinkt, dann ist das für die Förderung doch eher gut.

Nein, ich habe nur die Proforma Rechnung.

Der Preisnachlass sollte kein Problem für die Bafa werden. Ich würde sowas immer als „Erstattung“ nach Kauf verhandeln. Oder lass dir nen Satz Winterreifen ohne Berechnung liefern. Damit ist alles Safe.

Die reicht aber, denn das Einzige was man noch braucht ist die komplette VIN Nummer, die im Fahrzeugbrief steht. Nach der Auslieferung (Dezember) habe ich keine weitere Rechnung bekommen. Das Geld habe ich ca. 2 Monate nach Antrag erhalten.

Ein Satz Winterreifen wäre aber weit unter dem Teilewert+Lackieren.
Also eher schlechter Deal.

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…ja zusätzlich… reparierten Polestar und als „Wertverlustausgleich“ den WR-Satz. :wink:

Ich würde den Wagen definitiv nicht nehmen @Berenor, auch nicht mit Preisnachlass.

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Ist zwar schon ein älteres Thema, aber ich hab jetzt auch das Problem, dass das Auto in Belgien in der Werkstatt stehen soll und man noch nichtmal weiß, was genau fehlt. Alleine, dass es dort schon seit einiger Zeit steht nimmt mir das Interesse an dem Auto. Die Frage nur wie ich jetzt weiter vorgehe