Lt. DGUV Vorschrift 70 müssen gewerblich genutzte Fahrzeuge einmal jährlich von einem Sachkundigen geprüft werden (UVV).
Als Freiberufler habe ich das bei den gewerblich genutzten Verbrennern die letzten 20 Jahre nicht gemacht und frage mich gerade, ob das mit einem E-Auto eine neue Bedeutung bekommt, da das ja auch für die Wallbox Pflicht ist.
Wir handhaben das die anderen Selbstständigen bzw. Fuhrparkmanager hier und lasst ihr das bei Volvo oder einer entsprechenden Firma machen?
Das wird oft beim Service vom Autohändler oder zuständiger Servicewerkstatt durchgeführt.
Also nach drei Jahren das erste Mal nachträglich für das erste und zweite Jahr mitgemacht? Ob das im Sinne der Erfinder ist? Ich persönlich halte das ja auch wieder für eine überflüssige Regelung, aber Vorschrift ist Vorschrift, oder?!
Vorschrift ist Vorschrift.
Du hast es ja geschrieben, es ist jährlich durchzuführen. Das kann mE dann auch beim Reifenwechsel durch Euromaster, ATU etc. gemacht werden.
Mal eine ganz andere Frage: warum würdest du als Freiberufler den UVV unterstehen? Wer nicht Teil der gesetzlichen Unfallversicherung ist kann wohl kaum zu deren Regeln verpflichtet sein? Oder bist du freiwillig versichert?
Und ohne eine Pflicht gibt es imho nicht den geringsten Grund das TÜV Intervall künstlich zu verkürzen.
Als Freiberufler nach §18 EStG nutzt Du Dein Fahrzeug nicht gewerblich. Oder hast Du einen Gewerbeschein? Dann bist Du kein Freiberufler.
Ja, bin zwar freiberuflicher Informatiker, aber habe auch ein Gewerbe für eine andere Tätigkeit. Also bin ich demnach wohl dazu verpflichtet.
Aber auch als Selbständiger mit Gewerbe bist du doch nicht in der DGUV, sofern du da es nicht freiwillig bist? Offensichtlich bist du es ja nicht, somit unterliegst du selbst nicht den BGV und wenn dein Gewerbe keine Angestellten hat, dann hat auch dein Gewerbe nichts mit den BGV zutun.
Wo wir wieder an dem punkt sind: keine gesetzliche Unfallversicherung, keine BGV/UVV.
Auch wieder wahr. Ich bin von diesem rechtlichen Zeug vielleicht zu weit weg. Danke für den Hinweis.