Eine DIN Norm richtet sich an den Hersteller/Inverkahrbringer. Mit in Kraft treten der neuen DIN Norm darf ein Hersteller keine Verbandskästen nach alter Norm mehr erstmalig in Verkahr bringen. Alte Verbandskästen dürfen weiterhin von uns Endusern benutzt werden, solange sie nicht abgelaufen sind. So ist die allgemeine Rechtslage. Wenn also nur die DIN Norm geändert wird, kann sich allein daraus keine Bußgeldgefahr für uns Autofahrer ergeben.
Und hast du ihn gefunden? Ich muss nämlich selbst gerade überlegen…
Ja, aber es ist einer den ich nachgekauft hatte und im Frunk liegen habe. Auch das Warndreieck war nicht dabei und habe ich aus meinem alten V90 genommen.
Das sind ja Probleme !
Hast Du im Frunk mal den Einsatz rausgenommen und darunter geschaut