Wer findet alle Fehler?

Jetzt Besserwissermodus:
Da sind keine Löcher im Rohr, weil die Schilder mit einer Schelle befestigt werden.

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Kann ich mit leben :+1::grinning: und beweist gleichzeitig, dass ich weder Schellen gelöst noch gebohrt habe - sonst hätte ich das doch gewusst! :stuck_out_tongue_winking_eye:

Einspruch einlegen… denn Parkscheibe war nicht erforderlich…wenn du das bezahlst legst du alle Ansprüche ab…das heißt du würdest den Stafzettel anerkennen…das meinte ich…

Danke :+1:

202020202020

Das ist zwar etwas ungewöhnlich, aber überall in Ulm so.
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann ist das unter anderem so geregelt, damit es im Parkhaus und auf Freiflächen winterlich ist.
Die entsprechende Fläche ist in einer am der Zufahrtsstraße ganz klar gekennzeichnete Parkscheinpflichtige Zone. Entsprechend muss das nicht für diese zwei Parkplätze wiederholt werden.
Hätte ich es jetzt nicht zufällig anders gelernt, wäre ich auch davon ausgegangen, dass ich dir den Ladeplatz hier keinen Parkschein brauche. Wenn man aber in Ruhe darüber nachdenkt, gibt es eigentlich keinen Grund, warum der Platz keinen Parkschein braucht. Insbesondere wenn es keine Blockuergebühr gibt, würde das sonst die falschen Anreize setzen.

Das ist vollkommen unerheblich für den Widerspruch, da es nichts mit dem Sachverhalt zu tun hat.

Also ein Einspruch ist in dem Fall vollkommen aussichtslos.

Im Normalfall würde ich dir zustimmen, hier aber nicht. Wenn man sich in der Straße die Beschilderung ansieht, dann sind die Parkplätze immer Gruppenweise (Mit Anfang- und Ende-Pfeilen) oder sogar einzeln beschildert. Die Ladestation liegt in einem eigenen Abschnitt. Da Zusatzschilder nicht auch für Schilder mit einem anderen Standort gelten, würde ich hier ebenfalls Einspruch einlegen. Oder wenigstens ein klärendes Gespräch suchen, da die Beschilderung offensichtlich nicht für jeden eindeutig gewählt ist.

Außer natürlich die Situation hat sich gegenüber Street View auch an anderen Stellen geändert und es ist jetzt explizit eine Zone mit Gebühren ausgeschildert. Ich konnte aber nur ein Schild für einen Verkehrsberuhigten Bereich finden. In diesem Bereich gab es auch Parkplätze mit Parkscheibenpflicht. Gilt für die dann gleichzeitig auch eine Parkscheinpflicht? :thinking:

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Ok, jetzt wird es richtig interessant. Das ist dass aktuelle Street view Foto von der Stelle.
Mit Zusatzschild, so hatte ich das auch in Erinnerung

Auf jeden Fall erst mal Widerspruch/Einspruch einlegen, allein schon wegen der Rechtsbehelfsfrist (aufschiebende Wirkung). Bilder nicht vergessen. Vllt wussten die vom Ordnungsamt noch nix von der Schildentfernung (War bisher so…). Evtl erhälst du auch schon eine Aussage, warum so entschieden wurde, was auch bestimmt den „Schwarm“ interessieren würde.

Und so sieht es bei Apple Karten aus :rofl:

@Nitrox siehst du das Datum der Aufnahme?

soviel Aufwand (Einspruch, Fotobeweis usw) und soviel Text wegen einem vergessenen Parkticket und 20 Euro Spende, innert Sekunden mit dem Smartphone bezahlt und nach wenigen Minuten vergessen, Ihr habt ja Probleme, meine Güte :relaxed:

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Nein, keine Ahnung ob oder wie man das angezeigt bekommen kann?

Offizielles amtliches Kennzeichen für Parken. Darunter dann die Einschränkung „Nur Elektro… während des Ladevorg.“. Keine weiteren Einschränkungen. Auch innerhalb einer „Parkscheinzone“ sind Ausnahmen möglich.

Auszug eines Artikels des MDR:

Im Dezember 2021 hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) Ergebnisse zur Umsetzung des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) vorgelegt. In der Langfassung heißt das Gesetz: „Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge“.

Den Kommunen erlaubt es, den E-Autos besondere Bevorrechtigungen zu ermöglichen, zum Beispiel beim Parken auf öffentlichen Straßen und Wegen, auch im Hinblick auf die Gebühren.
Welche Privilegien haben Elektroautos? | MDR.DE

Die Beschilderung wurde demnach offensichtlich irgendwann von der Kommune entsprechend angepasst. → Versehen/Unfähigkeit des Beamten.

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Tja - das kann jeder sehen wie er will. Ich ‚spende‘ unfreiwillig auch aeussert ungern… insbesondere, wenn derjenige, der die Spenden einsammelt, ‚Spendenziele‘ ausgibt…

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Dass hier kein Citroën im Spiel ist, ist imo sehr wohl relevant. Ich hatte Ähnliches mal vor zig Jahren (Opel statt Ford), und der Strafzettel war hinfällig. Enthält der Strafzettel irgend einen Fehler, so ist er für die Tonne. Also: Einspruch einlegen!

Das gilt nur soweit, wie der Mangel nicht „heilbar“ ist. Gibt es ein Foto vom Verstoß (wird heute idR gemacht) und das Kennzeichen stimmt und es ist das richtige Fahrzeug abgebildet und du kannst nicht nachweisen, daß Du gar nicht dort warst, dann kann auch nachträglich die Marke angepasst werden.

Gibt es allerdings kein Bild, dann wäre die falsche Fahrzeugangabe ein k.o. Kriterium.

Nur so als Info: in Ulm benötigt man während des Ladens keinen Parkschein, sondern eine Parkscheibe. E-Autos dürfen seit Anfang 2023 nicht mehr kostenlos parken, wohl aber noch laden:

[ Edit: Wie peinlich, die folgende Meldung bezieht sich auf nur auf NEU-Ulm. Im „echten“ Ulm werden wohl tatsächlich auch während des Ladens Parkgebühren fällig. Sorry für die Falschinfo… ]

Ulm-News: Solange die Akkus aufgeladen werden, parken Fahrzeuge mit E-Kennzeichen auf den Parkplätzen mit Ladesäulen im Rahmen der Höchstparkdauer auch weiterhin kostenfrei. Es muss eine Parkscheibe hinterlegt werden.

Ich befürchte, dass das Privileg für E-Karren, kostenlos zu parken, von vielen Kommunen nicht verlängert wird.

Aber Vorsicht - Bei dem Artikel handelt es sich um eine Nachricht aus Neu-Ulm. Gleiche Metropolregion, aber andere Stadt und anderes Bundesland!

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Und noch was - ich habe übrigens einfach bezahlt, denn wenn ich meinen Stundenlohn umrechne auf die Zeit, die ein Einspruch kostet und wie viel ich da hin- und herschreiben muss… Hat für mich aber die Auswirkung, dass ich Ulm auf Dauer öfter meiden und andere Städte in unserer Region besuchen werde. Ich denke, dass Ulm dadurch auf jeden Fall mehr als 20,00 € Gewerbesteuereinnahmen durch mich verlieren wird… Selbst schuld! Und ich bin mindestens so schnell in Göppingen, Schwäbisch Gmünd, Esslingen oder Kirchheim/Teck und nur ein bisschen länger nach Stuttgart unterwegs und da zicken die Gemeinden nicht so blöd rum beim Laden…

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Einfach zahlen und Ulm meiden ist m.M.n. die beste Lösung​:+1:

… die Ulmer Taktik war schon in den 2000er Jahren einfach Tikets ausstellen !
(egal ob berechtigt oder nicht)

… und wenn man (berechtigten) Widerspruch einlegt, dann bleibt man auf den Verwaltungsgebühren sitzen.
Und die sind höher als das Bußgeld :face_vomiting:
Ich hatte da schon Tikets auf Privatgrund und als ich im Auto saß, usw.
Ohne Klage bleiben immer die Verwaltungsgebühren :face_with_symbols_over_mouth:

Deswegen parke ich nur noch in Neu-Ulm :roll_eyes: